wobei ich glaube,dass das auch nicht so einfach ist. Bei einer geschweißten AHK verfällt in D die Betriebserlaubniss. Ich glaube das würde auch für ausländische Besucher gelten.
Nicht das du dann in Deutschland laufen musst.
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Gruß Alex
Hallo Louis,Flautenschieber hat geschrieben:@Atilla: Ich habe mich undeutlich ausgedrückt: es ging drum, eine Öse irgendwo anzuschweißen, nicht die abnehmbare AHK selbst durch Schweißen zu fixieren.
Louis
Es mag nun durchaus sein dass es da Unterschiede D zu A gibt - unser ungebremster CT hatte orignal eine Leine. Bei der Wiederinverkehrbringung nach über 10 Jahren Standzeit hat der Prüfer gemeint, dass das so nicht mehr geht - eine Kette muß her.Vilbel hat geschrieben: Wie muß denn nun ein ungebremster Anhänger angehängt werden, damit das gesetzeskonform ist?
Und wo bekommt man diese Sicherungsketten?
Und was war nach Meinung von Onkel TÜV die Lösung? Auto verschrotten - neues kaufen? Oder war das eine Nachrüst-AHK und das Blech an der AHK dran? Also komplette AHK verschrotten und neue kaufen?Atilla hat geschrieben:Daraufhin sagte ich zu ihm,dass ich da eben drüber schweißen wolle. Daraufhin teilte er mir mit dass die BE der AHK dann verfallen würde. Wie geschrieben: es geht nur um das 1mm Blech zur Befestigung der Steckdose!!
Hallo Niels,Niels$ hat geschrieben:Und was war nach Meinung von Onkel TÜV die Lösung? Auto verschrotten - neues kaufen? Oder war das eine Nachrüst-AHK und das Blech an der AHK dran? Also komplette AHK verschrotten und neue kaufen?Atilla hat geschrieben:Daraufhin sagte ich zu ihm,dass ich da eben drüber schweißen wolle. Daraufhin teilte er mir mit dass die BE der AHK dann verfallen würde. Wie geschrieben: es geht nur um das 1mm Blech zur Befestigung der Steckdose!!
Niels