TÜV mit Überraschung wegen 100Km/h Zulassung
- Erpel_Falter
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TÜV mit Überraschung wegen 100Km/h Zulassung
Das muss ich mal loswerden: letzte Woche stand der TÜV-Termin für meinen "Kleinen" an. Der Kleine ist ein ScoutDog aus dem HH-Hunderudel (also: 3Dog/Hymer) - und klein ist er wirklich, weil in der 750Kg-Klasse und ungebremst. Der Vorbesitzer hatte ihn (oder schon von 3Dog) mit der 100Km/h-Plakette versehen, alles hübsch dokumentiert, also rundum paletti - dachte ich mir.
Abnahme bei der Dekra lief gut, trotz zweimonatiger Verspätung, die diversen An- und Zubauten wurden zur Kenntnis genommen und nicht moniert. Und jetzt die Überraschung für mich - in zweifacher Hinsicht:
- Bei 100er-Zulassung dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein - das ist sicher immer sinnvoll, aber anscheinend eine TÜV-Vorgabe. Die Dinger sahen sowieso bereits etwas runzelig aus, also runter damit und neue drauf (dunkel, dunkel erinnere ich mich: ist das nicht generell so?)
- Aber jetzt: Die 100er-Zulassung - mit ungebremstem Hänger - erfordert, wenn du auch 100km/h damit fahren willst, eine Zugmaschine von min. 2.500Kg Gewicht - das wäre in der großen Landy- oder Cayenne-Liga (Geldbeutel zu klein). Das hatte ich jedoch noch nirgends gehört oder gelesen, was, wie wir alle wissen, auch keine Rolle spielen würde.
Und möglichweise geht es auch anderen so, die in diesem Tal der Unwissenheit leben - und das ändern wollen. Man kann sich natürlich fragen, welche praktische Konsequenz das hat - für uns eher gar keine, weil wir mit dem recht hochprozentigen Daimler zumindest mal ein gutes Sicherheitspolster haben. Oder nicht?!
Schöne Sommerzeit - ciao
Anton
Abnahme bei der Dekra lief gut, trotz zweimonatiger Verspätung, die diversen An- und Zubauten wurden zur Kenntnis genommen und nicht moniert. Und jetzt die Überraschung für mich - in zweifacher Hinsicht:
- Bei 100er-Zulassung dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein - das ist sicher immer sinnvoll, aber anscheinend eine TÜV-Vorgabe. Die Dinger sahen sowieso bereits etwas runzelig aus, also runter damit und neue drauf (dunkel, dunkel erinnere ich mich: ist das nicht generell so?)
- Aber jetzt: Die 100er-Zulassung - mit ungebremstem Hänger - erfordert, wenn du auch 100km/h damit fahren willst, eine Zugmaschine von min. 2.500Kg Gewicht - das wäre in der großen Landy- oder Cayenne-Liga (Geldbeutel zu klein). Das hatte ich jedoch noch nirgends gehört oder gelesen, was, wie wir alle wissen, auch keine Rolle spielen würde.
Und möglichweise geht es auch anderen so, die in diesem Tal der Unwissenheit leben - und das ändern wollen. Man kann sich natürlich fragen, welche praktische Konsequenz das hat - für uns eher gar keine, weil wir mit dem recht hochprozentigen Daimler zumindest mal ein gutes Sicherheitspolster haben. Oder nicht?!
Schöne Sommerzeit - ciao
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Der Kopf ist rund, um in alle Richtungen denken zu können...
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- Fuzzy
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Re: TÜV mit Überraschung wegen 100Km/h Zulassung
Sorry, aber das musste jetzt sein.
Da hatte ich schon manches lustige Gespräch mit Kunden, die unbedingt einen 750 Kg Anhänger mit 100km/h-Zulassung wollen der dann von nem Golf gezogen werden soll.
Zu deinen Reifen: Das Reifenalter spielt bei der Hauptuntersuchung keine Rolle. Das geht den Prüfer schlichtweg nichts an. Bestenfalls kann er dies als Hinweis (Kein Mangel !!!) notieren.
Warum? Ganz einfach: Die 100km/h Zulassung ist eine reine Geschichte der StVO. Den Prüfer gehen aber nur Dinge der StVzO etwas an.
Für die Einhaltung der Voraussetzungen (Leergewicht Zugfahrzeug, Reifenalter,deutsche Autobahn usw) 100km/h fahren zu dürfen ist alleine der Fahrer zum Zeitpunkt der Fahrt zuständig.
Hier mal ein Auszug aus der 9. Ausnahmeverordnung:
Anders sieht es aus, wenn der Prüfer die Reifen auf Grund von Alterungserscheinungen (Risse) bemängelt. Aber auch hier: Das Reifenalter geht den Prüfer nichts an. Wenn der Reifen 20 Jahre alt ist, aber keine Risse aufweist darf die Plakette nicht verweigert werden. Ob es allerdings Sinn macht, so einen alten Reifen zu fahren sei mal dahingestellt.Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) gekennzeichnet sein.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 4
Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 5
Die Ausführung der großen Tempo-100 km/h-Plakette nach § 1 Nr. 4 bestimmt sich nach § 58 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 6
Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Zuletzt geändert von Fuzzy am 18.07.2017 18:51, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Ralf
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Re: TÜV mit Überraschung wegen 100Km/h Zulassung
Hallo,
Es ist sogar noch "schlimmer" mit dem Gewicht. Es zählt das Leergewicht des Zugfahrzeuges , nicht das ZGG.
Bei einem bestimmten Leergewicht des Zugfahrzeugs dürfen bei Vorliegen folgender technischer Voraussetzungen Anhänger mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden:
1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug
2. Andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug
3. Andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug
4. Wohnanhänger mit starrem Aufbau, Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,8 x Leergewicht/Zugfahrzeug
5. Alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug
In eurem Fall, also Anhänger ohne Bremse, trifft dann Punkt 5.
Wenn also euer Daimler ein Leergewicht von 2500 Kg hat, dann passt das, sonst nicht.
Um auf Tempo 100 zu kommen werdet ihr auf Punkt 2 kommen müssen, Ansonsten bleibt es bei 80 km/h.
In meiner Kombi geht es. Der Falti ( Trigano Cheroky) hat 650 kg, ergibt fürs Zugfahrzeug 2166 kg, mein Pickup hat 2200 kg Leer.
Passt gerade so, eure 3Dog ginge bei mir schon nicht mehr ohne Bremse und Stoßdämpfer.
Gruß,
Ralph
Es ist sogar noch "schlimmer" mit dem Gewicht. Es zählt das Leergewicht des Zugfahrzeuges , nicht das ZGG.
Bei einem bestimmten Leergewicht des Zugfahrzeugs dürfen bei Vorliegen folgender technischer Voraussetzungen Anhänger mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden:
1. Wohnanhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug
2. Andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug
3. Andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug
4. Wohnanhänger mit starrem Aufbau, Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,8 x Leergewicht/Zugfahrzeug
5. Alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:
zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug
In eurem Fall, also Anhänger ohne Bremse, trifft dann Punkt 5.
Wenn also euer Daimler ein Leergewicht von 2500 Kg hat, dann passt das, sonst nicht.
Um auf Tempo 100 zu kommen werdet ihr auf Punkt 2 kommen müssen, Ansonsten bleibt es bei 80 km/h.
In meiner Kombi geht es. Der Falti ( Trigano Cheroky) hat 650 kg, ergibt fürs Zugfahrzeug 2166 kg, mein Pickup hat 2200 kg Leer.
Passt gerade so, eure 3Dog ginge bei mir schon nicht mehr ohne Bremse und Stoßdämpfer.
Gruß,
Ralph
Re: TÜV mit Überraschung wegen 100Km/h Zulassung
Hallo,
ich habe damals keine 2 Minuten gebraucht, um entsprechende Infos im Netz zu finden.
Bei einem netten Gespräch mit einem Herrn vom Tüv Nord, hat er mir ein Infoblatt über die 100 km/h-Zulassung zukommen lassen, die eigentlich alle Fragen beantwortet.
Wer Interesse daran hat, darf mich gerne anschreiben.
Gruß Jörg
ich habe damals keine 2 Minuten gebraucht, um entsprechende Infos im Netz zu finden.
Bei einem netten Gespräch mit einem Herrn vom Tüv Nord, hat er mir ein Infoblatt über die 100 km/h-Zulassung zukommen lassen, die eigentlich alle Fragen beantwortet.
Wer Interesse daran hat, darf mich gerne anschreiben.
Gruß Jörg
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Re: TÜV mit Überraschung wegen 100Km/h Zulassung
Verstehe ich nicht. 100er Zulassung ist doch gefühlt (neben der Einbürgerung eines Holländers) das häufigste Thema hier im Board. Damit sollten alle Fragen mehrfach beantwortet sein.
Gruss Per
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Re: TÜV mit Überraschung wegen 100Km/h Zulassung
Tja, das ist der Unterschied zwischen gefühlt und nachgeschaut. Jedenfalls vielen Dank für die erhellenden Hinweise aus der StVzO - das hat mir geholfen!Per hat geschrieben:100er Zulassung ist doch gefühlt (neben der Einbürgerung eines Holländers) das häufigste Thema hier im Board.
Ich hatte die StVzO nicht auswendig im Kopf und außer bei der Fahrprüfung vor ca. 45 Jahren mich nicht näher mit beschäftigt, darum war mir der Zusammenhang zwischen dem notwendigen Min-Gewicht des Zugfahrzeugs, Geschwindigkeit und ungebremsten Anhänger neu. Das nenne ich einfach mal: spätes Lernen
Schöne Sommertage im Regen - Anton -
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Re: TÜV mit Überraschung wegen 100Km/h Zulassung
nicht nur gefühlt???Erpel_Falter hat geschrieben:Tja, das ist der Unterschied zwischen gefühlt und nachgeschaut. ....Per hat geschrieben:100er Zulassung ist doch gefühlt (neben der Einbürgerung eines Holländers) das häufigste Thema hier im Board.
Es gibt doch ein ganzes Kapitel hier im Forum dazu:
viewforum.php?f=109
Aber egal: Hauptsache, du weißt jetzt Bescheid!
Gruß Sandra
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Re: TÜV mit Überraschung wegen 100Km/h Zulassung
Sollte man aber,weil beim TÜV genug Leute arbeiten,die das auch nicht auf dem Schirm haben.Erpel_Falter hat geschrieben:
Ich hatte die StVzO nicht auswendig im Kopf und außer bei der Fahrprüfung vor ca. 45 Jahren mich nicht näher mit beschäftigt,
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Re: TÜV mit Überraschung wegen 100Km/h Zulassung
Oh ja, letztens wollte mir der Prüfer keine Plakette geben, weil die Reifen "erheblich zu alt" sind. Wobei ich da eher an einen Deal mit dem Besitzer der Werkstatt glaube, um ein paar neuere Reifen, welche "zufällig am Lager" waren, loszubekommen.
Gruss Per
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