Tempo 100 bei ungebremstem Camp-let 300 GT von `86

Themen die sich um die 100 km/h-Regelung
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Campingfamilie
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Tempo 100 bei ungebremstem Camp-let 300 GT von `86

Beitrag von Campingfamilie »

Hallo Liebe Leute!
Ich war gestern beim Camp-let Händler in Husum, um nach neuen Reifen zu fragen.
Der erzählte mir eine Menge zum Thema Tempo-100-Freigabe und meinet , das ginge auch bei meinem ungebremsten.
Da wir wahrscheinlich durch ganz Europa fahren wollen (z.B. auch nach Leudal :D ), würde uns etwas mehr Tempo sicherlich gut tun!
Das die Reifen nicht älter als 7 Jahre sein dürfen, hat er mir schon erklärt.
Merkwürdigerweise hat unser Camp-let aber nur 300 kg Gesamtgewicht eingetragen (und gar kein Leergewicht) und deshalb wollte ich Euch mal fragen!?
Hat schon jemand Erfahrungen damit?
Was muß ich dafür machen?
Vielen Dank aus Kiel!
Thomas
Campingfamilie aus Kiel

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rewinima
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Tempo 100

Beitrag von rewinima »

Tempo 100 bei ungebremsten Anhänger dazu weiß ich nichts.
Aber denk daran, das Tempo 100 für Anhänger nur in Deutschland ist.
In Frankreich darfst du, soviel ich weiß, auch ohne 100er Abnahme schneller fahren. Und in den anderen Ländern musst du dich an das Tempolimit des jeweiligen Landes halten!!
Gruß aus OHZ-Ohlenstedt. Wir wohnen dort, wo andere Urlaub machen
Reinhard und Wiebke
Christiaan

100er zulassung

Beitrag von Christiaan »

Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nach TÜV-Nord angaben:

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:
Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein
Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhängern wurden für bestimmte Kombinationen erhöht

2. Voraussetzung: Ihr Anhänger...
ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei beachten Sie bitte, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.

3. Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung...
ist nicht älter als 6 Jahre
weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch

4. Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer

mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs

Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:

Technische Ausrüstung Ihres Anhängers

ohne hydr. Stoßdämpfer mit Bremse und hydr. Stoßdämpfern
Wohnwagen andere Anhänger
0,3 0,8 bzw. 1,0* 1,1 bzw. 1,2*

Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen wenn:

Ihr Anhänger mit:
einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder

Ihr Zugfahrzeug…
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.

In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.

Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie mit uns. Unser kostenloses Service-Telefon: 0800 80 70 600



Und nach angaben vom Wikepedia:

Starrdeichselanhänger (SDAH) [Bearbeiten]Bei diesen Anhängern ist die Deichsel starr mit dem Anhängerahmen verbunden. Er besitzt eine bis zwei Achsen (selten auch drei), welche ebenfalls starr mit dem Rahmen verbunden sind. Nahezu alle PKW-Anhänger sind als Starrdeichselanhänger gebaut. Nach den Kraftfahrzeuggesetzen in der EU gilt er bis 750 kg Gesamtgewicht als Leichter Anhänger (Klasse O1) und braucht keine eigene Bremse. Ab 750 kg zulässigem Gesamtgewicht ist eine Bremse vorgeschrieben. In Europa ist dies in aller Regel eine Auflaufbremse. Auflaufbremsen sind zulässig bis 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht. Schwerere Anhänger benötigen eine durchgehende Bremsanlage. Dies ist in Europa fast immer eine Druckluftbremse.


Zusammengafasst würde ich sagen das ein 100er zulassung für dein Falter kein Problem sein sollte, aber wer bin ich. Bin ja nur ein Niederländer.

Aber für soweit ich informiert bin darf mann mit den 100 Kmh Plakat hinten drauf auch in Frankreich nur 100 Kmh statt 130 Kmh. Also in Frankreich der Plakat mal mit ein Plano Plakat abklebe oder so.
Bei uns in den Niederlände kennen wir kein 100er zulassung und darf mann trotz den 100er zulassung nur 80 Kmh fahren. Und ein Straffzettel für zu schnell fahren ist bei uns nicht so billig wie bei euch. (Fasst das doppelte wie bei euch)

Christiaan
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Jonny2002
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Re: 100er zulassung

Beitrag von Jonny2002 »

Christiaan Duut hat geschrieben:Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nach TÜV-Nord angaben:
:hi: Christiaan,

wenn ich noch dazu fügen darf:

1.) Voraussetzung: Ihr Zugfahrzeug hat ein Anti-Blockier-System (ABS/ABV) :!:
dazu kommt noch das der Anhänger Stoßdämpfer haben sollte, es sei denn, mein Zugfahrzeug ist so groß und schwer, das der Multiplikator 0.3 nicht ins Auge fällt.


Ich nehme jetzt mal als Beispiel einfach meinen Wagen, der wiegt leer 1484kg:

1. Wohnwagen und auch normale Anhänger, ohne Stoßdämpfer und ohne Bremse
1484 x 0.3 = 445,2kg schweren Wohnwagen bzw. Anhänger

2. Wohnwagen mit Stoßdämpfer und mit Auflaufbremse
1484 x 0.8 = 1187,2kg schweren Wohnwagen

3. Wohnwagen mit Stoßdämpfer, mit Auflaufbremse, plus eine Antischlingerkupplung
1484 x 1.0 = 1484kg schweren Wohnwagen

4. Anhänger mit Stoßdämpfer und mit Auflaufbremse
1484 x 1.1 = 1632,4kg schweren Anhänger

5. Anhänger mit Stoßdämpfer, mit Auflaufbremse, plus eine Antischlingerkupplung
1484 x 1.2 = 1780,8kg schweren Anhänger


Ich hoffe das System verstanden zu haben :wink:
Christiaan

zugfahrzeug

Beitrag von Christiaan »

Der Zugfahrzeug wird heut zum Tage nicht mehr mitbewertet bei ein 100er Zulassung. Derjene der ein Anhänger mit 100er Zulassung hinter sein Pkw hängt ist selber verantwortlich das der Pkw geeignet ist für die 100er Zulassung, also MIT ABS und genügend schwer.

Christiaan
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Beitrag von LübeckCamper »

Meine ich auch. Der Hänger muß die oben schon beschriebenen Vorraussetzungen erfüllen. Damit hat er die Zulassung.

Kann also mit jedem Zugfahrzeug, daß eine entsprechende Masse ziehen darf und ABS hat gezogen werden.

Damit sind wir mit unserem alten Jetta aus dem Rennen :cry: :cry:
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Campingfamilie
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Beitrag von Campingfamilie »

Hallo Christiaan, hallo Jonny 2000,

vielen Dank für Eure Hilfe!
Ich wär gar nicht auf die Idee gekommen, beim TÜV zu gucken!
Da unser Camp-let ja nur 300 kg eingetragen hat, ist da überhaupt kein Problem.
Und die reifen sind sowieso zerbröselt- dann kann man 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen.
Da schnelle Berechnung mit dem Beispielgewicht ist auch sehr hilfreich- ich habe ab März einen neuen Dienstwagen, mit dem ich dann unterwegs sein wollte- Leergewicht 1545 kg-passt also locker!
Der Camp-let Händler hat mir auch neue Reifen mit 130-km-Freigabe versprochen- die kosten pro Stück 100 € und ein Ersatzreifen mit Montage ca. 78 €.
:twisted: Achtung: Der Camp-let-Händler wies mich gleich darauf hin, das Camplet eine größere Menge auf Vorrat kaufen, so dass man nie sicher sein kann, das man "frische" Reifen bekommt!
Super Service!!!!
Kann man nur empfehlen! 8)
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Jonny2002
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Beitrag von Jonny2002 »

campingfamilie-aus-kiel hat geschrieben:Hallo Christiaan, hallo Jonny 2000,

vielen Dank für Eure Hilfe!
Ich wär gar nicht auf die Idee gekommen, beim TÜV zu gucken!
Da unser Camp-let ja nur 300 kg eingetragen hat, ist da überhaupt kein Problem.
Und die reifen sind sowieso zerbröselt- dann kann man 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen.
Da schnelle Berechnung mit dem Beispielgewicht ist auch sehr hilfreich- ich habe ab März einen neuen Dienstwagen, mit dem ich dann unterwegs sein wollte- Leergewicht 1545 kg-passt also locker!
Der Camp-let Händler hat mir auch neue Reifen mit 130-km-Freigabe versprochen- die kosten pro Stück 100 € und ein Ersatzreifen mit Montage ca. 78 €.
:twisted: Achtung: Der Camp-let-Händler wies mich gleich darauf hin, das Camplet eine größere Menge auf Vorrat kaufen, so dass man nie sicher sein kann, das man "frische" Reifen bekommt!
Super Service!!!!
Kann man nur empfehlen! 8)
:hi: campingfamilie-aus-kiel,

für 100,- Euro das Stück sind die doch mit Felgen :?: oder :?:
ansonsten erstmal beim fröhlichen Reifenhändler nachfragen, die haben gerade sowieso nicht viel zu tun :lol:

Und immer drann denken, für die 100er Zulassung dürfen die Reifen max. 6 Jahre alt sein, :shock:
danach muß das Schild runter und wieder mit max. 80 durch die Gegend gesöckelt werden, oder neue Reifen kaufen. :roll:

Wenn Euer Camp-let-Händler also schon so viele Reifen im Voraus gekauft hat, sind die auch sicherlich schon was älter und um so kürzer wird Eure Gebrauchsdauer :cry: läßt sich aber an der DOT Nummer heutzutage recht gut ablesen, DOT(4407) = 44KW 2007
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Beitrag von LübeckCamper »

Hast Du diese Info mit den Reifen von der Fa. Gutbier???

Wir brauchen nämlich auch zum Sommer neue und da hatte man mir gesagt, der Reifen mßte komplett mit Felge gewechselt erden, was teuer war.
Der nette Mitarbeiter hat mich an dem Reifenhändler meines Vertrauens verwiesen.
Habe dann bei Premio um die Ecke angefragt. Die waren wirklich billiger und wollten auf die alte Felge aufziehen.
Vielleicht kannst Du da noch `nen Euro sparen!
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Jonny2002
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Beitrag von Jonny2002 »

:hi: LübeckCamper

LübeckCamper hat geschrieben:Hast Du diese Info mit den Reifen von der Fa. Gutbier???
nöö, aus eigene Erfahrung :D
Wir brauchen nämlich auch zum Sommer neue und da hatte man mir gesagt, der Reifen mßte komplett mit Felge gewechselt erden, was teuer war.
Unsinn, solange die alte Felge noch i.O. ist :roll:
Der nette Mitarbeiter hat mich an dem Reifenhändler meines Vertrauens verwiesen.
richtig so :P
Habe dann bei Premio um die Ecke angefragt. Die waren wirklich billiger und wollten auf die alte Felge aufziehen.
so soll´s sein :lol:
Vielleicht kannst Du da noch `nen Euro sparen!
sicherlich :mrgreen:


in diesem Sinne, hellau oder so :karneval:
John
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Re: Tempo 100

Beitrag von John »

Hallo Rewinima,

quote="rewinima"]Tempo 100 bei ungebremsten Anhänger dazu weiß ich nichts.
Aber denk daran, das Tempo 100 für Anhänger nur in Deutschland ist.
In Frankreich darfst du, soviel ich weiß, auch ohne 100er Abnahme schneller fahren. Und in den anderen Ländern musst du dich an das Tempolimit des jeweiligen Landes halten!![/quote]

Bitte denkt daran das deutsche Autoversicherer Probleme machen können wenn es in Frankreich, was dort durchaus erlaubt ist, mit Tempo 130 zu einem Unfall kommt.

Deutsche Autoversicherer vertreten den Standpunkt, dass ein Gespann welches z. B. eine 100er Zulassung hat, auch nur so schnell fahren darf. Egal ob der französische Gesetzgeber 130 Km/H erlaubt.

Es ist durchaus möglich, und auch schon des öfteren vorgekommen, dass
dem Versicherten nicht der gesammte Schaden ersetz wird.

Grüße aus der Südpfalz
Björn
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Beitrag von rewinima »

Hallo John,
ich habe nur der "Campingfamilie-aus-Kiel" geantwortet, weil die meinten, mit der 100er Abnahme in ganz Europa dann auch schneller unterwegs zu sein. Das mit dem schneller fahren ist nicht auf uns bezogen, da wir keine 100er Abnahme bei unserem Trigano haben und meistens nur in NL unterwegs sind und da auch nicht schneller fahren dürfen.
Mein Versicherer antwortete uns auf die Frage nach dem Versicherungsschutz in Frankreich, wo man ja mit Anhänger schneller fahren kann, das es da "eigentlich" keine Probleme mit der Versicherung geben dürfte, denn das ist ja dann legal ist schneller zu fahren. Aber ich sage mir immer, was heißt schon "eigentlich". Kann so oder so im Fall der Fälle ausgelegt werden.
Gruß aus OHZ-Ohlenstedt. Wir wohnen dort, wo andere Urlaub machen
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Beitrag von Campingfamilie »

Hallo Alle zusammen!
Ja, der Preis (100€ ist Reifen und neue Felge) und der Hinweis kam von Fa. Gutbier SELBER- d.h. nich Gutbier kauft Felgen/Reifen-Kombis auf Vorrat sondern Camp-let in Dänemark.
Diese werden dann an die Händler in den einzelnen Ländern weiterverkauft.
Neue Felgen wären dann auch eher als "Tuning" zu bezeichen 8) - nötig ist das natürlich nicht!
Ich werde mir auch noch Verleichsangebote holen- Premio scheint ein guter Tip zu sein.
Die Super-Diskounter unter den Reifenhändlern haben diese Reifen gar nicht!
Ich werde auch noch eine neue Bitte/frage ins Forum stellen: Ich habe einen offensichtlich verkehrt umgetragenen Camp-let aus DK, dessen Leergewicht gleich dem zulässigem Gesamtgewicht ist.
Vielleicht hat da ja auch jemand Erfahrungen !? :wink:
Campingfamilie aus Kiel

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