Rückfahrleuchte

Alles um den Anhänger: Achsen, Bremsen, Reifen, Zugvorrichtung, Beleuchtung, Korpus und Planen.
3BG-Treiber

Rückfahrleuchte

Beitrag von 3BG-Treiber »

hallo zusammen
habe am WE meine AHK bekommen und mich sogleich ans werk gemacht.
dazu gab es nen spezifischen kabelsatz (7polig). nach ca 4h hatte ich es dann geschafft und es hat alles gepasst.
heute hatte ich probeweise mal nen anhänger dran und siehe da kein rückfahrlicht!!!
OK steckerbelegung rausgekramt und siehe da kein rückfahrlicht!!!
BRAUCH ICH DENN KEIN RÜCKFAHRLICHT AM HÄNGER??
Benutzeravatar
rewinima
Forums-SupporterIn 2019
Forums-SupporterIn 2019
Beiträge: 593
Registriert: 07.11.2006 08:15
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Renault Gran Scenic 2,0 Automatik Bj. 2007, Fiat Panda 1,2 Bj. 2012
Camper/Falter/Zelt: Wilk de Luxe 400HKT Bj. 90, Paradiso Gran 345 V Bj. 84, vorher Trigano Chantilly Bj. 98
Wohnort: 27711 Osterholz-Scharmbeck

Beitrag von rewinima »

Also, wir haben 4 Anhänger verschiedener Fabrikate zu Hause. Hab gerade nachgesehen, Keiner von den hat eine Rückfahrleuchte und alle sind schon durch den TÜV gekommen. Deshalb denke ich mal, das keine vorgeschrieben ist.
Gruß aus OHZ-Ohlenstedt. Wir wohnen dort, wo andere Urlaub machen
Reinhard und Wiebke
3BG-Treiber

Beitrag von 3BG-Treiber »

danke für die schnelle antwort dann wird das wohl so sein...
bin noch nie mit hänger am PKW gefahren (Neuland)
Benutzeravatar
Jonny2002
Hardcore-Camper
Hardcore-Camper
Beiträge: 1061
Registriert: 13.09.2006 22:11
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Citroën C5 Kombi 2007
Camper/Falter/Zelt: Rapido Record 1986
Wohnort: 47623 Kevelaer
Kontaktdaten:

Re: Rückfahrleuchte

Beitrag von Jonny2002 »

3BG-Treiber hat geschrieben:hallo zusammen
habe am WE meine AHK bekommen und mich sogleich ans werk gemacht.
dazu gab es nen spezifischen kabelsatz (7polig). nach ca 4h hatte ich es dann geschafft und es hat alles gepasst.
heute hatte ich probeweise mal nen anhänger dran und siehe da kein rückfahrlicht!!!
OK steckerbelegung rausgekramt und siehe da kein rückfahrlicht!!!
BRAUCH ICH DENN KEIN RÜCKFAHRLICHT AM HÄNGER??
:hi: 3BG-Treiber,

bei einem 7poligen Stecker ist kein Rückfahrlicht vorgesehen, das wäre dann bei einem 13poligen Stecker der 8.Pin :lol:
siehe dazu auch hier: https://klappcaravanforum.de/dl_details ... d=16&cat=6

Was in jeden Fall funktionieren sollte ist die Nebelschlußleuchte,
bei angekuppelten Anhänger nur am Anhänger und nicht am Auto :!:
Und ohne Anhänger nur am Auto :lol:
Harald
Echter Camper
Echter Camper
Beiträge: 85
Registriert: 26.07.2006 00:17
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: 2006er VW Caddy 1,9 TDI
Camper/Falter/Zelt: Camptourist CT7 (Alpenkreuzer Allure) 1988 / Knaus Südwind 395TK
Wohnort: 53129 Bonn

Re: Rückfahrleuchte

Beitrag von Harald »

jonny2002 hat geschrieben: bei einem 7poligen Stecker ist kein Rückfahrlicht vorgesehen, das wäre dann bei einem 13poligen Stecker der 8.Pin :lol:
siehe dazu auch hier: https://klappcaravanforum.de/dl_details ... d=16&cat=6

Was in jeden Fall funktionieren sollte ist die Nebelschlußleuchte,
Hallo,
ich war letzte Woche mit meinem kleinen Lastanhänger (850kg, 4 Jahre alt) beim TÜV.
Siebenpoliger Stecker,
keine Rückfahrleuchte und
keine Nebelschlussleuchte

Für den TÜV war das in Ordnung.

Gruss
Harald
Knaus Südwind 385TK hinter VW Caddy 1,9 TDI
88er CT7, vorher Alpen Kreuzer Allure. im Urlaub hinter Citroen Berlingo HD
3BG-Treiber

Beitrag von 3BG-Treiber »

gut ist soweit klar dann....
hätte nur nicht gedacht das sowas in deutschland zulässig ist, zumal so ein rückfahrlicht ja doch recht sinnvoll ist.
Benutzeravatar
rewinima
Forums-SupporterIn 2019
Forums-SupporterIn 2019
Beiträge: 593
Registriert: 07.11.2006 08:15
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Renault Gran Scenic 2,0 Automatik Bj. 2007, Fiat Panda 1,2 Bj. 2012
Camper/Falter/Zelt: Wilk de Luxe 400HKT Bj. 90, Paradiso Gran 345 V Bj. 84, vorher Trigano Chantilly Bj. 98
Wohnort: 27711 Osterholz-Scharmbeck

Beitrag von rewinima »

Unser PKW hat eine 13polige Steckdose, der Anhänger 7 polig wird mittels eines Adapters angeschlossen. Nebelschlussleuchten sind bei den Anhängern vorhanden, jedoch nicht funktionsfähig, weil an der Steckdose nicht angeklemmt. (Kontakt 54g) TÜV hat das zwar gemerkt, aber nicht beanstandet. Denk mal es ist eine Auslegungssache des Prüfers, ob als Mangel beschrieben wird oder nicht. Da bei uns hier auf dem Dorf viele Anhänger fahren, vor allem Ältere bei den noch keine Nebelschlussleuchte vorgesehen ist, wir bei uns die Regelung vielleicht nicht so genau gesehen?
Das ist unsere Erfahrung aus mittlerweile mehreren TÜV Terminen.
Gruß aus OHZ-Ohlenstedt. Wir wohnen dort, wo andere Urlaub machen
Reinhard und Wiebke
Benutzeravatar
Jonny2002
Hardcore-Camper
Hardcore-Camper
Beiträge: 1061
Registriert: 13.09.2006 22:11
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Citroën C5 Kombi 2007
Camper/Falter/Zelt: Rapido Record 1986
Wohnort: 47623 Kevelaer
Kontaktdaten:

Beitrag von Jonny2002 »

rewinima hat geschrieben:. Nebelschlussleuchten sind bei den Anhängern vorhanden, jedoch nicht funktionsfähig, weil an der Steckdose nicht angeklemmt. (Kontakt 54g) TÜV hat das zwar gemerkt, aber nicht beanstandet. Denk mal es ist eine Auslegungssache des Prüfers, ob als Mangel beschrieben wird oder nicht.
:hi: rewinima,

Auslegungssache ist das richtige Wort, habe eine 7polige Kupplung aber neuere Rückleuchten am Anhänger, wollte das 7.Kabel erst als Dauerstrom für hinten benutzen, Pustekuchen, Aussage vom Prüfer: Wenn Nebelleuchten montiert sind, dann müßen die auch funktionieren :?: Kopfkratz :!:
Also blieb mir nichts anderes übrig als das Nebelschlußlicht anzuschließen :x

Ein Wehrmutstropfen bleibt mir aber doch: es ist sicherer :lol:
Christiaan

Nebelleuchte

Beitrag von Christiaan »

Bei uns in den Niederlände ist ein Nebelleucht mittlerweile ein Verpflichtung. Deutschland wird wohl auch nicht lange mehr warten bis es eine Verpflichtung ist.

Christiaan
Benutzeravatar
Jonny2002
Hardcore-Camper
Hardcore-Camper
Beiträge: 1061
Registriert: 13.09.2006 22:11
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Citroën C5 Kombi 2007
Camper/Falter/Zelt: Rapido Record 1986
Wohnort: 47623 Kevelaer
Kontaktdaten:

Beitrag von Jonny2002 »

:hi: Christiaan,

Ihr müßt uns jetzt aber nicht alles vormachen :roll: :oops: :lol:
Benutzeravatar
Mossi
Erfahrener Camper
Erfahrener Camper
Beiträge: 356
Registriert: 22.01.2007 11:51
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: etliche 2T + Dieselameise AWZ/AWE/Opel 64/78/65/69/88/03
Camper/Falter/Zelt: Rhön-Universal 89, Rapido Export-matic 84, Alpenkreuzer Super '82, Campifix Frontküche '61,Campifix Funktionsmuster '61, Klappfix 63, Camptourist 5-3N
Wohnort: DichtBeiRostock

Beitrag von Mossi »

Bei der ganzen Um- und Nachrüsterei bitte nicht vergessen: wenn es zur Pflicht werden würde , würde es baujahresbedingte Stichtage geben.....

Es ist bspw. bei 6V-Fzg. weder zumut- noch umsetzbar eine Nebelschlußleuchte nachzurüsten..... und wenn ein Rückfahrscheinwerfer da sein sollte, setzt Funktionieren auch einen Rückfahrlichtschalter vorraus..... :!:

mit anderen Worten.... immer ganz ruhig... selbst die Auslegungssache wäre bei der HU nur halb so stark frequentiert, wenn sie die Jungs mit den Vorschriften auskennen würden....
Benutzeravatar
Exfalter
Hardcore-Camper
Hardcore-Camper
Beiträge: 1282
Registriert: 22.05.2005 23:17
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Opel Astra Sports Tourer 1.6 CDTI, 2017
Camper/Falter/Zelt: Scholz Brüderchen 1974
Wohnort: Biebelhausen

Beitrag von Exfalter »

==> Kein Bedarf für übereilte Handlungen! <==
Unser Falter, BJ 1990, hatte schon Nebelleuchtenvorrüstung. Es waren aber keine Birnen eingesetzt. Die AHK am Kangoo war damals für den Falter (und einen damals vorhandenen kleinen Lastenanhänger) mit 7-poliger Anschlussdose ausgerüstet worden. NSL war geschaltet.
Dann bekamen wir den (neuen) Wohnwagen, welcher 13-polig ausgerüstet ist und sowohl über Nebelschlussleuchte, als auch über Rückfahrscheinwerfer verfügt. Beim Umrüsten der AHK-Dose von 7 auf 13 Pole habe ich aber nur Dauerplus (und dazugehörende Masse) zusätzlich angeschlossen, weil der Elektrosatz nicht für Rückfahrscheinwerfer ausgelegt ist. Also funktioniert diese Leuchte an unserem Wohnwagen (bzw. an unserem Gespann) nicht. Das hat aber bisher keinen interessiert - weder bei der HU für den Kangoo, noch bei der HU für den Wohnwagen. Und da der Kangoo wohl den größten Teil seines Lebens bei uns hinter sich hat (BJ 2000, 182.600 km, kein DPF, Euro 2, max. rote Plakette), wird sich an der elektrischen Situation auch nichts ändern. Sollten wir jedoch ein neues Auto bekommen, lege ich natürlich Wert darauf, dass die Lampen, die ringsum montiert sind, auch funktionieren.

Herzliche Grüße,
Stephan - der sowieso mit dem Wohnwagen nicht mehr als nötig und dann auch nicht ohne Begleitung zurücksetzt

PS: Um nachfolgenden Verkehr zu "warnen" kann man/frau immer noch die Warnblinkanlage einschalten - DIE sollte schließlich funktionieren!
Hinweis für Allergiker :
Dieser Beitrag kann Spuren von Rechtschreibfehlern und andere Irrtümer enthalten
Benutzeravatar
Caruso
Power-Camper
Power-Camper
Beiträge: 666
Registriert: 09.09.2006 22:53
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Landrover Discovery 1998
Camper/Falter/Zelt: Rapido Club 31 ,ex Rapido Orline ,ex Combi Camp Speed
Wohnort: Buer
Kontaktdaten:

Beitrag von Caruso »

Mossi hat geschrieben:Bei der ganzen Um- und Nachrüsterei bitte nicht vergessen: wenn es zur Pflicht werden würde , würde es baujahresbedingte Stichtage geben.....
Gibts seit 1991:

"§ 53 d Abs. 2 (Ausrüstung mit Nebelschlussleuchten)
ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge anzuwenden."

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php

"(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, ... Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein."
Antworten

Zurück zu „Anhängertechnik“