Hallo jonny,
das ist doch ganz einfach.
Wenn der Hänger am Zugfahrzeug hängt und damit bewegt wird und es tritt ein durch den Anhänger verursachter Haftpflichtschaden ein, dann zahlt das die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges. Also benötigst du bei unterschiedlichen Fahrern einen entsprechenden Tarif, bei dem das auch zulässig ist. Damit sind auch bei einem Anhänger die Fahrer für die Haftpflichtversicherung relevant. (Aber das meinte Max nicht

)
Wenn der Hänger jedoch abgekuppelt ist und einen Haftpflichtschaden verursacht, dann kommt die Haftpflichtversicherung des Anhängers dafür auf. In diesem Fall gibt es in der Regel keinen Fahrer. Im Höchstfall gibt es einen schuldigen Schieber oder jemanden der dummerweise los gelassen oder die Bremse nicht angezogen hat.
Hier ist es der Haftpflichtversicherung vollkommen egal wer das war.
Gruß
Norbert