Also irgendwie gab es das Thema mit der Zulässigkeit im Ausland schon mal. Google wirft da auch nur schwammige Aussagen aus, aber hier mal ein par Links:
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zulassung/kfz-kennzeichen/default.asp#atcm:8-127319
http://www.shop.its-zoll.de/KZK_Kurzzeitkennzeichen.html#Geltungsbereich
https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennz ... ennzeichen
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen (auc wenn es so aussehen soll keine ofizielle, von einer Behörde betriebene Seite)
http://zufish.schleswig-holstein.de/modules/bs/serviceportal/index.php?mode=static&OP%5B0%5D%5Bc%5D=contentdiv&OP%5B0%5D%5Bf%5D=search&OP%5B0%5D%5Bp%5D%5BLLG_ID%5D=8962938&dclp=d9c6403788ba55429be0c944219e7bb2&fs=0 (die ist vom Land Schleswig-Holstein)
http://www.deckungskarte-online.com/kategorie.php?kategorie_id=26 (Dieser Link wiederlegt die Aussage, dass es keinen Auslandsversicherungsschutz für Überführungskennzeichen gibt!
Da es laut vielen Stellen im Netz eine EU-weite Anerkennungsregelung gibt (was der Link vom Land Schleswig-Holstein aber wieder verneint), spricht gegen die Verwendung im Ausland wohl hautsächlich das Thema Fernzulassung. Beim Zusammenstellen der Links habe ich häufiger den Hinweis gefunden, dass ein Aufuhrkennzeichen des Herkunftslandes des Fahrzeuges verwendet werden soll. Vielleicht kan Christiaan sich ja hier noch mal kundig machen, wie man an so etwas in den Niederlanden kommt und was das kostet. Dieses müsste dann in Deutschland auf Basis der EU-weiten Anerkennungsregelungen gelten. Dazu vielleicht noch das:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=9904
Hiernach muss man sich das Kennzeichen selber malen. Ob das nun die deutsche Ordnungsmacht so lustig findet?
Wer nun ganz sicher gehen möchte, könnte vielleicht sein deutsches Überführungskennzeichen auch noch mal als niederländisches Überführungskennzeichen anmelden, aber ob nach all dem Kopfstand dann der Import noch soooo günstig ist?
Niels