Hallo,
heute erhielt ich die Papiere meines in DK neu gekauften Klappis. Den (deutschen) TÜV hat freundlicher der dänische Händler für mich gemacht.
Ich rechnete eigentlich mit mit der Vollabnahme nach §21 StVZO. Es war aber eine nach §13 EG-FGV.
Frage: ist das das Gleiche? Wird das von der Zulassungsstelle akzeptiert?
Weiter: dazu gab es vom TÜV das "Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach §13EG-FGV" und einen blanko "DE-Fahrzeuggenehmigungsbogen".
Ich hatte eigentlich mit einem dänischen Brief gerechnet. Da ich mich nicht so gut in der Materie auskenne, bin ich etwas verunsichert, ob die o.a. Bescheinigungen, die Originalrechnung und der übliche Rest (eVB, Perso) für die Zulassung reichen. Kriege ich einen neuen Brief von der Zulassungstelle ausgestellt?
Wer kann mich beruhigen?
Viele Grüße
Jasper
EU-Neuklappi-Import §13EG-FGV oder §21 StVZO?
- Jasper am Meer
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EU-Neuklappi-Import §13EG-FGV oder §21 StVZO?
Zuletzt geändert von Jasper am Meer am 13.02.2011 02:00, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: EU-Neuklappi-Import §13EG-FGV oder §21 StVZO?
Hi Jasper
Hört sich doch Alles erst Mal gut an.
Wenn der dänische Händler beim deutschen TÜV war, gehe ich davon aus dass er das passende Papier ausgestellt hat.
Der beste Adressat für die Frage ist dein zuständiger Mitarbeiter bei deiner Zulassungsstelle.
Dirk
Hört sich doch Alles erst Mal gut an.
Wenn der dänische Händler beim deutschen TÜV war, gehe ich davon aus dass er das passende Papier ausgestellt hat.
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- Jasper am Meer
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Re: EU-Neuklappi-Import §13EG-FGV oder §21 StVZO?
So, jetzt ist er zugelassen. Für den einen oder anderen vielleicht interessant, welche Dinge beim Import eines neuen Anhängers zu beachten sind.
1.) Es muss beim deutschen TÜV (hat der Händler für mich gemacht) ein Gutachten nach §13 EG-FGV durchgeführt werden. Man erhält das Gutachten zusammen mit einem DE-Genehmigungsbogen, den die Zulassungsstelle audfüllt.
2.) Mein Händler hat leider versäumt, gleich eine 100km/h-Zulassung eintragen zu lassen. Das muss ich als hier noch nachholen. Also Euren Händler auf diese Zulassung aufmerksam machen.
3.) Das Gutachten, den Gemehmigungsbogen, die Rechnung, aus der hervorgeht, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und den Personalausweis mit zur Zulassungsstelle nehmen und los gehts.
4.) Kosten:
- Gutachten: 87,52 Euro
- Zulassung: 58,00 Euro
- Kennzeichen 15,00 Euro
- Steuern, evtl. Wunschkennzeichen extra
Samstag holen wir unser Camp-let dann endlich ab.
Viele Grüße
Jasper
1.) Es muss beim deutschen TÜV (hat der Händler für mich gemacht) ein Gutachten nach §13 EG-FGV durchgeführt werden. Man erhält das Gutachten zusammen mit einem DE-Genehmigungsbogen, den die Zulassungsstelle audfüllt.
2.) Mein Händler hat leider versäumt, gleich eine 100km/h-Zulassung eintragen zu lassen. Das muss ich als hier noch nachholen. Also Euren Händler auf diese Zulassung aufmerksam machen.
3.) Das Gutachten, den Gemehmigungsbogen, die Rechnung, aus der hervorgeht, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und den Personalausweis mit zur Zulassungsstelle nehmen und los gehts.
4.) Kosten:
- Gutachten: 87,52 Euro
- Zulassung: 58,00 Euro
- Kennzeichen 15,00 Euro
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Jasper
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Re: EU-Neuklappi-Import §13EG-FGV oder §21 StVZO?
Hallo Jasper !
Herzlich Willkommen hier im Forum !
Vielleicht habt ihr ja Lust, zu einem Treffen zum Saisonabschluss nach Westensee bei Kiel zu kommen (siehe Startseite unter Bekanntmachungen)
Es erwarten Euch nette Leute, die genausolche komische Campingfahrzeuge haben und gerne darüber reden
Außerdem freuen wir uns über einen weiteren Campletfahrer aus S.H. !
Grüße aus Kiel !
Thomas
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Thomas
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https://www.classic-camping-freunde : Interessengemeinschaft für alle Freunde historischen Campings
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Re: EU-Neuklappi-Import §13EG-FGV oder §21 StVZO?
Das ist so ein fantastisches Vorbild wie die ämbter im Brussel mit teuer bezahlte Schlagkraft Europaische Wettgebung machen
( Zynimus Schalter aus )
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