Na und? Nummernschilder an Fahrradträgern sind auch "ungültig". Das "gültige" ist aber noch am Fahrzeug und bei Bedarf vorweisbar.jonny2002 hat geschrieben:soweit mir bekannt gilt der 100er Aufkleber nur in Verbindung mir einem Amtssiegel auf dem selben
100er-Plakette wohin??
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Re: 100er-Plakette wohin??
Gruss Per
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Re: 100er-Plakette wohin??
stimmt so nicht ganz, bei meinem Besuch auf dem Straßenverkehrsamt legte ich zwei schöne, runde 100er Schilder auf den Schreibtisch,Per hat geschrieben: Na und? Nummernschilder an Fahrradträgern sind auch "ungültig". Das "gültige" ist aber noch am Fahrzeug und bei Bedarf vorweisbar.
die freundliche Dame auf der anderen Seite wollte aber nur eins eigenhändig mit einem Siegel aufwerten.
Also nix mit bei einer Kontrolle ausem Täschchen ziehen, das muß da schon dran kleben.
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Re: 100er-Plakette wohin??
Dran kleben schon, aber es kann auch durch die Plane (Ladung!) verdeckt sein. Dafür dann das zweite "ungültige", aber sichtbare.jonny2002 hat geschrieben:das muß da schon dran kleben.
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Re: 100er-Plakette wohin??
Darf ich da mal was nachfragen?
Vorbehaltlich der Letztentscheidung der Oberindianer in D meint die DEKRA - Niederlassung in Wien dass nichts gegen die Ausfolgung einer 100er Plakette für meinen CT spricht.
So weit, so fein.
Kann ich nun diese Plakette auch auf eine Magnettafel kleben und am CT anpappen, oder muß der Kleber fix am Blech picken?
Hintergrund ist wohl die Regelung dass ich in F mit dem Hänger 130 fahren darf und mir nicht sicher bin ob die Flics da nicht ein Problem sehen, im Sinne von "wenn 100 drauf klebt, darf'st auch nur 100".
Beim Schreiben fällt mir auf dass es eigentlich auch anders rum ginge - bei Bedarf verdeckt die Blechtafel die Plakette, das kann aber u.U. auch einen gesteigerten Erklärungsbedarf nach sich ziehen...
... und Kommunikation mit den Plattfüßen, zumal im Ausland, gehört ganz sicher nicht zu meinen Wunschträumen beim Urlauben.
Dank und Gruß, André.
Vorbehaltlich der Letztentscheidung der Oberindianer in D meint die DEKRA - Niederlassung in Wien dass nichts gegen die Ausfolgung einer 100er Plakette für meinen CT spricht.
So weit, so fein.
Kann ich nun diese Plakette auch auf eine Magnettafel kleben und am CT anpappen, oder muß der Kleber fix am Blech picken?
Hintergrund ist wohl die Regelung dass ich in F mit dem Hänger 130 fahren darf und mir nicht sicher bin ob die Flics da nicht ein Problem sehen, im Sinne von "wenn 100 drauf klebt, darf'st auch nur 100".
Beim Schreiben fällt mir auf dass es eigentlich auch anders rum ginge - bei Bedarf verdeckt die Blechtafel die Plakette, das kann aber u.U. auch einen gesteigerten Erklärungsbedarf nach sich ziehen...
... und Kommunikation mit den Plattfüßen, zumal im Ausland, gehört ganz sicher nicht zu meinen Wunschträumen beim Urlauben.
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Re: 100er-Plakette wohin??
Hallo André,
auch Anhänger die nicht in Deutschland zugelassen sind, aber die die technischen Voraussetzungen für die (deutsche) 100er-Regelung erfüllen, können einen entsprechenden Aufkleber mit dem Siegel eines deutschen Straßenverkehrsamtes bekommen. Soviel ist klar.
Niederländer fahren gerne mal zu einem deutschen TÜV und mit der entsprechenden Bescheinigung dann zu einem deutschen Straßenverkehrsamt und bekommen dort die Plakette. Schon 2008 hat Peter (p.ha) im Thema 100er Plakette für Schweizer Gespanne in Deutschland beschrieben, dass Schweizer nicht nach Deutschland fahren müssen, um an die Plakette zu kommen.
Und genau in diesem Beitrag von Peter wird die Frage des Abnehmens, Abdeckens oder Abklebens aufgeworfen, da ein Schweizer die deutsche 100-Kennzeichnung in der Schweiz nicht offen sichtbar fahren dürfen.
Abdecken oder mit Klebeband durchkreuzen ist die eine Möglichkeit. Ich habe keine Bestimmung gefunden, dass der Aufkleber unbedingt fest auf ein nicht abnehmbares Teil des Anhängers aufgeklebt werden muss.
Oft sieht man auf deutschen Transportanhängern für z.B. den Transport von PKW oder ähnlichem, dass für den Aufkleber eine Blechplatte mittels Haltern an einen Kotflügel geschraubt wird. Grundsätzlich kann man so eine Halterung in schnell abnehmbarer Aufführung, z.B. mittels Flügelschrauben, ausführen. Damit wäre so etwas dann ähnlich wie deine Magnet-Variante, eben abnehmbar.
An LKW sieht man des öfteren mal Gefahrgutschilder, die auf einer Platte, die halbiert und mit Scharnieren verbunden ist. So kann man die Kennzeichnung schnell je nach Ladung sichtbar oder unsichtbar machen. wäre das vielleicht eine Lösung für dich?
Gruß
Norbert
auch Anhänger die nicht in Deutschland zugelassen sind, aber die die technischen Voraussetzungen für die (deutsche) 100er-Regelung erfüllen, können einen entsprechenden Aufkleber mit dem Siegel eines deutschen Straßenverkehrsamtes bekommen. Soviel ist klar.
Niederländer fahren gerne mal zu einem deutschen TÜV und mit der entsprechenden Bescheinigung dann zu einem deutschen Straßenverkehrsamt und bekommen dort die Plakette. Schon 2008 hat Peter (p.ha) im Thema 100er Plakette für Schweizer Gespanne in Deutschland beschrieben, dass Schweizer nicht nach Deutschland fahren müssen, um an die Plakette zu kommen.
Und genau in diesem Beitrag von Peter wird die Frage des Abnehmens, Abdeckens oder Abklebens aufgeworfen, da ein Schweizer die deutsche 100-Kennzeichnung in der Schweiz nicht offen sichtbar fahren dürfen.
Abdecken oder mit Klebeband durchkreuzen ist die eine Möglichkeit. Ich habe keine Bestimmung gefunden, dass der Aufkleber unbedingt fest auf ein nicht abnehmbares Teil des Anhängers aufgeklebt werden muss.
Oft sieht man auf deutschen Transportanhängern für z.B. den Transport von PKW oder ähnlichem, dass für den Aufkleber eine Blechplatte mittels Haltern an einen Kotflügel geschraubt wird. Grundsätzlich kann man so eine Halterung in schnell abnehmbarer Aufführung, z.B. mittels Flügelschrauben, ausführen. Damit wäre so etwas dann ähnlich wie deine Magnet-Variante, eben abnehmbar.
An LKW sieht man des öfteren mal Gefahrgutschilder, die auf einer Platte, die halbiert und mit Scharnieren verbunden ist. So kann man die Kennzeichnung schnell je nach Ladung sichtbar oder unsichtbar machen. wäre das vielleicht eine Lösung für dich?
Gruß
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Re: 100er-Plakette wohin??
Danke, Norbert!
Peters Beitrag hatte ich nicht gelesen (resp. gefunden) gehabt.
Ich muß sowieso noch mit dem Hänger zum Wr. DEKRA fahren, da können wir das ja weiter behirnen.
Danke, und Gruß, André.
Peters Beitrag hatte ich nicht gelesen (resp. gefunden) gehabt.
Ich muß sowieso noch mit dem Hänger zum Wr. DEKRA fahren, da können wir das ja weiter behirnen.
Ebenfalls nicht, allerdings ist es bei uns im Ausland nicht gar so leicht herauszufinden welche Nuancen gelten. Klappvariante gefällt mir sehr gut, oder eine Lösung wie sie bei Kennzeichenhaltern gang und gäbe ist. Ich gehe mal nicht davon aus dass diese Plaketten all zu klau - gefährdet sind?Ich habe keine Bestimmung gefunden, dass der Aufkleber unbedingt fest auf ein nicht abnehmbares Teil des Anhängers aufgeklebt werden muss.
Danke, und Gruß, André.
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Re: 100er-Plakette wohin??
Hallo André,
an das Prinzip eines Kennzeichenhalters, wo das Kennzeichen eingeschoben wird, habe ich auch zwischenzeitlich gedacht. Aber mir ist für das Format kein Standardbauteil dazu eingefallen.
Die Diebstahlgefahr schätze ich als relativ gering ein. Zum einen ist es z.B. bei der Magnet-Lösung nicht auf den ersten Blick zu erkennen, dass die Plakette abnehmbar ist und bei anderen Varianten ist es nicht so einfach das Ding am eigenen Anhänger anzubringen. Aber man weiß leider nie aus welchen Zufällen und merkwürdigen Motivationen doch mal jemand auf dumme Gedanken kommen könnte.
Wie sieht es denn mit den Platzverhältnissen am CT6 für die Anbringung aus?
Gruß
Norbert
an das Prinzip eines Kennzeichenhalters, wo das Kennzeichen eingeschoben wird, habe ich auch zwischenzeitlich gedacht. Aber mir ist für das Format kein Standardbauteil dazu eingefallen.
Die Diebstahlgefahr schätze ich als relativ gering ein. Zum einen ist es z.B. bei der Magnet-Lösung nicht auf den ersten Blick zu erkennen, dass die Plakette abnehmbar ist und bei anderen Varianten ist es nicht so einfach das Ding am eigenen Anhänger anzubringen. Aber man weiß leider nie aus welchen Zufällen und merkwürdigen Motivationen doch mal jemand auf dumme Gedanken kommen könnte.
Wie sieht es denn mit den Platzverhältnissen am CT6 für die Anbringung aus?
Gruß
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Re: 100er-Plakette wohin??
Nö, kenn' ich auch nicht auf die Schnelle. Gibt aber sicher was Passendes, muß mal die einschlägigen Seiten durchforsten...Jugger64 hat geschrieben: an das Prinzip eines Kennzeichenhalters, wo das Kennzeichen eingeschoben wird, habe ich auch zwischenzeitlich gedacht. Aber mir ist für das Format kein Standardbauteil dazu eingefallen.
Ausreichend, schätze ich mal. Blech oben, Blech unten:Jugger64 hat geschrieben: Wie sieht es denn mit den Platzverhältnissen am CT6 für die Anbringung aus?
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Re: 100er-Plakette wohin??
Hallo André,Gleiter hat geschrieben:
Hintergrund ist wohl die Regelung dass ich in F mit dem Hänger 130 fahren darf und mir nicht sicher bin ob die Flics da nicht ein Problem sehen, im Sinne von "wenn 100 drauf klebt, darf'st auch nur 100".
das wäre meines Erachtens relevant, wenn die 100 einen roten Rand hätte und ein Maximum darstellen würde, wie bei Lastwagen.
Der weiße Aufkleber ohne roten Rand stellt ja sozusagen ein "Gebot" und kein "Verbot" dar und niemanden sollte es stören, wenn du damit schneller fährst, da wo es erlaubt ist.
Der Hänger sollte nur eine 130er Zulassung vom Hersteller haben, da kenne ich mich beim CT nicht aus, die Triganos haben diese Zulassung,festwandige deutsche Wohnwagen haben diese Zulassung zum Beispiel nicht, die dürfen auch in Frankreich nur 100 fahren.
Die Arbeit mit der Platte kannst du dir meiner Meinung nach sparen.
Gruß
Thorsten
Tanz mal drüber nach
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Re: 100er-Plakette wohin??
Danke schön.Vendömchen hat geschrieben:
Hallo André,
das wäre meines Erachtens relevant, wenn die 100 einen roten Rand hätte und ein Maximum darstellen würde, wie bei Lastwagen.
Der weiße Aufkleber ohne roten Rand stellt ja sozusagen ein "Gebot" und kein "Verbot" dar und niemanden sollte es stören, wenn du damit schneller fährst, da wo es erlaubt ist.
Der Hänger sollte nur eine 130er Zulassung vom Hersteller haben, da kenne ich mich beim CT nicht aus, die Triganos haben diese Zulassung,festwandige deutsche Wohnwagen haben diese Zulassung zum Beispiel nicht, die dürfen auch in Frankreich nur 100 fahren.
Die Arbeit mit der Platte kannst du dir meiner Meinung nach sparen.
Gruß
Thorsten
Dennoch - demgegenüber dieser Post:
Und dass ich mit dem CT keineswegs 130 durch F brettere ist zumindest für mich Fact - ich fahr' ja nicht mal OHNE Hänger so schnell auf der Bahn...p.ha hat geschrieben:
Mit einem in der Schweiz eingelösten Anhänger ist es nicht gestattet, in der
Schweiz mit der deutschen Tempo 100 km/h-Plakette zu fahren, weil nur 80 km/h
erlaubt sind. Die Plakette muss deswegen entfernt oder durchgestrichen werden
(z.B. mittels Klebeband). Der TCS empfiehlt, die Plakette durchzustreichen, sobald das deutsche
Gebiet verlassen wird (auch in Richtung Drittstaaten). Ausser Deutschland gelten die
gewöhnlichen nationalen Tempolimiten für Fahrzeuge mit Anhänger (in der Schweiz höchstens 80 km/h).
Quellen: TCS-Rechtsdienst und http://www.astra.admin.ch.
en Gruess us de Ostschwiiz
Peter
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Re: 100er-Plakette wohin??
Heute bei der DEKRA in Wien zum Überprüfen - alles paßt.
Plakette folgt auf dem Postweg, und der Prüfer hat versprochen sich zu kümmern dass es schneller geht, immerhin will ich "schon" in 11 Wochen zu einem Treffen nach D mit dem CT fahren...
Interessanter Weise hat er sogar den Faktor 0,8 als Berechnungsgrundlage heran gezogen - Begründung: es seien ja Dämpfer verbaut. Ich dachte zwar dass das nur für Hydraulische gilt, aber bitte schön. Mit 0,3 wär's sich allerdings auch ausgegangen, knapp zwar, aber doch.
So, jetzt noch eine Frage: Welchen Durchmesser haben denn die beiden Ausführungen der Plakette? Auch wenn der Prüfer meint dass es vermutlich nur noch die Große geben wird möchte ich im Vorfeld zwei Halterungen herstellen...
Danke und Gruß, André.
Plakette folgt auf dem Postweg, und der Prüfer hat versprochen sich zu kümmern dass es schneller geht, immerhin will ich "schon" in 11 Wochen zu einem Treffen nach D mit dem CT fahren...
Interessanter Weise hat er sogar den Faktor 0,8 als Berechnungsgrundlage heran gezogen - Begründung: es seien ja Dämpfer verbaut. Ich dachte zwar dass das nur für Hydraulische gilt, aber bitte schön. Mit 0,3 wär's sich allerdings auch ausgegangen, knapp zwar, aber doch.
So, jetzt noch eine Frage: Welchen Durchmesser haben denn die beiden Ausführungen der Plakette? Auch wenn der Prüfer meint dass es vermutlich nur noch die Große geben wird möchte ich im Vorfeld zwei Halterungen herstellen...
Danke und Gruß, André.
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Re: 100er-Plakette wohin??
Hallo André,
Obwohl mein Falter als Wohnwagen mit Klapp-/Faltaufbau bezeichnet wird und somit für die Versicherungen ein Wohnwagen ist, hat er dennoch den für Anhänger mit (hydraulischen) Stoßdämpfern gültigen Faktor 1,1 bekommen.
Was für Stoßdämpfer hat dein CT denn drunter, wenn es keine Hydraulischen sind?
Gruß
Norbert
nach meiner Meinung hätte der Prüfer in deinem Fall den Faktor 1,1 verwenden sollen/können.Gleiter hat geschrieben:Interessanter Weise hat er sogar den Faktor 0,8 als Berechnungsgrundlage heran gezogen - Begründung: es seien ja Dämpfer verbaut. Ich dachte zwar dass das nur für Hydraulische gilt, aber bitte schön. Mit 0,3 wär's sich allerdings auch ausgegangen, knapp zwar, aber doch.
Obwohl mein Falter als Wohnwagen mit Klapp-/Faltaufbau bezeichnet wird und somit für die Versicherungen ein Wohnwagen ist, hat er dennoch den für Anhänger mit (hydraulischen) Stoßdämpfern gültigen Faktor 1,1 bekommen.
Was für Stoßdämpfer hat dein CT denn drunter, wenn es keine Hydraulischen sind?
Gruß
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Re: 100er-Plakette wohin??
Ähhh, mein CT ist ein Ungebremster, nur mal so am Rande angemerkt.
Ich habe nirgend wo einen Hinweis gefunden, im Handbuch nicht, und in der Einzelgenehmigung schon gar nicht, kann auch im Augenschein den Unterschied hydraulisch/mechanisch nicht erkennen....
...sind das nun Mechanische oder Hydraulische - ich weiß es nicht.
Für meine Versicherung ist das Teil übrigens ein Einachsanhänger, Punkt.
Gruß, André.
P.S.: Welchen Durchmesser haben die beiden möglichen Größen der Plaketten? Danke.
Ich habe nirgend wo einen Hinweis gefunden, im Handbuch nicht, und in der Einzelgenehmigung schon gar nicht, kann auch im Augenschein den Unterschied hydraulisch/mechanisch nicht erkennen....
...sind das nun Mechanische oder Hydraulische - ich weiß es nicht.
Für meine Versicherung ist das Teil übrigens ein Einachsanhänger, Punkt.
Gruß, André.
P.S.: Welchen Durchmesser haben die beiden möglichen Größen der Plaketten? Danke.
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Re: 100er-Plakette wohin??
Hi André,
Nun erzähle mir noch, dass dein Zugfahrzeug kein ABS hat.
Gruß
Norbert
damit ist ohnehin nur der Faktor 0,3 möglich.Gleiter hat geschrieben:Ähhh, mein CT ist ein Ungebremster, nur mal so am Rande angemerkt.
Nun erzähle mir noch, dass dein Zugfahrzeug kein ABS hat.
Gruß
Norbert
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Re: 100er-Plakette wohin??
Ich schrub's ja schon, nach meinem Kenntnisstand sollte es Faktor 0,3 sein...Jugger64 hat geschrieben:Hi André,
damit ist ohnehin nur der Faktor 0,3 möglich.Gleiter hat geschrieben:Ähhh, mein CT ist ein Ungebremster, nur mal so am Rande angemerkt.
Nun erzähle mir noch, dass dein Zugfahrzeug kein ABS hat.
Gruß
Norbert
Und leider, ich muß Dich enttäuschen, über eine Stotterbremse verfügt mein Stück Schwedenblech sehr wohl. Immerhin.
Wäre aber sicher das Tüpfelchen auf dem -i- in der endlosen Folge von Schildburgistan - Absonderungen wenn ich auch ohne ABS am Zugfahrzeug die Plakette bekommen hätte (ich hab' sie ja noch nicht mal, könnte ja durchaus sein dass die Ober-Schildbürger irgend was zu mosern haben...).
Dazu passendes Detail am Rande: Inzwischen soll diese Plakette ja gar nicht mehr ans Zugfahrzeug gebunden sein, gerade mal bei Erteilung resp. zum Berechnen braucht es irgend ein passendes Fahrzeug. Und wenn ich in Zukunft lustig bin, den Hänger mit der 100er Plakette ans Fahrrad hänge und über die deutsche Bahn mit 100 km/h brettere bekomme ich dem Vernehmen nach auch nur dann Probs wenn's kracht...
Ich liebe unsere (und auch zunehmend die Eurige) Bürokratie und deren Absonderungen, sagte ich das schon mal?
Und leicht O.T.: Kritisch wird's erst wenn eine EU-Verordnung kommt welche festlegt dass jeder Furz mit Beethovens 9ter beginnen muß und im Falle einer falschen oder achromatischen Stimmung ein Busgeld von EUR 1.000.000,- verhängt wird.
Beethoven's 9te mag ich nicht sonderlich...
Eingedenk der Farce rund um's Erhalten der Grünen Umweltplakette bequem vom Wohnzimmersofa aus frage ich mich zunehmend wo hier der Ausgang aus dieser seltsamen Anstalt ist...
Sorry.
Zuletzt geändert von Gleiter am 24.02.2012 00:10, insgesamt 1-mal geändert.
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