Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
- Gleiter
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Grüßt Euch!
In Ösiland ist das eigentlich recht eindeutig formuliert, sinngemäß: "Wenn eine abnehmbare AHK die Lesbarkeit des Kennzeichens auch nur teilweise erschwert MUSS sie bei Nichtgebrauch abgenommen werden."
Es gibt auch noch ein paar Formulierungen bezüglich Einsichtwinkel etc. (un- ?) sinngemäß von mir ausgelegt: "Wenn Du ein Mitglied der Rennleitung überfahren hast kann Dir nicht von diesem Beamten vorgeworfen werden dass die AHK die Lesbarkeit des Kennzeichens beeinträchtigt hat womit auch kein Regelverstoß vorliegt."
Wenn nun - um ein bißl zum eigentlichen Thema zu kommen - im Falle eines Un-Falles fest gestellt wird dass die AHK NICHT ordnungsgemäß in Verwendung war KANN sehr wohl eine Teilschuld ausgesprochen werden. Zumindest ein Ordnungsverfahren wird es geben.
Wie geschrieben - Ösiland!
Gruß, André - Fan von Abnehmbaren weil es blaue Flecken an den Beinen erspart.
In Ösiland ist das eigentlich recht eindeutig formuliert, sinngemäß: "Wenn eine abnehmbare AHK die Lesbarkeit des Kennzeichens auch nur teilweise erschwert MUSS sie bei Nichtgebrauch abgenommen werden."
Es gibt auch noch ein paar Formulierungen bezüglich Einsichtwinkel etc. (un- ?) sinngemäß von mir ausgelegt: "Wenn Du ein Mitglied der Rennleitung überfahren hast kann Dir nicht von diesem Beamten vorgeworfen werden dass die AHK die Lesbarkeit des Kennzeichens beeinträchtigt hat womit auch kein Regelverstoß vorliegt."
Wenn nun - um ein bißl zum eigentlichen Thema zu kommen - im Falle eines Un-Falles fest gestellt wird dass die AHK NICHT ordnungsgemäß in Verwendung war KANN sehr wohl eine Teilschuld ausgesprochen werden. Zumindest ein Ordnungsverfahren wird es geben.
Wie geschrieben - Ösiland!
Gruß, André - Fan von Abnehmbaren weil es blaue Flecken an den Beinen erspart.
Und ich habe auch lieber ein kaputtes Fahrrad statt ein brennendes Haus. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
- Tessala
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Hallo Dirk,KlappiRappi hat geschrieben:Was Eindeutigeres wie ein ABE soll es denn noch geben
Dirk
nochmal gaaanz langsam. Das trifft zu, falls das Kennzeichen verdeckt wird und darum geht es den meisten auch glaub ich gar nicht (bei mir wird das Kennzeichen übrigens wie Du schon weißt nicht verdeckt). Alles andere (Haftung, Teilschuld, etc. )ist und bleibt grauzone auch, wenn du noch mehr den Oberlehrerton anschlägst
Gruß
Marck
Zuletzt geändert von Tessala am 24.10.2011 17:24, insgesamt 1-mal geändert.
- KlappiRappi
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Oberlehrer? Nö, habe nur auf deine Posts geantwortet.
Und dir ging es nicht um die Teilschuld, zumindest in den Posts von Dir auf die ich antwortete!
Irgend wie verstehe ich dein DrumHerum nicht wirklich.
Deine erste Äußerung mir dem Quoten eines Teils meines Textes war aus dem Zusammenhang gerissen.
Das hatte ich Dir ja vorhin schon geschrieben....
UND der Ausgangspunkt war Dein Post mit der dicken Brille! Hat doch wohl auch nichts mit Schadensersatz zu tun!
Manche fahren über Rot, die meisten wohl nicht
Manche blinken beim abbiegen nicht, die meisten wohl nicht auch wenn es immer mehr werden
Manche fahren mit defekter Lichtanlage, die meisten nicht, Einäugige werden aber auch immer mehr
Manche lassen die AHK dran, die meiste hoffentlich nicht
Für Alles gibt es Paragraphen, auch für die abnehmbare AHK, manche halten sich dran, manche nicht.
Dirk
Und dir ging es nicht um die Teilschuld, zumindest in den Posts von Dir auf die ich antwortete!
Was schreibst Du dann das Du in deine Bedienungsanleitung schaust und solange da nichts drin steht fährst Du mit??bei mir wird das Kennzeichen übrigens wie Du schon weißt nicht verdeckt
Irgend wie verstehe ich dein DrumHerum nicht wirklich.
Deine erste Äußerung mir dem Quoten eines Teils meines Textes war aus dem Zusammenhang gerissen.
Das hatte ich Dir ja vorhin schon geschrieben....
UND der Ausgangspunkt war Dein Post mit der dicken Brille! Hat doch wohl auch nichts mit Schadensersatz zu tun!
Manche fahren über Rot, die meisten wohl nicht
Manche blinken beim abbiegen nicht, die meisten wohl nicht auch wenn es immer mehr werden
Manche fahren mit defekter Lichtanlage, die meisten nicht, Einäugige werden aber auch immer mehr
Manche lassen die AHK dran, die meiste hoffentlich nicht
Für Alles gibt es Paragraphen, auch für die abnehmbare AHK, manche halten sich dran, manche nicht.
Dirk
- Tessala
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Servus Dirk,KlappiRappi hat geschrieben:Manche fahren über Rot, die meisten wohl nicht
Manche blinken beim abbiegen nicht, die meisten wohl nicht auch wenn es immer mehr werden
Manche fahren mit defekter Lichtanlage, die meisten nicht, Einäugige werden aber auch immer mehr
Manche lassen die AHK dran, die meiste hoffentlich nicht
Für Alles gibt es Paragraphen, auch für die abnehmbare AHK, manche halten sich dran, manche nicht.
Dirk
genau das was Du schreibst ist die eigentliche Ursache für den Threat. Und das Ergebnis ist, das bis auf den Fakt, wenn die AHK das Kennzeichen verdeckt, es keinerlei Gesetzlichen Anforderungen gibt die AHK abzunehmen. Und nun? Freiwillig abnehmen, bestimmt bei der Mehrheit ja, wenn sie längere Zeit nicht benötigt wird. Es ging aber im Ursprung des Threats war aber die Grundsätzliche Frage ob die AHK ab muß oder nicht.
Und wenn man sich jetzt auf die Schadensminderungspflicht beruft, dem kann ich nur Empfehlen das Haus nicht mehr zu verlassen. Den das "Ereignis" wäre nicht passiert, wenn er sich nicht ins Auto gesetzt hätte
Gruß
Marck
P.S.: Mein Zitat mit der Brille war nur auf die lesbarkeit des Kennzeichens gemünzt. Im Threat geht es ja aber um mir. Viellicht hätte ich mich da genauer ausdrücken sollen, da hast Du recht. Vielleicht können wir ja mal in Gemütlicher Runde bei einem Treffen mehr Themen durchgehen
Zuletzt geändert von Jugger64 am 24.10.2011 19:13, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: BBCode für das ZItat vervollständigt, damit das Zitat korrekt angezeigt wird.
Grund: BBCode für das ZItat vervollständigt, damit das Zitat korrekt angezeigt wird.
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Nö, wenn es in der ABE so steht, ist der Grund egal. Dann gilt die ABE nur im benutzten Zustand, ansonsten fährst du ein Fahrzeug (!) ohne ABE. Und dann kann dich sogar die Versicherung in Regress nehmen.Tessala hat geschrieben:Hallo Dirk,KlappiRappi hat geschrieben:Was Eindeutigeres wie ein ABE soll es denn noch geben
Dirk
nochmal gaaanz langsam. Das trifft zu, falls das Kennzeichen verdeckt wird und darum geht es den meisten auch glaub ich gar nicht (bei mir wird das Kennzeichen übrigens wie Du schon weißt nicht verdeckt). Alles andere (Haftung, Teilschuld, etc. )ist und bleibt grauzone auch, wenn du noch mehr den Oberlehrerton anschlägst
Gruß
Marck
Gruss Per
Zwinge keinen zu seinem Glück
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Obwohl es hier schon a weng älter ist:
Es geht nicht um Teilschuld oder nicht.
Schuld hat der Auffahrende.
Es geht um Minderung der Kosten bzw. durch die dran gelassene AHK höheren Reparaturkosten beim Verursacher.
Ganz einfaches Bsp.:
Mit AHK: Die Kugel rammt sich in den Klimakondensator und den Motorkühler.
Ohne AHK: Stoßstange defekt, aber beide Kühler heil geblieben.
Nun stellt der Gutachter der eigenen Verischerung fest, das an dem ursprünglichen Opfer-Fahrzeug die eigentlich abnehmabare AHK dran war -sieht er ja am Schadensbild/ob abnehmbar oder nicht sieht er bei einer Besichtigung- und somit könnte bis wird die Verursacher Verischerung ,welche natürlich den eigenen Kasko-Schaden regulieren will, sich bei dem Opfer bzw. seiner Verischerung melden, weil durch seinen ´Fehler´(Faulheit) die Schadenshöhe unnötig in die Höhe gegangen ist.
Egal ob beim Opfer oder Täter - beide Parteien sind in der Schadenminderungspflicht.
Es geht nicht um Teilschuld oder nicht.
Schuld hat der Auffahrende.
Es geht um Minderung der Kosten bzw. durch die dran gelassene AHK höheren Reparaturkosten beim Verursacher.
Ganz einfaches Bsp.:
Mit AHK: Die Kugel rammt sich in den Klimakondensator und den Motorkühler.
Ohne AHK: Stoßstange defekt, aber beide Kühler heil geblieben.
Nun stellt der Gutachter der eigenen Verischerung fest, das an dem ursprünglichen Opfer-Fahrzeug die eigentlich abnehmabare AHK dran war -sieht er ja am Schadensbild/ob abnehmbar oder nicht sieht er bei einer Besichtigung- und somit könnte bis wird die Verursacher Verischerung ,welche natürlich den eigenen Kasko-Schaden regulieren will, sich bei dem Opfer bzw. seiner Verischerung melden, weil durch seinen ´Fehler´(Faulheit) die Schadenshöhe unnötig in die Höhe gegangen ist.
Egal ob beim Opfer oder Täter - beide Parteien sind in der Schadenminderungspflicht.
- Bohle
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Moin,
der ADAC schreibt zu diesem Thema:
Abnehmbare Kupplung darf dauerhaft montiert bleiben
Abnehmbare Anhängerkupplungen werden oft nicht abmontiert. So können sie beim Beladen stören oder beim Einparken hässliche Dellen verursachen. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Demontage. Außer die Kupplung verdeckt das Kennzeichen des Zugfahrzeugs. Dann muss sie im Betrieb ohne Anhänger abgenommen werden. Dies steht auch in den Fahrzeugpapieren.
Zuwiderhandlung kostet mindestens 10 Euro Bußgeld. Im Falle eines Auffahrunfalls erhält der Vordermann keine Teilschuld, weil sich der Schaden beim Auffahrenden wegen der nicht abgenommenen Anhängerkupplung vergrößert hat. Denn die Anhängerkupplung hat den Vordermann vor einem schwereren Schaden bewahrt.
(Von ADAC-Rechtsexperte Dr. Markus Schäpe)
Gruß aus Hamburg
Bohle
der ADAC schreibt zu diesem Thema:
Abnehmbare Kupplung darf dauerhaft montiert bleiben
Abnehmbare Anhängerkupplungen werden oft nicht abmontiert. So können sie beim Beladen stören oder beim Einparken hässliche Dellen verursachen. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Demontage. Außer die Kupplung verdeckt das Kennzeichen des Zugfahrzeugs. Dann muss sie im Betrieb ohne Anhänger abgenommen werden. Dies steht auch in den Fahrzeugpapieren.
Zuwiderhandlung kostet mindestens 10 Euro Bußgeld. Im Falle eines Auffahrunfalls erhält der Vordermann keine Teilschuld, weil sich der Schaden beim Auffahrenden wegen der nicht abgenommenen Anhängerkupplung vergrößert hat. Denn die Anhängerkupplung hat den Vordermann vor einem schwereren Schaden bewahrt.
(Von ADAC-Rechtsexperte Dr. Markus Schäpe)
Gruß aus Hamburg
Bohle
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Dazu:
- eine ABNEHMBARE AHK steht nicht in den Papieren, weil auch eine solche AHK nicht eingetragen werden muss,selbst wenn sie irgendwas verdeckt.
- die montierte AHK hat das Opfer vor einem größeren Schaden bewahrt? Interessante Ansicht.
- eine ABNEHMBARE AHK steht nicht in den Papieren, weil auch eine solche AHK nicht eingetragen werden muss,selbst wenn sie irgendwas verdeckt.
- die montierte AHK hat das Opfer vor einem größeren Schaden bewahrt? Interessante Ansicht.
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
beim stop and go auf der autobahn ist mir vor einiger zeit einer auf die AHK aufgefahren. seine stossstange war hin, bei mir war nix passiert. ohne AHK hätte er mir bestimmt die stossstange bezahlt.Colli1979 hat geschrieben:Dazu:
- die montierte AHK hat das Opfer vor einem größeren Schaden bewahrt? Interessante Ansicht.
- zawiese
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Das würde ich nicht unterschreiben! .... und glauben schon gar nicht.Colli1979 hat geschrieben:Dazu:
- eine ABNEHMBARE AHK steht nicht in den Papieren, weil auch eine solche AHK nicht eingetragen werden muss,selbst wenn sie irgendwas verdeckt.
Gruss
Thomas
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
@Stormrider:
Ich hoffe dann mal, das deine komplette AHK schon gewechselt wurde?!?
@Zawiese
Du brauchst das auch nicht unterschreiben. Eine AHK wird heutzutage aufgrund des E-Prüfzeichens nicht mehr in die Fahrzeugpapiere eingetragen (sicher kannst du als Endkunde gerne damit zu TÜV oder Dekra fahren und es eintragen lassen), egal ob abnehmbar oder starr, egal ob sie etwas verdeckt oder nicht. Da wird ein wenig an die Eigenverantwortung der Bürger appeliert - noch. Aus der Bedienunganleitung oder spätestens aus der ABE der AHK ergibt sich, ob die AHK abgenommen werden muss oder nicht
Ich hoffe dann mal, das deine komplette AHK schon gewechselt wurde?!?
@Zawiese
Du brauchst das auch nicht unterschreiben. Eine AHK wird heutzutage aufgrund des E-Prüfzeichens nicht mehr in die Fahrzeugpapiere eingetragen (sicher kannst du als Endkunde gerne damit zu TÜV oder Dekra fahren und es eintragen lassen), egal ob abnehmbar oder starr, egal ob sie etwas verdeckt oder nicht. Da wird ein wenig an die Eigenverantwortung der Bürger appeliert - noch. Aus der Bedienunganleitung oder spätestens aus der ABE der AHK ergibt sich, ob die AHK abgenommen werden muss oder nicht
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Der war gutColli1979 hat geschrieben:@Stormrider:
Ich hoffe dann mal, das deine komplette AHK schon gewechselt wurde?!?
vg Ralph
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Warum? Kannst Du die Hand dafür ins Feuer legen das es keine Microrisse im Haken gibt oder das die 4 oder 6 Schrauben welche die AHK am Rahmen halten nicht evtl. beschädigt wurden. Ich möchte nicht, das er vor mir fährt und die 2,8 oder 3,5t sich plötzlich verselbsständigen deshalb. Bei einem Auffahrunfall wird die AHK grundsätlich ersetzt (Nein, dafür gibt es kein Gesetz)
(als Kfz´ter und Ersteller von KVA´s wird das nunmal gemacht. Ohne Gesetzestexte usw.: es könnte sich als unglücklich herausstellen, wenn das Oben geschilderte passiert und sich herausstellen sollte, das die AHK in einen Unfall verwickelt war und diese nicht erneuert wurde. lediglich KÖNNTE - es gibt ja viele böse Geschichten von Verischerungen)
Aber ich denke schon, das die gemacht wurde, ist ja schließlich nicht zu Lasten vom Stormrider!
(als Kfz´ter und Ersteller von KVA´s wird das nunmal gemacht. Ohne Gesetzestexte usw.: es könnte sich als unglücklich herausstellen, wenn das Oben geschilderte passiert und sich herausstellen sollte, das die AHK in einen Unfall verwickelt war und diese nicht erneuert wurde. lediglich KÖNNTE - es gibt ja viele böse Geschichten von Verischerungen)
Aber ich denke schon, das die gemacht wurde, ist ja schließlich nicht zu Lasten vom Stormrider!
Zuletzt geändert von Colli1979 am 20.02.2013 10:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Ich kann aber auch nicht meine Hand ins Feuer legen, dass durch so einen Unfall irgendwo anders am Fahrzeug Microrisse entstanden sind. Also sollte man doch vorsorglich lieber das ganze Chassis wechseln lassen.
vg Ralph
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Zuletzt geändert von Kamikaze am 20.02.2013 11:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
War bei mir auch so, kann ich also bestätigen. Begründung der Versicherung: bei einem Auffahrunfall muss die AHK auf Haarrisse untersucht werden. Diese Untersuchung (Röntgenverfahren) wäre aber teurer als eine neue AHK - also wird ersetzt.Colli1979 hat geschrieben:Bei einem Auffahrunfall wird die AHK grundsätlich ersetzt (Nein, dafür gibt es kein Gesetz)
Es gab dann mit etwas Zuzahlung eine neue abnehmbare!
Gruß
Jasper
Es hängt alles zusammen: Wenn man sich am Hintern ein Haar herausreißt, tränt das Auge... (Dettmar Cramer)