Guten Morgen Joelina,
so dumm ist Deine Frage garnicht. Campingplatzbesitzer sind sich oft nicht einig, als was sie den Falter einstufen sollen. Da das Dingelchen Räder hat, gehen sie häufig von einem Wohnwagen aus, d.h. er wird als Wohnwagen eingestuft.
Bei mir klappts häufig mit verhandeln, je nach dem was günstiger ist
Rabo
Ich denke, das Kriterium Zelt / Wohnwagen ist vorallem die Grösse.
Wir wurden bis jetzt immer als WoWa eingestuft, was mir einleuchtet da wir ja auch mindestens soviel Stellplatz benötigen wie ein WoWa. Je nach CP wird es manchmal mit dem Falti sogar recht knapp, sich richtig entfalten zu können. Hängt natürlich vom Falti ab.
Am besten fährst du nach Holland, nach Frankreich oder nach England. Da werden die Falter auch als solche aufgeführt. Allerdings oftmals preislich auf einer Höhe mit den Wohnwagen.
am Bodensee waren wir mal auf einem Campingplatz, dort standen wir auf einer Wohnwagenparzelle und ein weiterer Falter auf der Zeltwiese. Kommt vermutlich darauf an, was man an der Anmeldung angibt.
Ich möchte hier aber etwas anderes bemerken. Eine Parzelle hat eine feste Größe (die wir mit unserem Conway) auch benötigen. Auf einer Zeltwiese wird sich dahin gestellt, wo Platz ist. Und dementsprechend dicht können die Zelte auch stehen. Weiterhin habe ich schon Campingplätze kennengelernt, die auf der Zeltwiese keinen Stromanschluß haben. Ich persönlich möchte gar nicht auf einer Zeltwiese stehen, auf einer Parzelle hat man Platz für Fahrräder, die Campingmöbel kann man auch mal draußen hinstellen.