Hallo Günther
Glückwunsch zum Confort und viel Erfolg bei der Einbürgerung.
Zur Zulassung in D ist ein Eigentumsnachweis erforderlich, normal Brief
aber bei dir , da kein Brief vorhanden, ein Kaufvertrag.
Danach eine Abnahme des Fahrzeugs nach §21 StVzO.
Das macht der TÜV oder Dekra usw. um offiziel festzustellen ob Technisch alles seine Ordnung hat
Die haben den Confort als Typ in ihren Akten (alle Fahrzeuge die jemals in D zugelassen waren

)
manchmal sind sie nur zu faul zum Suchen. Man erspart sich viel ärger und wege wenn man vorher bei den Prüfstellen anruft
und den Fall schildert, nach einem Prüfer fragen der sich damit auskennt, manchmal gibt es so was.
Es verschafft dir viel Sympatie beim Prüfer wenn du vorher alle Typenschilder an der Achse, Bremsen, Deichsel leserlich machst, das heist den Dreck abwischen, vielleicht auch schon mal nach der Fahrgestell NR suchen, beim Confort meistens am ersten äuseren Qerholm rechts oder links von hinten eingeschlagen, aber das variiert, meine war noch 4 Stellig aber das sollten sie in den 80ern angeglichen haben.
Dann mit §21 Abnahme und Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und denen Erklären das es in NL keine Papiere für kleine Hänger gibt.
das ist auch immer lustig

vielleicht auch vorher anrufen und jemand suchen der sich damir auskennt,
bei mir hat das 2,5 Stunden gedauert und ist bis zum Amtsleiter gegangen, bis sie mir das geglaubt haben.
Es gibt aber einen eigenen Themenbereich für Import hier im Forum
http://www.klappcaravanforum.de/viewforum.php?f=110
ansonsten einfach mal die Forensuche immer rechts oben bemühen.
mit zugelassenen Grüßen
armin