Neuer Reifen ist geplatzt - Kostenerstattung ?

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Bacoti

Neuer Reifen ist geplatzt - Kostenerstattung ?

Beitrag von Bacoti »

Hallo zusammen. Ich bin hier im Forum und als Klappi-Besitzer noch ein absoluter Frischling. Wir (4köpfige Familie) sind vor 3 Wochen zum ersten mal mit dem Raclet Cortina unterwegs gewesen. Da der Cortina noch mit der Originalbereifung vom Jahr 1994 unterwegs war, habe ich die Reifen vorher ersetzen lassen.
Der Reifenhändler hat die Originalbereifung 5.00-10c nicht bekommen und hat dafür zwei 145-xx aufgezogen.
Nach ca. 500 Km ist einer der Reifen geplatzt.
Da ich mit Anhängern noch keinerlei Erfahrung habe, würde mich jetzt interessieren, ob so etwas sein darf ? Oder hat mir der Reifenhändler einen schlechten Reifen verkauft ? Der Pannendienst auf der italienischen Autobahn hat uns von Gummiqualität erzählt (PH 4 bzw PH 8 ).
Was meint Ihr ? Habe ich jetzt einfach Pech gehabt, war zu wenig Luft im Reifen, habe ich den Falti überladen ? Was würdet Ihr mir raten. :roll:
kriner

Beitrag von kriner »

hallo bacoti,

das ist natürlich mehr als ärgerlich, trotzdem würde ich an deiner stelle unbedingt nachhacken:
durften da lt. fahrzeugschein überhaupt 145er montiert werden? (bei z. b. mir dürfen nur die 5.00 rauf).
dann den noch erhaltenen reifen auf [b]alter [/b]und [b]zustand [/b]der decke bzw. der lauffläche prüfen.
war genügend luft im reifen?
platzer können auch durch überhitzung entstehen.
war der hänger sehr überladen?

gruß karl
ceegee

Beitrag von ceegee »

Hay,

Warum nicht gewartet auf die gute Reifenmaß oder ein andere Händler gesucht ? Die Reifen sind unheimisch wichtig, nie darauf sparen. Leider zu spät aber Ich würde zum Händler gehen und sagen kucke mal was passiert ist mit Deine nicht genaue Reifenmaß was Er advisiert hat.

Er hast Schuld und Ich will 3 neue ( auch Ersatz ) und dann komt die Verhandelung aber 2 zum Preis von 1 kannst Du doch draus holen denke Ich + ein bisschen dazu.

Und selber bei dem Belastung ziemlich Pünktlich Arbeiten.

Affijn, Du hast wieder was gelernt vom Klappi Leben das ist Gewinn ! :idea:

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Rod
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Beitrag von Rod »

Hallo Bacoti,

das ist nicht normal. Ein neuer Reifen darf nicht nach 500 Kilometern platzen.

Ich bin kein Jurist, aber du hast zunächst auf deine Reifen zwei Jahre Gewährleistung (KLICK). Das setzt natürlich voraus, dass der Reifen ordnungsgemäß benutzt wurde. Also richtiger Luftdruck, Hänger nicht überladen usw.

Der Händler wird vermutlich erst einmal auf Fremdeinwirkungen achten. Er wird also schauen, ob du mit dem Reifen mit Karacho über Bordsteinkanten gefahren bist oder ob sich z. B. ein auf der Straße liegendes Metallteil in den Reifen gebohrt hat. Das kann man unter Umständen an Abriebspuren am Reifen sehen.

Dazu wäre es gut, wenn du den Reifen noch hast und schaust, ob entsprechende Spuren zu finden sind. Dann greift das Gewährleistungrecht nicht, weil für ein olles Auspuffrohr, das den Reifen aufreißt, kann der Händler natürlich nichts.

Im Streitfall wird ein Händler argumentieren, dass irgendwas den Reifen verletzt hat und er damit aus dem Schneider ist, auch wenn nichts zu sehen ist. Hängt halt von dem Händler ab und wie gut du mit ihm kannst. Im Streitfall den ADAC o. ä. den Reifen anschauen lassen. Aber dann musst du abwägen, wie viel Aufwand dir das Ganze wert ist.

Ein andere Frage ist, ob der Händler mit dem Ersatzreifen ein richtige und vor allem zulässige Wahl getroffen hat. Da müsstest du einen Reifen-Fachmann fragen, eventuell auch ADAC, DEKRA, o. ä. Unter Umständen sitzt die Größe nicht richtig und der Reifen wird zu warm, walkt zu sehr usw.

Beste Grüße, Rod
Zuletzt geändert von Rod am 06.07.2007 18:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Rollo
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Beitrag von Rollo »

Moin,
Rod hat Recht, hinzufügen möchte ich noch,daß ein Reifenhändler auch für die Größe und Tragfähigkeit des Reifens den Er verkauft und montiert hat verantwortlich ist und dafür gerade stehen muss. Dabei liegt in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Händler.


Gewährleistung nach § 437 BGB
Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.
2132 Tschüß Rollo




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