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Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 05.08.2016 22:56
von Exfalter
Nachtrag: ...und wenn du das mit der Zulassung nicht mehr schaffst, reicht es, die vorhandene Plakette z.B. mit rotem Klebeband "durchzustreichen" und somit für ungültig zu erklären. Man kann auch alles komplizieren. :effe:

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 07.08.2016 17:53
von Franky
Moin Zusammen,

vorweg erstmal ein ganz ganz großes Dankeschön für euren Support.
Nun zum glücklichen Teil Geschichte.
Ich habe die letzte Woche dem kleinem neue Reifen spendiert und somit waren auch die letzten Anforderung für Tempo 100 erfüllt.
Ich also Freitag Nacht von München nach Braunschweig so das ich um 8 Uhr morgens mein Falti vom meinem Reifenhändler (bei dem er die Zulassung für Tempo 100 nicht bekommen hat, weil ein Anhänger mit Plane ja kein starrer Aufbau ist ( Räusper: "Bullshit") ) vom Hof gezogen und ab nach Goslar zur Dekra.
Kurz: Ohne Termin, schnell dran gekommen und Zack hatte ich die 100er Zulassung.
Somit nochmal vielen Dank an Folkert für diesen Tipp.
Auf meine Nachfrage bei der Dekra zwecks der Plakette und 100 km/h fahren... kam folgende Antwort.
- 100er Plakette bappt am Hänger obwohl keine Papiere dafür vorhanden:
--> Rennleitung wäre das egal weil Anhänger wird als 80er Hänger bewertet. Es wäre nur sinnvoll wie von Exfalter geschrieben diese Abzukleben oder zu streichen da die anderen Verkehrsteilnehmer nur die 100 sehen und sauer werden warum man nur 80 fährt.
- 100 fahren ohne das es eingetragen ist in den Zulassungsteil. ´
--> die Papiere gelten definitiv nicht als ausreichend, es darf erst 100 gefahren werden wenn es in den Fahrzeugschein eingetragen ist.

kurze Zusammenfassung:
TÜV Prüfer hat "Bullshit" erzählt
Ich habe die Zulassung bei der Dekra bekommen und in den Urlaub geht mit 100 km/h
und an euch vielen lieben Dank für die Hilfe !!!

Gruß vom Frank

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 07.08.2016 18:14
von Morgaine LeFey
Hallo

Glückwunsch das sich doch alles zum guten gewendet hat und viel Spass und Freude noch mit deinem Faltcaravan

LG
Victorya Morgaine

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 08.08.2016 09:31
von EbiundAstrid
Per hat geschrieben:Prinzipell hat er die 100 ja noch eingetragen, nur halt mit Fahrzeugbindung. Also noch gültig, mit dem richtigen Fahrzeug. Nur hat er das gerade nicht dabei...

Wobei wir immer noch nicht wissen, ob es in den Papieren nun noch eingetragen ist oder nicht, mangels Rückmeldung.
Mal eine kurze Zwischeninfo:

Es handelt sich mitnichten um eine Bindung an ein spezielles Fahrzeug. Bzgl. Hänger und Zugfahrzeug müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen

Zugfahrzeug: Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
Zugfahrzeug: Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
Hänger: Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h zugelassen sein.
Hänger: Sie dürfen außerdem nicht älter als 6 Jahre sein.
Hänger: Sie müssen eine 100 km/h-Plakette am Heck des Anhängers anbringen.
Hänger: Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.
Verhältnis Hänger zu Zugfahrzeug:
Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
0,3 für ungebremste Anhänger
1,1 für gebremste Anhänger
1,2 mit Antischlingerkupplung

So kann ich meine beiden Hänger mit beiden Autos mit 100 km/h bewegen.

Gruß,

der Ebi

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 08.08.2016 11:48
von Per
EbiundAstrid hat geschrieben:Es handelt sich mitnichten um eine Bindung an ein spezielles Fahrzeug. Bzgl. Hänger und Zugfahrzeug müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Doch. Damals war es etwas anders...

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 09.08.2016 15:48
von RedRanger
EbiundAstrid hat geschrieben: Hänger: Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.

der Ebi
Hallo,

Das ist so aktuell nicht richtig.
Die Kombination aus gebremst ohne Stoßdämpfer ist auch zulassungsfähig für 100 km/h.
Allerdings mit dem Faktor 0,3 wie ungebremste Anhänger.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... 00998.html
siehe 1.a in dem Link.

Von einem starren Aufbau als Voraussetzung steht da auch nichts.

Im besten Fall ( für den Prüfer) hatte der Prüfer keine Lust. Wenn es das nicht ist, dann ist der so dermaßen Unfähig das ich mir von dem nicht mal den Ölstand prüfen lassen würde.
Da sollte der TÜV sich wirklich mal Gedanken machen ob sie solche Prüfer in ihren Reihen behalten wollen.

Gruß,
Ralph

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 09.08.2016 16:02
von Per
RedRanger hat geschrieben:Da sollte der TÜV sich wirklich mal Gedanken machen ob sie solche Prüfer in ihren Reihen behalten wollen.
Dazu müssten die Verantwortlichen aber die notwendigen Infos haben, also eine Beschwerde wäre da zielführend (und nicht das erste Mal erfolgreich!).

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 09.08.2016 18:06
von RedRanger
Per hat geschrieben:
RedRanger hat geschrieben:Da sollte der TÜV sich wirklich mal Gedanken machen ob sie solche Prüfer in ihren Reihen behalten wollen.
Dazu müssten die Verantwortlichen aber die notwendigen Infos haben, also eine Beschwerde wäre da zielführend (und nicht das erste Mal erfolgreich!).
Da stimme ich dir vollkommen zu.

Allerdings erwarte ich gerade bei einer Prüforganisation das diese ihre Mitarbeiter permanent schult und bewertet.
Von daher sollten sie eigentlich schon selbst wissen welcher der Mitarbeiter weiß was er da macht und wer eine Lachnummer ist.

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 13.08.2016 11:02
von Per
RedRanger hat geschrieben:Von daher sollten sie eigentlich schon selbst wissen welcher der Mitarbeiter weiß was er da macht und wer eine Lachnummer ist.
Du arbeitest in einem kleinen, inhabergeführten Betrieb?! In so großen Firmen können sich immer Unfähige verstecken!