Ein Hallo an alle Frankreichreisenden,
ich habe mir dieses Thema noch einmal vorgenommen, weil ich voreilig in
diesem Thread folgendes gepostet habe:
Jugger64 hat geschrieben:Derzeit gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten für Gespanne bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5t (was wohl auf die meisten Faltergespanne zutrifft) in Frankreich: Landstraße 80, Schnellstraße 100 und Autobahn 110 km/h.
Darauf kam dann folgender, nicht ganz unberechtigter, Einwand von Thomas:
zawiese hat geschrieben:das ganze Geschindigkeitsthema ist noch etwas komplexer.
Beispiel Autobahn: Gespanne bis 3,5t - 130km/h, Gespanne über 3,5t, sofern das Zugfahrzeug selbst unter 3,5t bleibt: 110km/h
Wird auf Wikipedia wie auch beim ADAC so beschrieben (Stand 2010)
Das war für mich dann Anlass genug das ganze Thema noch mal gründlich aufzurollen. Aus den Suchergebnissen habe ich erst einmal alle Forenbeiträge und veraltete Informationen aussortiert und mich ausschließlich auf "vertrauenswürdige" aktuelle Quellen konzentriert. Trotzdem ergibt sich kein einheitliches Bild.
Neben Listen mit der "alten 50/90/110/130-Regelung" (
AVD,
www.frankreich-info.de,
www.autokiste.de und einige andere) sind auch Listen mit der "3,5t-Ausnahme" (z.B.
ADAC und
Wikipedia), sowie eine generelle "50/80/100/110-Regelung" (
Unterkunft.de) zu finden. Der
Kuhnert Anhäger-Service präsentiert noch eine weitere Variante der "3,5t-Ausnahmeregelung" mit 90 km/h.
Wegen der Unübersichtlichen Informationslage, das ganze noch mal als Tabelle:
Diese Funde haben mich zunächst ratlos gemacht, was denn nun richtig ist. Immerhin sind sich u.a. zwei deutsche Verkehrsclubs, die ihren Mitgliedern doch bitteschön solch eine Frage beantworten können sollten, nicht einig.
Die Vielzahl der hier angebotenen Varianten ist wirklich beeindruckend und trägt leider nicht zur Klarheit bei.
Also habe ich versucht an die Quelle, den französischen Gesetzestext, zu kommen und den
Article R413 gefunden, der in der Version vom 21. Juni 2010 auf jeden Fall aktuell ist. Dort werden die Tempolimits in Frankreich definiert.
Neben meinen rudimentären Französischkenntnissen habe ich mich noch des Google-Übersetzers bedient, der
dieses Ergebnis zum Article R413 liefert.
Der Artikel R413-8 nennt zwar eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h für Fahrzeuge und Gespanne mit einem zul. Höchstgewicht von über 3,5t auf Autobahnen, jedoch folgt in Artikel R413-8-1 die Ausnahme für Fahrzeuge die für den Personentransport konzipiert sind. In Artikel R413-8-1 werden die Gespanne zwar nicht mehr explizit genannt, aber es wird auf die Fahrzeuge, die in Artikel R413-8 definiert sind verwiesen. Ich interpretiere das so, dass die in Artikel R413-8-1 genannten Tempolimits auch für Camping-Gespanne Anwendung finden.
Falls jemand über bessere Französischkenntnisse verfügt und die Richtigkeit meiner Übersetzung und deren Auslegung sicher in Frage stellen kann, der möge mich doch bitte korrigieren.
Nach meiner Einschätzung sind die bisherigen Tempolimits 50/90/110/130 km/h für die Mehrzahl unserer Falter-Gepanne nach wie vor gültig, da sie im Artikel R413 nicht gesondert genannt werden und somit den allgemeinen Tempolimits unterliegen.
Sicher scheint mir nur, dass wer mit einem sehr schwergewichtigen SUV oder 4x4 als Zugfahrzeug unterwegs ist, Gefahr laufen könnte die Schallmauer von 3,5 t zu knacken und vom Article R413-8-1 auf 50/80/100/110 km/h eingebremst zu werden. Wie jedoch die praktische Durchsetzung dieser Bestimmung gehandhabt wird, ist wohl dann eine andere Frage.
Somit haben ADAC und Wikipedia also recht und die Quellen die die 50/90/110/130 km/h-Regelung angegeben haben, haben es nur versäumt die Sonderregelung ab 3,5t zu erwähnen.
In diesem Sinne wünsche ich allzeit gute Fahrt in Gallien, mit welcher Geschwindigkeit auch immer.
Gruß
Norbert