Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?
Verfasst: 20.02.2013 11:03
Danke Jasper
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Danach darf eine AHK das Kennzeichen nicht mal teilweise verdecken, ergo muss sie abgenommen werden, wenn kein Anhänger gezogen wird. Oder ihr macht ein weiteres Nummernschild an der AHK fest. Ich denke mal, dass starre AHKs, die zum Verdecken führen würden, gar nicht erst zugelassen werden.§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
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(5b) Wird das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung - auch nur teilweise - verdeckt, so muß am Fahrzeug oder am Ladungsträger das amtliche Kennzeichen ungestempelt wiederholt werden. Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung gelten die Absätze 1, 1a oder 1b, 2 und 4 entsprechend.
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Genau das ist auch meine MeinungKamikaze hat geschrieben:Ja OK, ich weis schon, dass eine AHK nach einem Unfall öfters gewechselt wird. Seltsamerweise aber fast nur, wenn der Wechsel von der Versicherung oder dem Unfallgegner bezahlt wird. Ist man selber Schuld (weil man beispielsweise rückwärts gegen seine Garagenwand gefahren ist) lässt man die AHK nicht wechseln, außer sie ist offensichtlich verbogen. Da scheint es einen Zusammenhang zwischen der Wahrscheinlichkeit von Haarrissen und der Fülle des eigenen Geldbeutels zu geben
vg Ralph
Wir driften vielleicht schon etwas vom eigentlichen Thema ab. Aber soviel noch: Die Versicherungen müssen sich natürlich schadlos halten. Bei mir war es etwas heftiger, die Heckklappe war total eingedrückt, vom Stoßfänger mal ganz zu schweigen. Bei Selbstverschulden muss allerdings jeder eigene Verantwortung übernehmen und abwägen.Rollo hat geschrieben:Genau das ist auch meine MeinungKamikaze hat geschrieben:Ja OK, ich weis schon, dass eine AHK nach einem Unfall öfters gewechselt wird. Seltsamerweise aber fast nur, wenn der Wechsel von der Versicherung oder dem Unfallgegner bezahlt wird. Ist man selber Schuld (weil man beispielsweise rückwärts gegen seine Garagenwand gefahren ist) lässt man die AHK nicht wechseln, außer sie ist offensichtlich verbogen. Da scheint es einen Zusammenhang zwischen der Wahrscheinlichkeit von Haarrissen und der Fülle des eigenen Geldbeutels zu geben
vg Ralph