Seite 1 von 1

100 Km/h Reglung

Verfasst: 13.04.2007 13:35
von black-forest
Hier mal ein Beispiel für 100 Km/h Reglung und Berechnungsgrundlage



Beispiel:
Der Zugwagen hat ABS und wiegt leer ca. 1580 kg.
der Falter hat ein zgg von 650 kg.Er ist mit einer Auflaufbremse ausgestattet.


Anhänger mit Bremse aber ohne hydrauisch Dämpfer 1580 x 0,3 = 474 kg Anhängelast

Anhänger mit Bremse aber mit hydraulischen Dämpfern 1580kg x 0.8 = 1264 kg Anhängelast.

Grundlage hierfür:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/ggbl105s2978.pdf


gruss
erich
:!:

Verfasst: 13.04.2007 15:25
von Rollo
Moin,
zu beachten wäre noch,daß wenn mann einmal die 100`er Plakette am Hänger hat ,dieser mit jedem beliebigen Zugfahrzeug ,welches die Kriterien erfüllt(ABS und Gewicht )auf Bundesautobahnen mit 100km/h gefahren werden darf.(Aber nur auf BAB)sonst gilt 80 oder falls im Ausland unterwegs,die Regelung des Gastlandes.

Verfasst: 13.04.2007 18:33
von Zauberstern
In der Schweiz darf generell mit Anhänger nur 80 KM gefahren werden.

Manchmal wird mir schlecht wenn ich die nicht-Schweizer mit ihren schwankenden Wohnwagen usw auf den Autobahnen hier seh :x

Verfasst: 13.04.2007 19:52
von DL1EKC
Hallo beisammen,

bleibt noch anzumerken, daß die 100 km/h-Regelung auf Bundesautobahnen und Kraftfahrtstraßen gilt.

Schönes Reisen

Marcus

... der morgen endlich mit einem Probeklappen und -wohnen die Saison einläutet