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100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 04.08.2016 09:45
von Franky
Moin in die Runde,

folgender Sachverhalt.
Meinereiner wohnt in der nähe von Braunschweig und arbeitet in der Nähe von München. (nur zu erwähnen wegen dem Zeitproblem)
Mein Vendome hat ne 100er Plakette mit Siegel vom Vorbesitzer, diese hatte die 100er Zulassung Anfang 2005 machen lassen und es wurde noch die Zulassung für das Gepann (definiertes Zugfahrzeug + Falter) zugeteilt. Da Zugfahrzeug wurde dann irgendwann verkauft + die Abnahmepapier für die 100er Zulassung die in diesem Auto lagen. Somit ist kein Gutachten etc. mehr vorhanden.
Der Vorbesitzer hatte sich nochmal bemüht und fand auch noch die Rechnung zu 100er Zulassung. Ich also beim TÜV angerufen mit RechnungNr. um nachzufragen ob der dazugehörige Prüfbericht noch vorhanden ist.
Die Gute Frau beim TÜV Nord antwortete das Dokumente nach 10 Jahren dort gelöscht werden, doof für mich, denn die Zulassung wurde 2005 gemacht.

O.k also die Pille schlucken und auf geht's.
Ich habe also einen Termin bei meinem Reifenhändler gemacht ( da die Reifen schon über 6 Jahre waren) und habe ihn gefragt ob er Reifen + 100er Zulassung machen kann.
Ende vom Lied: (Telefonat heute morgen)
Der TÜV kann die 100er Zulassung nicht erteilen da es sich bei einem Faltcaravan um einen losen Aufbau auf einem Hänger handelt. Die 100er Zulassung könnte erteilt werden wenn ein Hardtop vorhanden wäre aber mit einer Plane wäre dies nicht möglich.

O.k nun zu meinem Ärger:
- Wie kann es denn sein das gefühlte 2 Mio. andere Faltcaravans eine 100 Zulassung bekommen und es diese ja sogar schon beim Neukauf eines Falti gibt.
- was kann ich tun damit ich die 100 Zulassung bekomme (alles nötige am Anhänger ist vorhanden) wenn wir Montag in den Urlaub wollen und ich erst am Sa. bei mir daheim sein kann???
Kann man beim TÜV auch ohne Termin für eine 100er Zulassung vorfahren und diese machen lassen???

Gruß vom Frank

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 04.08.2016 10:03
von Folkert
Hallo Frank,
Herzlich willkommen hier im Forum und Glückwunsch zum Falter.
Es wundert mich, dass Dir nicht bekannt ist, dass der TÜV seine Regeln z.T. selbst macht.
Geh zum nächsten TÜV, DEKRA und versuch es da noch einmal. Es kann aber sein,
das nicht jeder Mitarbeiter diese Abnahme macht und Du somit auf die jeweiligen
Zeiten Rücksicht nehmen musst.

Gruß Folkert

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 04.08.2016 10:40
von Franky
Moin Folkert,

erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Da ich bisher recht wenig mit dem TÜV zu tun hatte (beim Auto macht das mein freundlicher), war mir das nicht wirklich klar. Nun bin ich schlauer :-(
Was mich halt ärgert ,ist dass ich am Vendome die 100 Plakette mit Siegel bappen habe und jetzt so eine hyp drum gemacht wird diese 100er Zulassung wieder zu "reaktivieren"
Problem an der Geschichte ist das ich nicht mit dem "Bestand" -> übrigens sehr schön hier erklärt im Forum--> weiter komme da ich keine Unterlagen dbzgl. habe.
In den Papieren ist ja auch nichts eingetragen.
Jetzt ist noch meine Idee/ Frage wie schaut es aus mit diesem "HOCC" <--- (Bezeichnung ist nicht richtig ) Papieren die als Bescheinigung vom Hersteller dienen.
Sind diese Papiere mit Seriennr. ausgestellt??? Wenn nicht, besitzen diese eine allgemeine Gültigkeit? Wenn ja, wo bekomme ich diese Papiere her?
Mein kleiner Vendome kommt aus Ploch, ob die dort evtl. nach 11 Jahren noch unterlagen zum Fahrzeug haben, halte ich für unwahrscheinlich. Hat schon jemand Erfahrung mit den guten Menschen aus Ploch?
Ärgerlich is ja schon und mit 80 auf der Bahn, is auch doof!!!:-)

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 04.08.2016 11:36
von Per
Wenn die Zulassung vorhanden ist, sollte sie die Zulassungsstelle doch in ihrem System haben und einfach neu ausdrucken können. Es wird doch nur die Fahrzeugbindung aufgehoben. Selbst der alte Eintrag mit Bindung sollte ja noch gültig sein, halt nur ohne die Einschränkung.

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 05.08.2016 09:48
von EbiundAstrid
Moin Moin,

also 100er Zulassung ist m.W. gekoppelt an ein paar Kleinigkeiten:

Hänger:
Reifen im richtigen Alter, Stoßdämpfer, Auflaufbremse - fertig!

Zugfahrzeug:
Muß im Verhältnis zum Hänger ein bestimmtes Gewicht haben

Fertig m. A. nach!

Ich hatte mal nen Trigano Chantilly mit 100er Zulassung, also sollte fehlendes Hardtop kein Thema sein.

Ein Anhängerbauer beschreibt dazu:

Sie wollen Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen? Dann müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h zugelassen sein. Das ist bei Humbaur Anhängern Standard. Sie dürfen außerdem nicht älter als 6 Jahre sein.
Sie müssen eine 100 km/h-Plakette am Heck des Anhängers anbringen.
Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.
Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
0,3 für ungebremste Anhänger
1,1 für gebremste Anhänger
1,2 mit Antischlingerkupplung


Gruß, der Ebi

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 05.08.2016 11:36
von Fuzzy
Also der Reihe nach:
Das mit dem fehlenden Hardtop ist quatsch. Da wollte wohl jemand nicht....
Klar kannst du versuchen, einfach ohne Termin bei einer Prüfstelle aufzuschlagen. Viele Prüfstellen haben auch Samstags geöffnet. Dein Problem ist aber der Faktor Zeit. Eine Begutachtung durch einen Prüfer ist nur die halbe Wahrheit. Letztendlich benötigst du auch den Eintrag in die Fahrzeugpapiere des Falters. Ob dir das zeitlich noch reicht? Kommt halt drauf an, wann du am Montag fährst-

Da du offensichtlich momentan keine eingetragene 100er Zulassung hast solltest du den Aufkleber abdecken oder entfernen da er definitiv ungültig ist.

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 05.08.2016 14:11
von Tessala
Fuzzy hat geschrieben:Da du offensichtlich momentan keine eingetragene 100er Zulassung hast solltest du den Aufkleber abdecken oder entfernen da er definitiv ungültig ist.
Muss er gar nicht. Einfach 80 km/h fahren, das müsste man auch wenn die Anforderung an die Reifen nicht mehr erfüllt ist, da mach auch nicht jemand den Aufkleber weg :)

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 05.08.2016 15:29
von Fuzzy
Eben nicht. Die 100er Plakette sagt aus, daß eine gültige Eintragung besteht und, wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind, die 100km/h gefahren werden dürfen. Und genau diese Eintragung fehlt in dem Fall ja, so daß eine ungültige Urkunde am Fahrzeug klebt. Du klebst dir ja auch keinen Tüvstempel aufs Kennzeichen, wenn du keinen gültigen Tüv hast.
Bei fehlenden Vorraussetzungen muss die Plakette nicht abgedeckt werden. Dann gilt automatisch die maximale Höchstgeschwindigkeit von 80km/h. Und um beim Tüv-Beispiel zu bleiben: Wenn dein Auto noch gültigen Tüv hat, deine Reifen aber Glatze sind darfst du das Auto halt nicht mehr auf der Straße bewegen.

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 05.08.2016 15:46
von Tessala
Wenn Du glaubst :) Alles wird gut. Wenn er den Aufkleber abbekommt ohne alles kaputt zu machen, soll er es tun. Er bekommt eh einen neuen gesiegelten Aufkleber.

Ich würde es darauf ankommen lassen. TüV vorhanden, Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gefahren ==> Also wer will mir was? Für einen Amtsstempel den ich nicht in Anspruch genommen habe ? :D :D Wenn ich deswegen angehalten werde und deswegen ein Busgeld bezahlen müsste, das bezahl ich gern für die Unterhaltung.

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 05.08.2016 15:50
von Per
Prinzipell hat er die 100 ja noch eingetragen, nur halt mit Fahrzeugbindung. Also noch gültig, mit dem richtigen Fahrzeug. Nur hat er das gerade nicht dabei...

Wobei wir immer noch nicht wissen, ob es in den Papieren nun noch eingetragen ist oder nicht, mangels Rückmeldung.

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 05.08.2016 16:25
von Fuzzy
Franky hat geschrieben: Da Zugfahrzeug wurde dann irgendwann verkauft + die Abnahmepapier für die 100er Zulassung die in diesem Auto lagen. Somit ist kein Gutachten etc. mehr vorhanden.
Heißt für mich, daß keine Eintragung besteht.
Somit kann er erstmal keinen Nachweis erbringen, daß sich der Aufkleber irgendwie auf das Fahrzeug bezieht.

@Tessala:
Was hast du eigentlich für ein Problem mit gut gemeinten Ratschlägen? Mal angenommen er wird im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle rausgezogen nachdem die Rennleitung ihn mit 81km/h gemessen hat. Dann könnte man ihm vorwerfen, er wollte mit der ungültigen 100er Plakette eine 100erZulassung vortäuschen.
Ich bin sehr viel mit Anhänger unterwegs. Dabei wurde ich noch nie rausgezogen bzw kontrolliert.( Glück?) Trotzdem würde ich niemand dazu raten mit einer ungültigen Plakette durch die Gegend zu fahren.

Im übrigen gehen die Aufkleber mit nem Föhn normalerweise recht gut weg. Und wenn darunter der Lack gelitten hat sollte ja eh ein neuer Aufkleber über die Stelle kommen.

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 05.08.2016 17:02
von Tessala
Servus Fuzzy,
ich habe nix gegen gute Ratschläge. Aber bei dem ganzen..."könnte", "dürfte", "hätte"....naja :)

Ich sag mal ganz ehrlich, wenn er mit 90 km/h rausgezogen wird, wird ihm bestimmt keiner unterstellen er hätte, wollte, könnte.....Man wird ihm eine Geschwindigkeitsübertretung zu last legen, fertig!

Aber ich habe gesagt, was ich tun würde, Du hast gesagt was Du tun würdest und der TE wird tun was auch immer für richtig hält. In Sofern ist alles gut.

Gruß
Marck

P.S.: Ich bin auch sehr viel mit Anhänger unterwegs, wurde schon einige Male kontrolliert (Allgemein, Ladungssicherung, etc), ohne Beanstandung ==> Alles Schick, auch mit "Unglück" :)

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 05.08.2016 18:01
von Wombads
Ich bin auch viel mit Anhängern unterwegs und das 100 km/h Schild muss weder Abgedeckt noch entfernt werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Woher habt Ihr bloß diese Information.

Der Gesetzgeber macht es sich da nämlich ganz einfach.

Der Fahrzeugführer ist verantwortlich für die Voraussetzungen um 100 km/h zufahren. Fertig aus

Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt werden kostet es wenn es ganz doof kommt 70 € und einen Punkt.

Jetzt müssen wir nur einen finden dem das mal passiert ist und kein mein Freund des Vater sein Bekannter dessen Schwiegervater seinem Sohn ist das schon mal passiert.

Schönen Abend noch und ein schönes Wochenende

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 05.08.2016 18:50
von Fuzzy
Hast du den ganzen Thread gelesen und verstanden, um was es speziell hier geht?

Stimmt, der Gesetzgeber macht es sich einfach:
2.
im Falle einer nachträglichen Berichtigung der Fahrzeugpapiere des Anhängers ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder ein Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation mit einem Formblatt, das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt gegeben wird, einen Vorschlag für die Berichtigung nach § 13 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in den Fällen der Nummer 1, ausgenommen Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, erstellt, oder, wenn eine Änderung nach Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb vorliegt, er den vom Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mitzuführenden Nachweis erstellt und bestätigt, dass die Voraussetzungen dieser Verordnung vorliegen und dem Verfügungsberechtigten ein Informationsblatt für die Einhaltung der Bedingungen nach § 4 dieser Verordnung ausgehändigt worden ist;
3.
die nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde auf der Grundlage einer Bestätigung nach Nummer 2 mit einem Eintrag in die Fahrzeugpapiere des Anhängers, im Falle des Satzes 2 auch des Zugfahrzeugs, die zulässige Höchstgeschwindigkeit einer Kombination unter Berücksichtigung der Bedingungen dieser Verordnung von 100 km/h bescheinigt;
4.
die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist.
Quelle https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... 00998.html

Da weder 2. noch 3. erfüllt sind ist 4 nicht zulässig.

Re: 100 km/h Zulassung nur bei starrem Aufbau

Verfasst: 05.08.2016 22:52
von Exfalter
Hallo Frank,

wohin fahrt ihr denn in den Urlaub?

Außerhalb Deutschlands ist doch egal, welche Plakette auf dem Anhänger pappt, denn es gilt das Verkehrsrecht des jeweiligen Landes. Und wenn du innerhalb Deutschlands keine Autobahnen oder Schnellstraßen benutzt, darfst du auch mit gültiger Plakette nur 80 fahren...

Viele Grüße, Stephan