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100 km/h und Ausland

Verfasst: 23.02.2017 14:56
von Babba
Hallo zusammen.

Unser CC family hat die 100 km/h Zulassung. Unser diesjährigen Urlaub wird in Österreich sein.
Wie schnell darf ich dort fahren. Evtl fahren wir auch durch tschechien.
Gilt in diesen Ländern meine 100 km/h auch.?
Ach ja, zuggesammtgewicht ist unter 3,5t.

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 23.02.2017 15:08
von Knebel24

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 23.02.2017 17:12
von Fuzzy
Generell gilt deine 100km/h-Zulassung nur auf deutschen Autobahnen/Schnellstrassen.
In Österreich gilt: Anhänger bis 750kg bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bis3,5to: Auf Autobahnen 100km/h (egal ob deutsche 100er Zulassung oder nicht)

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 24.02.2017 17:35
von Heudorfer
Das ist prinzipiell richtig.

In Frankreich ist ja für gewisse Konstellationen noch mehr möglich, da kann dann aber im Falle des Falles die Versicherung Zicken machen.

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 24.02.2017 20:27
von Elektron
Hallo Heudorfer,

Warum kann dann die Versicherung Zicken machen?
Ist ja vergleichbar mit der Situation der meisten europäischen Nachbarn (Tempolimit 120/130) wenn die in Deutschland schneller fahren...

Viele Grüße
Michael

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 25.02.2017 09:56
von Heudorfer
Elektron hat geschrieben:Hallo Heudorfer,

Warum kann dann die Versicherung Zicken machen?
Ist ja vergleichbar mit der Situation der meisten europäischen Nachbarn (Tempolimit 120/130) wenn die in Deutschland schneller fahren...

Viele Grüße
Michael
Die Versicherungen berufen sich da ganz gerne auf das was der Hersteller als Höchstgeschwindigkeit ausgewiesen hat.
Wenn der also sagt, dass da bei 90 Schluss sein sollte, haben die ja wenig Grund für einen Unfall zu haften der bei höherer Geschwindigkeit geschehen ist - auch wenn diese dort so in Ordnung war.

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 25.02.2017 12:26
von Fuzzy
Das mit den Versicherungen liest man oft, ob es deshalb auch uneingeschränkt stimmt?
In den Fahrzeugpapieren stehen keine Höchstgeschwindigkeiten (Ausnahme alte DDR-Anhägerbriefe).
Die 80km/h als Höchstgeschwindigkeit kommen rein aus der deutschen StVO. Daher wird auch bei einer 100km/h-Zulassung (wieder deutsche StVO) die 100 nicht im Feld T (Höchstgeschwindigkeit) eingetragen, sondern unter den Bemerkungen. (9. Ausnahmeverordnung StVO blablabla)
Selbst wenn man den Achshersteller als maßgebend sieht wird das für dich Versicherungen schwierig, sich da rauszureden, da auf vielen Achsen nur der Hinweis "über25km/h" ohne eine definierte Höchstgeschwindigkeit zu finden ist.
Einfach wird es für eine Versicherung höchstens, wenn der Geschwindigkeitsindex der Reifen zu niedrig ist.
Nur mal als Gedankenspiel: Ich kaufe in Frankreich einen Anhänger und lasse ihn in Deutschland zu. Ist er dann bei meiner nächsten Fahrt in Frankreich nicht mehr 130km/h tauglich nur weil meine Versicherung das meint?

Wem es langweilig ist kann ja mal bei seiner Versicherung schriftlich anfragen und die Antwort hier posten.

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 25.02.2017 12:33
von Gleiter
Hi!

Zu Tschechien wäre zu erwähnen dass ich im Zuge einer Recherche eine ev. Fahrt betreffend erfreut fest stellen konnte dass der Lückenschluß auf der D8 endlich erledigt ist, Prag - Brünn aber nach wie vor eine mittlere Katastrophe darstellt.

Und - tschechische Autobahnen sind mautpflichtig.

Zu Österreich wäre noch zu erwähnen, dass Du, falls Du in einen Bereich mit "Section Control" kommst, peinlich genau auf die vorgegebene V-Max zu achten hast, diese Strecken werden mittels Ein- und Ausfahrradar überwacht, der gefahrene Wert ermittelt. Und wenn Du drüber bist kann's teuer werden.

Solche Abschnitte sind gut gekennzeichnet (Anfang und Ende), Du merkst es aber auch schnell wenn plötzlich die Eingeborenen fahren was erlaubt ist. :mrgreen:

Viel Spaß. Wohin soll's eigentlich gehen?

Gruß aus dem Wein/4, André.

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 25.02.2017 17:13
von Elektron
Hallo zusammen,

Dann hat Europa in diesem Fall für eine Verbesserung gesorgt.
In unserer Europäischen Übereinstimmungserklärung (COC) steht Höchstgeschwindigkeit 140km/h...

Klar die Reifen müssen das aushalten.
Sind daher auch "N" - Reifen eingetragen und auch drauf.

Viele Grüße
Michael

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 03.03.2017 14:16
von Babba
Hallo, ja die section control kenne ich. Hab mal ne Zeit lang in Österreich gearbeitet.
Wir wollen zum Rosental.ROZ
Is bei Klagenfurt. Sehr hundefreundlich der Platz. Wurde auch von anderen empfohlen.
Wenn wir schon mal da unten sind, wollten wir bei der an oder Abfahrt über den Großglockner.
Ist die Straße mit Anhänger uberhaupt erlaubt?

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 04.03.2017 00:26
von Gleiter
Hi!

Also, wenn WoWa - Gespanne auf den Glockner dürfen (kannst Du auch selbst auf deren Seite nachlesen), wird wohl niemand wegen eines Anhängers was sagen. Sicherheitshalber per Mail anfragen.

Was ich allerdings zu bedenken gebe: Da geht's sehr lange verdammt hoch hinauf, und auf der anderen Seite sehr lange wieder runter. Da kann ein ständig schiebender Hänger schon ganz schön belasten, rauchende Bremsen habe ich am Glockner schon gesehen!

Hat Dein Wagen einen Turbo und vielleicht auch noch eine Automatik? Die dünne Luft läßt den Lader ganz achön arbeiten, der Motor tut sich in Folge merkbar schwer, und der Automat quittiert das mit kuriosem Schaltverhalten. Würde ich mir in dieser Kombination kein zweites Mal mehr antun.

Auch ein schöner Platz in Kärnten, seeeehr hundefreundlich, und mit eigenem Hundestrand am See ist der da: http://camping-ploerz.at/

Können wir aus eigener Erfahrung empfehlen.

Gruß aus dem Wein/4, André.

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 04.03.2017 10:31
von Heudorfer
Fuzzy hat geschrieben:Das mit den Versicherungen liest man oft, ob es deshalb auch uneingeschränkt stimmt?
In den Fahrzeugpapieren stehen keine Höchstgeschwindigkeiten (Ausnahme alte DDR-Anhägerbriefe).
Die 80km/h als Höchstgeschwindigkeit kommen rein aus der deutschen StVO. Daher wird auch bei einer 100km/h-Zulassung (wieder deutsche StVO) die 100 nicht im Feld T (Höchstgeschwindigkeit) eingetragen, sondern unter den Bemerkungen. (9. Ausnahmeverordnung StVO blablabla)
Selbst wenn man den Achshersteller als maßgebend sieht wird das für dich Versicherungen schwierig, sich da rauszureden, da auf vielen Achsen nur der Hinweis "über25km/h" ohne eine definierte Höchstgeschwindigkeit zu finden ist.
Einfach wird es für eine Versicherung höchstens, wenn der Geschwindigkeitsindex der Reifen zu niedrig ist.
Nur mal als Gedankenspiel: Ich kaufe in Frankreich einen Anhänger und lasse ihn in Deutschland zu. Ist er dann bei meiner nächsten Fahrt in Frankreich nicht mehr 130km/h tauglich nur weil meine Versicherung das meint?

Wem es langweilig ist kann ja mal bei seiner Versicherung schriftlich anfragen und die Antwort hier posten.
Moin,

ich habe selbst damit noch keine Erfahrungen gemacht,

allerdings liest man fast jedes Jahr in den einschlägigen Foren von solchen und ähnlich gelagerten Fällen, bei denen die Versicherung da ab und an Zicken gemacht hat.
Die Höhe der freigegebenen Höchstgeschwindigkeit im COC Papier dürfte nach meinem dafürhalten herzlich wenig mit dem Land zu tun haben, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, oder?
Und eben auf diese freigegebene Höchstgeschwindigkeit berufet sich die Versicherung anscheinend gerne dann, wenn diese niedriger ist als die Geschwindigkeit die man dem verunfallten nachgewiesen hat.
Denn so wird ja wieder ein Schuh draus.
Was für mich einfach bedeutet, das COC-Papier anzufordern (war bei unserem Vendome nicht dabei) und dann mal schauen was da so drinsteht.
Steht da was drin was mich "schneller" machen könnte, hätte ich sicher mal die Lust, meiner Versicherung dahingehend auf den Zahn zu fühlen.
Steht da nichts "beschleunigendes" drin, erübrigt sich jegliche Nachfrage bei der Versicherung, ob Versicherungsschutz auch dann besteht wenn man die vom Hersteller freigegebene Höchstgeschwindigkeit übertritt, wenn dies die jeweils gültige StvO zulassen würde, weil die Antwort eindeutig NEIN lauten wird.
Gilt ja immer der kleinere Wert.

Insofern braucht man sich da erst ernsthafte Gedanken drum zu machen, wenn in eben diesem COC-Papier was "befreiendes" drinsteht.

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 05.03.2017 09:45
von Rollo
Moin,
man "hört" immer wieder mal das die Haftpflichtversicherung zickt, wenn man im Ausland mit überhöhter, wenn auch erlaubter, Geschwindigkeit einen Unfallschaden hatte.
Ich persönlich kenne aber keinen einen, dem das wirklich passiert ist. Falls es einem hier im Forum tatsächlich widerfahren sein sollte möge er doch mal dazu was schreiben.

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 05.03.2017 14:19
von Heudorfer
Rollo hat geschrieben:Moin,
man "hört" immer wieder mal das die Haftpflichtversicherung zickt, wenn man im Ausland mit überhöhter, wenn auch erlaubter, Geschwindigkeit einen Unfallschaden hatte.
Ich persönlich kenne aber keinen einen, dem das wirklich passiert ist. Falls es einem hier im Forum tatsächlich widerfahren sein sollte möge er doch mal dazu was schreiben.
Tja,

und was es hier nicht gab, existiert auch nicht oder wie darf man das verstehen?
Wohl eher nicht.
Laut mündlicher Aussage meines Vertreters - deren schriftliche Version noch aussteht - ist es aus Sicht der Versicherung doch recht eindeutig, einen Kasko-Schaden abzulehnen wenn ein Unfall verursacht wurde bei einer Geschwindigkeit die über der technischen Zulassung des/der involvierten Fahrzeuge nachgewiesen wurden.
Die Haftpflicht bezahlt natürlich eventuell entstandene Fremdschäden, behält es sich jedoch vor, diese beim VN (Versicherungsnehmer) geltend zu machen.
Das deckt sich mit 2 Fällen die mit Wohnwagen ein derartiges "Problem" hatten.

Re: 100 km/h und Ausland

Verfasst: 05.03.2017 14:38
von Fuzzy
Und nochmals die Frage: Wo steht eine technisch zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Anhängers? Bei den neueren wohl im COC. Und bei den älteren? Mir fehlt der Übergang von einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit (StVo 80km/h) zu einer technisch zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Nur mal als Gedankengang: Der deutsche Gesetzgeber reduziert die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Deutschland auf 70km/h. Dann zahlt die Versicherung im Schadensfall im Ausland bei 80km/h nicht mehr?
oder der Gesetzgeber erhöht die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 90km/h und die Versicherung müsste im oben genannten Schaden zahlen. In beiden Fällen ändert sich an dem Anhänger technisch nichts.

Wenn du von deiner Versicherung was schriftliches hast wäre es super, wenn du es hier posten könntest.