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Bei Campingplatz-Reservierung. Welche Zuordnung?

Verfasst: 13.03.2022 16:19
von pierrescho
Hi,
wie ich ja schon einmal schrieb, fangen wir dieses Jahr mit Camping an.
Und nun hätte ich einmal eine Frage bezüglich der richtigen Zuordnung meines Gespanns bei der Buchung eines Campingplatzes.
Bei der Onlinebuchung diverser Plätze habe ich unterschiedliche Kategorien gesehen.
Jetzt weiß ich halt nicht, ob ich z.B. einen Komfortplatz (in der Beschreibung steht),
Incl. Wohnmobil oder Wohnwagen mit PKW…. , buchen könnte bzw darf?
Da mein Gordigear Savannah ja defenitiv kein Wohnwagen ist, aber auch irgendwie kein reines Zelt ist.
Oder ist das egal was ich auf den Platz stelle?
Oder kann/darf ich nur auf Zeltplätzen stehen?
Wie handhabt, bzw. macht ihr das?
Viele Grüße
Pierre

Re: Bei Campingplatz-Reservierung. Welche Zuordnung?

Verfasst: 13.03.2022 18:45
von Herr Kaiser
Hallo Pierre,
zunächst mal: eine normale Schriftgröße reicht hier meist völlig aus, damit möglichst viele User es lesen :zwinker: Du kannst das leicht durch die Vorschau-Funktion unter der neuen Mail vor dem Absenden testen.
Zu Deiner Frage:
Die Plätze, die normalerweise nur für Zelte vorgesehen sind, sind nach meiner Erfahrung oft nicht besonders eben, oft nur an einer kleineren Stelle, wo ein normales Zelt hinpasst. Ein Klappi stände hier schief, wenn man überhaupt mit dem Gespann dort hinkommt.
Die Plätze für Wohnwagen/Wohnmobile sind oft ebener und der Boden ist meist fester, um das Gewicht zu tragen. In NL hatten wir mal einen Platz, da konnte man in 3m Entfernung zum Wagen hochspringen, um den Wagen zum Wackeln zu bringen, da der Platz auf Sumpfland angelegt war. Für Wohnwagen/Klappis ging das gerade noch, Wohnmobile hatten andere Plätze mit Schotterboden.

Schöne Grüße
Jörg aka Herr Kaiser

Re: Bei Campingplatz-Reservierung. Welche Zuordnung?

Verfasst: 13.03.2022 18:57
von AnneLiese
Hallo,

diese Frage habe ich mir auch bei meiner 1. Buchung gestellt. Dein Falter hat Räder zählt dadurch auf vielen Plätzen als Wohnwagen. Ich denke den meisten Betreibern ist es egal was für einen Platz Du buchst, denen ist nur wichtig das du den Preis dafür bezahlst. Grundsätzlich könntest du auch einen super Platz mit 200 qm, Wasser und Abwasser buchen.

Re: Bei Campingplatz-Reservierung. Welche Zuordnung?

Verfasst: 13.03.2022 19:30
von pierrescho
Hi.
Sorry, das die Schrift in der Frage zu groß ist, ich versuche mich zu bessern :zwinker:
Danke euch beiden für die Antwort :klapp: , dann sollten also die Wohnwagenplätze gehen.
Viele Grüße
Pierre

Re: Bei Campingplatz-Reservierung. Welche Zuordnung?

Verfasst: 14.03.2022 01:21
von ABurger
Ja, die Plärtze sollten gehen.
Für den Fall, daß die Parzellen feste Einfriedungen haben, solltest Du Dich vorher vergewissern,
daß auf der angepeilten Parzelle ausreichend Platz vorhanden ist, Deinen Aufbau samt Abspannungen
sowie Dein Auto dort unterzubringen, ohne die Nachbarparzelle mit in Beschlag nehmen zu müssen.
Oft kann man das auf der CP-Homepage klar ersehen, andernfalls sollte eine eMail oder ein Telefonat
mit dem CP-Betreiber hier Klarheit schaffen. Fragen kostet ja nichts ...

Re: Bei Campingplatz-Reservierung. Welche Zuordnung?

Verfasst: 14.03.2022 06:34
von Det-Happy
Bezüglich Platzbedarf siehe auch die Beiträge vom 13.03.2022 in diesem Thread
https://www.klappcaravanforum.de/viewto ... 45&t=17823

Re: Bei Campingplatz-Reservierung. Welche Zuordnung?

Verfasst: 18.03.2022 14:32
von pierrescho
Danke euch für die weiteren Antworten. :dhoch:
Mal schauen was die CP Anbieter antworten, einer konnte mit der Anhängerbeschreibung gar nichts anfangen, verwies mich dann zu den Zeltplätzen.