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Wahrscheinlicher Ärger mit dem Ordnungsamt
Verfasst: 12.11.2008 09:41
von Derrick
Hallo Leutz,
hier mal meine kleine Geschichte:
Gestern war bei uns der St. Martinzug unterwegs. Wahrscheinlich war auch deswegen auch die Leute vom Ordnungsamt unterwegs gewesen um die Strecke abzusichern oder was auch immer.
Wie manche von Euch wissen habe ich keine Garage oder sonstigen Stellplatz für meinen Alpenkreuzer. Dieser steht zugelassen am Straßenrand, lediglich mit einer Plane abgedeckt.
Anscheinend wurde ein Mann vom Ordnungsamt darauf aufmerksam und notierte sich das Kennzeichen. Meinen Vater der gerade zufällig anwesend war fragte er wem dieser gehörte aber mein Vater meinte er würde den Besitzer nicht kennen.
Jetzt würde mich interessieren ob diese Art von Anhängern gestattet ist am Straßenrand für längeren Zeitraum zu stehen oder ob die wie bei den großen Wohnwagen glaube ich nach einer Woche entfernt werden müssen.
Hat jemand von Euch schon solche Erfahrungen mit dem Ordnungsamt gemacht?
Werde wohl jetzt häufiger in den Briefkasten gucken müssen:-)
In diesem Sinne Euer
Derrick
Verfasst: 12.11.2008 10:02
von Heide-Bär
Hallo Derrick,
wenn ich dich richtig verstehe steht der Falter auf öffentlichem Straßen oder Parkraum . Dann muß er nach meinen Infos alle Zwei Wochen erkennbar bewegt werden oder privat untergestellt werden. Dies gilt auch für zugelassene Anhänger. Wenn genügend Parkraum existiert wird aber häufig ein Auge zugedrückt. Es sei denn man hat sehr aufmerksame Nachbarn wie ich. Die sorgen schon dafür das das Ordnungsamt rechtzeitig einschreitet ....
Eigentlich müßte dein Ordnungsamt jetzt nach einer oder zwei Wochen nochmal nachschauen ehe sie ein Ticket verschicken könnte.
Ich würde den Falter deutlich umstellen und wenn was vom Ordnungsamt kommt natürlich Widerspruch einlegen.
Ich habe im Sommer den Falter auch auf dem Parkstreifen stehen. Jeden 2.Samstag wird er 2 Parkplätze vor oder wieder zurückgeschoben. Bislang gab es kein Ticket.
Gruß
Oliver
Verfasst: 12.11.2008 11:40
von Rollo
Moin,
ein zugelassener Hänger darf 2 Wochen am ruhenden Verkehr teilnehmen und dann muss er in den fließenden Verkehr, egal wie lange. Danach kann er exakt wieder an die alte Stelle.Wenn das Ordnungsamt nicht den Nachweis erbringen kann,daß das nicht geschehen ist,immer Wiederspruch einlegen.
Verfasst: 12.11.2008 13:09
von Nachtfalter
Hallo Rollo,
das ist wohl so weit richtig aber da muss man aufpassen, die merken/belegen es --- früher durch Skizzen, heute im digitalem Zeitalter durch Fotos --- wo sich zB. das Ventil befindet oder ähnlichem. Oder wenn die zu zweit sind, in beiden Fällen kann man wiederspruch einlegen wie man will.

Verfasst: 12.11.2008 15:46
von Rollo
Moin,
einmal ne Runde sollte man schon gedreht haben.
Verfasst: 12.11.2008 21:06
von Niels$
Rollo hat geschrieben:Moin,
einmal ne Runde sollte man schon gedreht haben.
Von Hand über das Bugrad 1x im Kreis drehen
Oh man, ich bin immer wieder froh, in Deutschland zu leben, da gibt es auch für jeden Sch... ne Regelung. Aber noch froher bin ich in der norddeutschen Tiefebene zu leben, da ist man scheinbar doch etwas entspannter. Bei uns kann Falti auch 2 Monate sich die Räder eckig stehen, ohne dass es jemanden stört.
Niels
Verfasst: 12.11.2008 22:00
von zawiese
Hallo,
tja das Ordnungsamt ist der eine Teil, vielleicht sollte man der Nachbarschaft ja nicht unbedingt mehr zumuten, als man vielleicht selbst gerne ertragen möchte.
Wo genügend Parkraum vorhanden ist, ist das sicherlich nicht so das Thema. Bei uns, mit einem netten Altstadtkern in der Nähe ist das schon schwieriger. Wenn dann einfach immer so ein abgetakeltes Ranztaxi vor der Tür steht, oder oder oder .....
Klar, wenn es nicht anders geht, was soll man machen??!!
vielleicht hilft ja auch netter Plausch mit den Ordnungshütern, immerhin sind das ja auch Menschen!
Gruss Thomas
Verfasst: 12.11.2008 22:21
von Rollo
Moin,
in einem Altstadtkern würde ich meinen Hänger nicht eine Nacht stehen lassen.
Verfasst: 12.11.2008 23:13
von MeatLoafDC
Abend auch!
Mein Führerschein ist ja noch recht jung. Also vor 3,5 Jahren sah die Rechtslage noch wie folgt aus: Jedes zugelassene Fahrzeug, dass auf öffentlichem Grund geparkt wird muss spätestens nach zwei Wochen so bewegt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit haben den Parkraum zu nutzen. Das Ordnungsamt kontrolliert das indem sie mindestens den Ventilstand von zwei Rädern notieren und zwar indem sie so tun als wäre das Ventil der Stundenzeiger einer Uhr, es gibt also für jedes Rad zwölf Möglichkeiten!
Das war die Theorie, die Praxis sieht natürlich anders aus...
Ich bin eben nochmal 'ne Runde mit dem Hund durch die Siedlung gegangen und wenn ich sehe was bei uns so an Wohnwagen, Wohnmobilen und Anhängern rumsteht, was sicher nicht alle zwei Wochen bewegt wird und trotzdem beschwert sich keiner weil die Fahrzeuge ja niemanden stören.
In anderen Situationen ist es schon recht asozial seinen Hänger auch nur zwei Tage auf einem Parkplatz stehen zu lassen.
Gruß David
Verfasst: 13.11.2008 07:03
von Niels$
Ja, in Bereichen wo der Parkraum eng ist, sollte der Falti sicher keine Wurzeln schlagen. Ich hatte mal einen Kollegen, der wohnte in Hamburg Winterhude. Wenn der am Wochenende mit dem Auto unterwegs war, kam er damit so lange zur Arbeit, bis er wieder einen Parkplatz in der Nähe gefunden hatte, danach fuhr er Bahn, bis er sein Auto wieder brauchte. Da würde mein Falti natürlich massiv den sozialen Frieden stören. Aber wie Rollo schon schrieb, da würde ich ihn auch nicht Parken, denn dann hätte die Plane schon zig Schnittmuster.
Dass man dort auch ein gewisses Feingefühl an den Tag legen muss, ist doch selbstverständlich, oder
Mehr muss das Ordnungsamt doch auch nicht machen
Niels
Verfasst: 14.11.2008 14:40
von jurgen
MeatLoafDC hat geschrieben:......
In anderen Situationen ist es schon recht asozial seinen Hänger auch nur zwei Tage auf einem Parkplatz stehen zu lassen.
Gruß David
Warum,
es heisst doch
Parkplatz und nicht Autostellfläche ?!? auch für Campinganhänger, Motorräder etc muss KFZ-Steuer endrichtet werden.......
Verfasst: 14.11.2008 19:05
von MeatLoafDC
jurgen hat geschrieben:Warum,
es heisst doch Parkplatz und nicht Autostellfläche ?!? auch für Campinganhänger, Motorräder etc muss KFZ-Steuer endrichtet werden.......
Ich meinte ja auch asozial, nicht illegal. Wenn beispielsweise in einer Wohngegend sowieso nur sehr wenig Parkraum vorhanden ist und man seine Anhänger vor die Tür stellt, so dass die älteren Nachbarn keine Möglichkeit haben direkt vor der Tür zu parken und ihre Einkäufe deshalb über eine weitere Strecke tragen müssen finde ich das nicht sehr nett...
öffentlicher parkraum
Verfasst: 15.11.2008 10:12
von camper63
öffentlicher parkraum dient dem ruhenden verkehr (so der gesetzgeber) ruhender verkehr auf einem öffentlichen parkplatz ist für angemeldete pkw zeitlich nicht eingeschrenkt da sie der personenbeförd. dienen, trotzdem sollte man regelmässig nach dem pkw schauen denn sollten baumassnahmen stattfinden oder ein parkverbotszeichen aus welchem grund auch immer(auch wenn das nur kurzfristig von bedeutung ist) ist die stadt/gemeinde berechtigt das auto kostenpflichtig abzuschleppen!
bei wohnanhängern/transportanhängern/sportanhänger ist wie hier schon erwähnt eine 2 wöchige duldung eingeräumt (man beachte: wohnwagen können bis zu 250cm breit und max. 1050cm lang sein) und dienen nicht der personenbeför.)
es gilt nach wie vor: wo kein kläger da kein richter
Gruss aus Duisburg
Verfasst: 17.11.2008 09:34
von Broncolaine
Hier bei meiner Freundin in Reinbek ist ähliches Problem (oder kein Problem?) hier ist eine reine Anwohnerstraße (Sackgasse), in die Parkflächen viel zu klein berechnet wurden und sogar der Wendekopf zugeparkt wird.
Nun steht hier auch oft ein DucatoWoWa, der halt zwei Parkplätze braucht.
Natürlich ärgert man sich wenn man auf der Parkplatzsuche an ihm vorbeikommt und er augenscheinlich unbewegt schon längere Zeit da steht.
Aber das grundlegende Problem ist halt nicht der WoWa sondern die Parkplätze, die in nicht ausreichender Anzahl vorhanden sind.
Ähnliches kenn ich auch zu hauf aus dem Ruhrgebiet und Köln. Deswegen alle 2 wochen ne kleine Runde drehen und alles ist im Lot. Vielleicht sogar (wenn die Situation etwas angespannt ist) ein fahrtenbuch anlegen!
bunte Grüß
Verfasst: 17.11.2008 17:07
von Muckel
Hallo,
so nun melde ich mich auch mal zu dem Thema.
Meine Tochter arbeitete beim Ordnungsamt ! ( Jetzt Zulassungsstelle!)
2 Wochen kannst Du son Teil stehen lassen . ( Wie hier auch schon mehrfach erwähnt!) Ist natürlich ganz toll , wenn ein netter Nachbar mit einem WW mein küchenfenster zuparkt! Da ärgern mich natürlich auch 2 Wochen !!!!
Also ich denke auch , man sollte schon schauen , daß man nicht unbedingt irgend jemand sehr behindert , oder "seinen " Parkplatz wegnimmt . Und dann ist es nämlich so , ( wie auch schon gesagt !) wo kein Kläger , da kein Richter !
Aber wenn nun mal keine andere Gelegenheit da ist , dann am Besten alle zwei Wochen bewegen!
LG Birgit