Jamet Colorade - brauche Hilfe
Verfasst: 14.09.2009 23:27
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe gleich eine Menge Fragen
Wir haben uns einen Jamet Colorado über ein bekanntes Internet-Auktionshaus gekauft. Dieser Falter bestach uns durch seinen überaus guten Erhaltungszustand, machte uns damit aber auch blind...
Jetzt haben wir ihn und auch eine Menge Probleme.
Bisher lief dieser Anhänger nur in Holland, dort allerdings auch schon mindestens ein Jahr nicht mehr. Zur Zulassung in Deutschland benötigen wir nun wie allgemein bekannt eine Abnahme nach §21. Wir waren auch schon bei unserem TÜV-ler, der eigentlich recht kulant ist, jedoch ein gewisses Maß an Formalien einhalten muß. Unser Probleme sind:
1. Die Kupplung, Auflaufeinrichtung, Achse sowie das Zugrohr stammen alle aus italienischer Fertigung, besitzen weder nationales noch internationales Prüfzeichen. Eins von beiden ist jedoch Bedingung. Unser TÜV-ler sagte uns, am einfachsten wäre es für ihn, wenn wir den Anhänger auf einen ungebremsten Anhänger umbauen würden, was bei dem Gesamtgewicht von 650 kg kein Problem darstellen würde, da er erst ab einem Gewicht von 751 kg gebremst sein muß und eine geprüfte Zugkupplung mit Zugrohr einbauen würden. -
Hier beginnt schon das 2. Problem:
2. Ein Zugrohr mit Prüfzeichen, welches vom TÜV akzeptiert wird, kann ich weder im Internet noch in einschlägigen Katalogen finden, da das verwendete Zugrohr an unserem Hänger einen quadratischen Querschnitt mit 50 mm Kantenlänge hat und heute nur noch 60/70 bzw. größer verwendet werden. Ein Zugrohr mit größerer Kantenlänge kann ich ohne größere Umbaumaßnahmen nicht verwenden, da am Hänger eine Durchführung für das Zugrohr angebracht ist, durch die eben nur die 50mm Kantenlänge durchpassen.
3. Zur Erteilung einer erfolgreichen 21er-Prüfung müssen wir das genaue Baujahr des Hängers wissen. Lt. Typenschild könnte das 1999 oder 1994 sein (kann leider kein Foto des Typenschilds anhängen, vor 1999 steht "DGM" - 1994 ist Teil der Fahrgestell-Nr.) - wer kann helfen (Anfrage bei Trigano haben wir auch gerade gestartet)? - außerdem
4. benötigen wir eine eindeutige Fahrgestell-Nr. Wo finde ich diese? Wir haben an unserem Hänger insgesamt 3 verschiedene Fahrgestellnummern (nein - nicht gefaked), eine - wie allgemein üblich - am Rahmen rechts, diese hat jedoch nur 15 Stellen, eine auf dem Zugrohr (17 Stellen) und eine auf dem Typenschild (ungefähr 18 oder 19 Stellen) - wer weiß hier Bescheid?
Eventuell könnte uns zur Zulassung eine Kopie einer erfolgreichen Zulassung oder eines Briefes eines baugleichen Fahrzeugs hilfreich sein, Bezugsquellen für ein 50er Zugrohr, wenn ich wirklich umbauen muß oder eine EU-Typenbescheinigung, falls jemand sowas haben sollte, würden uns auch weiterhelfen... - HILFE, HILFE, HILFE
Im übrigen scheint sich in unserem BUNDES-Staat mal wieder ein Riß zu entwickeln. Der TÜV Hessen ist hier wohl Vorreiter, hier müssen ALLE Bauteile EU-Prüfzeichen haben, hier scheint Rheinland-Pfalz noch kulanter zu sein, hier würde man unsere Achse ohne int. Prüfzeichen akzeptieren, jedoch nur bei Umbau auf ungebremst, da bei gebremster Version eine Bremsberechnung mit der verwendeten Auflaufeinrichtung nicht zweifelsfrei durchführbar wäre. Desweiteren wird in Hessen lt. Auskunft von TÜV HESSEN, Hauptstelle Darmstadt, ein Anhänger nur dann zugelassen, wenn diese Prüfung auch in Hessen stattgefunden hat, d.h. Prüfung §21 ist nicht gleich Prüfung §21 - wir müssen unseren Hänger, wenn wir denn irgendwann die Prüfung bestanden haben, ersteinmal in Rheinland-Pfalz oder Bayern (für 1 Tag) zulassen, bevor wir ihn in Hessen anmelden können.
Hoffentlich kann mir jemand von Euch hilfreichen Input liefern - hierfür jetzt schon vielen Dank - Euer Henner
ich bin neu hier im Forum und habe gleich eine Menge Fragen
Wir haben uns einen Jamet Colorado über ein bekanntes Internet-Auktionshaus gekauft. Dieser Falter bestach uns durch seinen überaus guten Erhaltungszustand, machte uns damit aber auch blind...
Jetzt haben wir ihn und auch eine Menge Probleme.
Bisher lief dieser Anhänger nur in Holland, dort allerdings auch schon mindestens ein Jahr nicht mehr. Zur Zulassung in Deutschland benötigen wir nun wie allgemein bekannt eine Abnahme nach §21. Wir waren auch schon bei unserem TÜV-ler, der eigentlich recht kulant ist, jedoch ein gewisses Maß an Formalien einhalten muß. Unser Probleme sind:
1. Die Kupplung, Auflaufeinrichtung, Achse sowie das Zugrohr stammen alle aus italienischer Fertigung, besitzen weder nationales noch internationales Prüfzeichen. Eins von beiden ist jedoch Bedingung. Unser TÜV-ler sagte uns, am einfachsten wäre es für ihn, wenn wir den Anhänger auf einen ungebremsten Anhänger umbauen würden, was bei dem Gesamtgewicht von 650 kg kein Problem darstellen würde, da er erst ab einem Gewicht von 751 kg gebremst sein muß und eine geprüfte Zugkupplung mit Zugrohr einbauen würden. -
Hier beginnt schon das 2. Problem:
2. Ein Zugrohr mit Prüfzeichen, welches vom TÜV akzeptiert wird, kann ich weder im Internet noch in einschlägigen Katalogen finden, da das verwendete Zugrohr an unserem Hänger einen quadratischen Querschnitt mit 50 mm Kantenlänge hat und heute nur noch 60/70 bzw. größer verwendet werden. Ein Zugrohr mit größerer Kantenlänge kann ich ohne größere Umbaumaßnahmen nicht verwenden, da am Hänger eine Durchführung für das Zugrohr angebracht ist, durch die eben nur die 50mm Kantenlänge durchpassen.
3. Zur Erteilung einer erfolgreichen 21er-Prüfung müssen wir das genaue Baujahr des Hängers wissen. Lt. Typenschild könnte das 1999 oder 1994 sein (kann leider kein Foto des Typenschilds anhängen, vor 1999 steht "DGM" - 1994 ist Teil der Fahrgestell-Nr.) - wer kann helfen (Anfrage bei Trigano haben wir auch gerade gestartet)? - außerdem
4. benötigen wir eine eindeutige Fahrgestell-Nr. Wo finde ich diese? Wir haben an unserem Hänger insgesamt 3 verschiedene Fahrgestellnummern (nein - nicht gefaked), eine - wie allgemein üblich - am Rahmen rechts, diese hat jedoch nur 15 Stellen, eine auf dem Zugrohr (17 Stellen) und eine auf dem Typenschild (ungefähr 18 oder 19 Stellen) - wer weiß hier Bescheid?
Eventuell könnte uns zur Zulassung eine Kopie einer erfolgreichen Zulassung oder eines Briefes eines baugleichen Fahrzeugs hilfreich sein, Bezugsquellen für ein 50er Zugrohr, wenn ich wirklich umbauen muß oder eine EU-Typenbescheinigung, falls jemand sowas haben sollte, würden uns auch weiterhelfen... - HILFE, HILFE, HILFE
Im übrigen scheint sich in unserem BUNDES-Staat mal wieder ein Riß zu entwickeln. Der TÜV Hessen ist hier wohl Vorreiter, hier müssen ALLE Bauteile EU-Prüfzeichen haben, hier scheint Rheinland-Pfalz noch kulanter zu sein, hier würde man unsere Achse ohne int. Prüfzeichen akzeptieren, jedoch nur bei Umbau auf ungebremst, da bei gebremster Version eine Bremsberechnung mit der verwendeten Auflaufeinrichtung nicht zweifelsfrei durchführbar wäre. Desweiteren wird in Hessen lt. Auskunft von TÜV HESSEN, Hauptstelle Darmstadt, ein Anhänger nur dann zugelassen, wenn diese Prüfung auch in Hessen stattgefunden hat, d.h. Prüfung §21 ist nicht gleich Prüfung §21 - wir müssen unseren Hänger, wenn wir denn irgendwann die Prüfung bestanden haben, ersteinmal in Rheinland-Pfalz oder Bayern (für 1 Tag) zulassen, bevor wir ihn in Hessen anmelden können.
Hoffentlich kann mir jemand von Euch hilfreichen Input liefern - hierfür jetzt schon vielen Dank - Euer Henner