AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Zusätzlicher Stauraum ist gefragt, Deichselbox und Dachbox schaffen ihn.
Fahrräder sind immer wieder ein wichtiger Punkt der Umgebungsmobilität und natürlich ganz besonders auch bei Kindern.
SI0397
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 148
Registriert: 03.03.2008 19:50
Zugfahrzeug: Citroen Berlingo
Camper/Falter/Zelt: Esterel S42
Wohnort: Essen

AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Beitrag von SI0397 »

Tach zusammen

Bei folgendem Fahrradträger folgendem Fahrradträger habe ich den Verdacht, dass der in Deutschland nicht betrieben werden darf, weil die Beleuchtung des Fahrzeugs nicht sichtbar ist. Kann das jemand bestätigen oder mir widersprechen?

Schöne Grüße

Stephan
Esterel S42 an Citroen Berlingo
Christiaan

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Beitrag von Christiaan »

bei den Fahrzeug ist die Beleuchtung zu sehen weil die hoch am Wagen ist. Bei ein "Normales" PKW ist die Beleuchtung warscheinlich nicht zu sehen was bei uns in NL auf jedem Fall nicht gestattet ist.

Christiaan
Benutzeravatar
Dieseldoc
Ewiger Camper
Ewiger Camper
Beiträge: 137
Registriert: 21.07.2008 20:48
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Toyota Auris 2,0 D4-D Executive, Bj 2008
Camper/Falter/Zelt: Wohnwagen Bürstner 3502 Bj.1984
Wohnort: Neu Wulmstorf
Kontaktdaten:

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Beitrag von Dieseldoc »

Naaamn´d

Steht doch auch in der Beschreibung: OHNE ABE !!!! (Allgemeine Bertriebs Erlaubnis)
Das sagt schon alles.

Gruß Jürgen
Zuletzt geändert von Dieseldoc am 05.03.2010 20:18, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Jürgen [schild]Der mit den Dieseln kämpft[/schild]
Bild
"Hör mal, die Grillen." "Ich riech' nichts..."
Benutzeravatar
Rollo
Meister-Camper
Meister-Camper
Beiträge: 2727
Registriert: 29.03.2006 20:35
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: VW FOX und diverse Familienkutschen
Camper/Falter/Zelt: Camp-let Safir
Wohnort: Hansestadt Stade

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Beitrag von Rollo »

Moin,
wenn das Kennzeichen und die Beleuchtung ,auch nur teilweise, verdeckt ist in D nicht gestattet.
2132 Tschüß Rollo




Eet, wat gor is, drink, wat kloor is un segg, wat wohr is stop!
SI0397
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 148
Registriert: 03.03.2008 19:50
Zugfahrzeug: Citroen Berlingo
Camper/Falter/Zelt: Esterel S42
Wohnort: Essen

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Beitrag von SI0397 »

Danke für die schnellen Antworten! :)

Stephan
Esterel S42 an Citroen Berlingo
Benutzeravatar
Jugger64
Site Admin
Site Admin
Beiträge: 3729
Registriert: 25.11.2008 12:22
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Skoda Fabia Kombi (1,0 95PS) EZ2020
Camper/Falter/Zelt: SK-Falter SK12 Bj. 2008
Wohnort: Essen

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Beitrag von Jugger64 »

Genau das Teil kriegt man bei Obelink für knapp 10 € oder auch gelegentlich beim Kauf eines Fahrrades dazu.
Ehrlich gesagt wäre es mir egal ob es erlaubt ist oder nicht, das Ding (ich nenne es absichtlich nicht Fahrradträger ;) ) ist mir einfach nicht vertrauenswürdig genug, um dort mein Fahrrad dran zu hängen.

Gruß
Norbert

P.S.: Vergleicht mal die Bilder bei eBay und bei Obelink. Das Teil wird am gleichen Toyota Land Cruiser gezeigt. :lol:
Zuletzt geändert von Jugger64 am 05.03.2010 20:58, insgesamt 1-mal geändert.
Urlaub außerhalb Frankreichs ist zwar möglich, aber vollkommen sinnlos!
Fischkopp
Echter Camper
Echter Camper
Beiträge: 74
Registriert: 18.10.2005 14:51
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Wohnmobil
Camper/Falter/Zelt: .ohne.
Wohnort: Rostock

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Beitrag von Fischkopp »

Moin,
habe solche ähnlichen Teile oft in Norwegen im Einsatz gesehen und war wegen des günstigen Preises,des recht einfachen Aufbaus und der damit verbundenen einfachen Lagerung sehr begeistert. Es waren solide "Thule" Produkte in verschiedenen Ausführungen.
Aber wie Rollo schon erwähnt sind sie in D nicht zugelassen.
Gruß Fischkopp
Zuletzt geändert von Fischkopp am 06.03.2010 00:28, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
stefantom
Hardcore-Camper
Hardcore-Camper
Beiträge: 1095
Registriert: 19.05.2008 16:52
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Ford Focus TDCI 1,6 von 1.1.11
Camper/Falter/Zelt: Esterel C 31 , hobby delx 455 uf 2015
Wohnort: Gescher / Hochmoor
Kontaktdaten:

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Beitrag von stefantom »

aber wenn ich ne beleuchtung dran hette werde das doch ok oder ?? zb beleuchtungsleiste an die fahreder gehangen oder
4 Packen weniger 3 Packen = einpacken

Ihr lacht über mich weil ich anders bin. Ich lache über euch, denn ihr seid alle gleich!

Jeder hat Schwächen, meine ist die Rechtschreibung
Benutzeravatar
MeatLoafDC
Forums-SupporterIn 2011
Forums-SupporterIn 2011
Beiträge: 131
Registriert: 26.02.2008 18:32
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: VW T5 Caravelle TDI 4Motion DSG LR 2014
Camper/Falter/Zelt: Fendt Diamant 510 TF 1996
Wohnort: Spenge
Kontaktdaten:

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Beitrag von MeatLoafDC »

Guten Tag,
stefantom hat geschrieben:aber wenn ich ne beleuchtung dran hette werde das doch ok oder ?? zb beleuchtungsleiste an die fahreder gehangen oder
Auch dann hat der Träger noch keine ABE, also nein. Es wäre allerdings denkbar, dass man, wenn man mit der Konstruktion dann zum Tüv fährt dort eine Betriebserlaubnis bekommt, weil dann ja alle in Deutschland geltenden Vorschriften eingehalten würden.
Andererseits gehe ich davon aus, dass es günstiger ist sich einen Träger mit ABE zu besorgen.

Meinerseits habe ich mir bei Obelink auch mal so einen Träger zugelegt, Preis und Funktion fand ich einfach überzeugend, über ABE hab ich mir keine Gedanken gemacht. Für die Urlaubsfahrt ist er natürlich nicht zu gebrauchen, da hängt dann ja schon der Falter hinten dran, aber ich nutze ihn viel auf Kurzstrecken, z.B. Auto in die Werkstatt bringen und mit dem Fahrrad zurück fahren. Bisher hat noch niemand was dazu gesagt und wo kein Kläger...

Gruß David
Benutzeravatar
Nachtfalter
Erfahrener Camper
Erfahrener Camper
Beiträge: 273
Registriert: 01.05.2005 20:24
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Peugeot 304S Cabrio 1975 / Audi 80 / 2 Peugeot 306 Cabrio / Peugeot 504 Pickup
Camper/Falter/Zelt: 74er Klepper Piroschka / 66er Klepper Piroschka / 76er Eriba Touring Triton / 89er Peugeot 504 Pickup oder 504 Dangel 4X4 Pickup mit Wohn-Absetzkabine ---natürlich mit Hubdach
Wohnort: Niederrhein

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Beitrag von Nachtfalter »

Moin,
ein Fahrradträger braucht keine ABE. Der zählt als Ladung.

Benutzen darf man den wenn die Beleuchtung und das Nummernschild nicht verdeckt werden oder halt so wie stefantom es meint mit nem Beläuchtungs u. Nummernschildpaneel. Als Nummernschild reicht dann auch ein gemaltes Pappschild!


Zudem denke ich wird hier ABE wohl mit "Tüv geprüft" verwechselt.

Auch ein Kindersitz ist zB.maximal "Tüv Geprüft" und hat auch keine ABE. ABE ist für Anbauteile die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. So braucht zB. auch ein Gaskasten keine zulassung denn auch das ist Ladung. Für Ladung und deren sicherung ist immer der Fahrzeugführer verantwortlich!

Bernd
_________________
Gruss BaG
Nimm das Leben nicht so ernst, du hast sowieso in diesem Leben keine überlebenschance!
Gaspreis 0,499 Euro
Benutzeravatar
Kampfhamster
Erfahrener Camper
Erfahrener Camper
Beiträge: 425
Registriert: 26.07.2009 11:07
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Opel Zafira A
Camper/Falter/Zelt: Camp-let GT
Wohnort: Wahlstedt

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Beitrag von Kampfhamster »

Moin Moin Bernd !!!

Ich muss eben ein Veto einschmeissen !!!

Kennzeichen jeglicher ART dürfen nicht selber gemalt werden, auf Pappe Papier oder sonst wie das ist vom Gesetzgeber her, Urkundenfälschung und dadrauf stehen bis zu 5 Jahre Haft !!!

Kennzeichen gestohlen dann fährste ohne rum, Anzeige machen und mit den Beleg von der Polizei durch die gegend fahren, bis ein neues da ist !!!

Fahrradträger zur Zulassungstelle eins anfertigen lassen musst nicht gestempelt sein !!!

mfl Olli
Benutzeravatar
Jugger64
Site Admin
Site Admin
Beiträge: 3729
Registriert: 25.11.2008 12:22
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Skoda Fabia Kombi (1,0 95PS) EZ2020
Camper/Falter/Zelt: SK-Falter SK12 Bj. 2008
Wohnort: Essen

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Beitrag von Jugger64 »

Hi Olli,
Kampfhamster79 hat geschrieben:Fahrradträger zur Zulassungstelle eins anfertigen lassen musst nicht gestempelt sein !!!
Zulassungsstelle? Du meinst den Schildermacher bei der Zulassungsstelle, nicht wahr?

Gruß
Norbert
Zuletzt geändert von Jugger64 am 06.03.2010 20:41, insgesamt 1-mal geändert.
Urlaub außerhalb Frankreichs ist zwar möglich, aber vollkommen sinnlos!
Benutzeravatar
Kampfhamster
Erfahrener Camper
Erfahrener Camper
Beiträge: 425
Registriert: 26.07.2009 11:07
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Opel Zafira A
Camper/Falter/Zelt: Camp-let GT
Wohnort: Wahlstedt

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Beitrag von Kampfhamster »

Moin Moin !!!

Stimmt Norbert falscher Ausdruck gleiche Baustelle *g hast Recht !!!

mfl Olli
Benutzeravatar
Minimax
Forums-SupporterIn 2011
Forums-SupporterIn 2011
Beiträge: 266
Registriert: 15.03.2009 02:13
Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Suzuki Wagon R+ Bj:98
Camper/Falter/Zelt: eigenbau Microcamper und Zelt: http://www.klappcaravanforum.de/viewtop ... =85&t=6658
Wohnort: Rhein-Sieg-Kreis

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Beitrag von Minimax »

Nachtfalter hat geschrieben:Moin,
ein Fahrradträger braucht keine ABE. Der zählt als Ladung.

Benutzen darf man den wenn die Beleuchtung und das Nummernschild nicht verdeckt werden oder halt so wie stefantom es meint mit nem Beläuchtungs u. Nummernschildpaneel.
Genau so sehe ich das auch,von der Seite her dürfte es keinen Ärger geben.
Aber natürlich dürfen die Signaleinrichtungen nicht verdeckt sein.Wenn man aber jetzt anfängt für den 10€ Träger eine Lichtleiste und einen Kennzeichenträger zu basteln(oder zu kaufen) ist man wahrseinlich bald auf einem Preisniveau bei dem man auch ein gebrauchtes vertauenserweckenderes Qualitätsprodukt hätte kaufen können.

Zu dem Kennzeichen:Urkundenfälschung wäre ein Pappschild in diesem Fall nicht,weil es eh ein zusätzliches nicht amtliches Kennzeichen ist.Es braucht ja wie Oli schon sagte nicht gestempelt zu werden.Nicht gestempelt= nicht amtlich=keine Urkunde=keine Urkundenfälschung.Allerdings erfüllt ein Stück Pappe nicht die Anforderungen die an ein Kennzeichen gestellt werden,(Normbuchstaben..reflecktierend..sichtbar bei Nacht...) könnte deshalb evtl.schon ärger geben. Also auf Nummer sicher gehen und sich auf der Schilderpräge eins machen lassen
Gruß,
Mike
Benutzeravatar
dm2md-CT7
Vielschreibender Camper
Vielschreibender Camper
Beiträge: 100
Registriert: 18.10.2009 19:50
Zugfahrzeug: Astra G Caravan 1.6 75PS
Camper/Falter/Zelt: Camptourist CT7 Bj.88
Wohnort: Werdau b. Zwickau
Kontaktdaten:

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Beitrag von dm2md-CT7 »

Das mit dem Kennzeichen stimmt so.
Es muss den o.g. Anforderungen genügen.
Also ich finde diese Träger vom Prinzip her gar nicht mal so schlecht, würde mir solch einen jedoch schon wegen der unzugänglichen Heckklappe nicht kaufen. Da finde ich Träger ala Paulchen besser.
MFG
Bild
Antworten

Zurück zu „Transport - Deichselboxen, Fahrräder, Dachboxen“