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Wie Gross und Schwer darf ein Deichselkasten sein?

Verfasst: 18.05.2010 13:14
von Cagalj
Wie Gross und Schwer darf ein selbstgemachter Deichselkasten an einem Falter/Klapper sein?
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Gruss Velibor

Re: Wie Gross und Schwer darf ein Deichselkasten sein?

Verfasst: 18.05.2010 13:31
von wurzelprumpf
Moin,

die zulässige Stützlast und das zulässige Gesamtgewicht des Hängers dürfen nicht überschritten werden. Außerdem gibt es irgendwo ein Maß für die Breite von Kraftfahrzeugen, die nicht überschritten werden darf (oder du brauchst ein Schild "Überbreite" :mrgreen: )
Und irgendwie um die Kurve sollte man auch noch kommen, ohne am Zugfahrzeug anzuecken.

Innerhalb dieser Grenzen beliebig, würde ich sagen.

Gruß
Michael

Re: Wie Gross und Schwer darf ein Deichselkasten sein?

Verfasst: 18.05.2010 23:22
von KSF
wurzelprumpf hat geschrieben:Außerdem gibt es irgendwo ein Maß für die Breite von Kraftfahrzeugen, die nicht überschritten werden darf
Hallo Michael, :winkend:
du hast die Höhe noch vergessen: Nicht höher als 4m vom Boden ab. :D
Ansonst kann man an einer Brücke hängen bleiben. :lol:

Re: Wie Gross und Schwer darf ein Deichselkasten sein?

Verfasst: 18.05.2010 23:33
von Christiaan
Ich hab schon mal ein großeren Deichselkasten auf ein Treffen gesehen, war übrigens auch bei ein Rapido genau wie auf das Bild.
War aber ein Schweizer.

Christiaan

Re: Wie Gross und Schwer darf ein Deichselkasten sein?

Verfasst: 19.05.2010 06:48
von Cagalj
Hallo,
also die Breite eines Deichselkasten ist beschränkt durch die Breite des Falters/Klappers, aber vor allem durch "Anstossen" der Ecken an den Zugwagen bei engen Kurven.
Die Höhe des Deichelkasten ist beschränkt beim z.B. Rapido durch das darüberliegende Fenster, ansonsten eigentlich "unbeschränkt". Vorsicht bei Unterführungen, damit man dort nicht ev. "hängenbleibt". :lol:
Die Tiefe des Deichelkasten ist beschränkt durch Bremshebel, etc. an der Deichsel.
Das zulässige Gewicht des Deichelkasten ist oft stark beschränkt. Dazu unbedingt in den jeweiligen Fahrzeugpapieren nachschauen!
Der Deichselkasten auf dem oberen Bild scheint mir das "Maximum" zu sein. Die ästhääätische Frage (darf ein Deichselkasten höher als der Falter/Klapper selber sein?) hat dieser Deichselkasten sicher nicht gelöst - oder?
Gruss
Velibor

Re: Wie Gross und Schwer darf ein Deichselkasten sein?

Verfasst: 19.05.2010 08:11
von KSF
Also, bei den Faltern ist sicherlich nicht die Größe ausschlaggebend, sondern die Stützlast.
Bei mir, mit meinem SK-Kasten, könnte ich noch 1/3 mehr rein laden. Habe aber eine Stützlast von 50kg.

Ich müßte wohl meine Achse nach vorne Verlagen, um die Stützlast zu verringern.
Die größte Arbeit wird wohl die Radkästen in den Sitzbänken sein.
Da muß man den Boden noch rausschneiden und hinten wieder ein Stück anflicken.
Mahl sehen, ob ich mir noch die Arbeit mache, oder doch gleich eine größere Achse nehme. Statt 650kg 850kg.

Re: Wie Gross und Schwer darf ein Deichselkasten sein?

Verfasst: 19.05.2010 10:17
von Per
Max. Breite und Höhe sollten auch mit den Zahlen in den Papieren übereinstimmen. Sonst bekommt TÜV und Zulassungsstelle Arbeit ;).

Re: Wie Gross und Schwer darf ein Deichselkasten sein?

Verfasst: 19.05.2010 10:39
von KSF
Gehört der Deichselkasten nicht zu der Ladung?
Dann ist die Ladungsgröße maßgeblich.

Re: Wie Gross und Schwer darf ein Deichselkasten sein?

Verfasst: 19.05.2010 10:48
von Jugger64
Hallo Klaus,

genau das glaube ich auch. Ich denke der Deichselkasten ist z.B. einer Dachbox auf dem PKW gleich zu setzen und unterliegt damit nicht den Abmessungen des Fahrzeugs.

Gruß
Norbert

Re: Wie Gross und Schwer darf ein Deichselkasten sein?

Verfasst: 19.05.2010 11:44
von Rollo
wurzelprumpf hat geschrieben:
die zulässige Stützlast und das zulässige Gesamtgewicht des Hängers dürfen nicht überschritten werden.
Moin,
damit ist die Frage schon ausreichend beantwortet. Was nützt ein großer Kasten, wenn sein Eigengewicht schon die Zuladung so stark einschränkt, das man nix mehr reinpacken kann.