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100er zulassung ?

Verfasst: 19.11.2010 18:52
von XLspecial
hi leutz, hab in der suche nicht so richtig das gefunden was ich brauche...

also, ich überlege meinen record bj 86 mit ner 100er zulassung zu versehen.

was genau muß ich tun? problem ist, das zugfahrzeug hat kein abs und der rapido zwar das al-ko fahrwerk, aber keine stoßdämpfer. und nach der komischen gewichtsberechnung passt das so nicht. und nu?

danke schonmal.

Re: 100er zulassung ?

Verfasst: 19.11.2010 18:54
von Ringelchen
hi xlspecial,
soweit mir bekannt MUSS das Zugfahrzeug ABS haben, ohne gehen leider nur die 80 km/h.

gruß
timo

Re: 100er zulassung ?

Verfasst: 19.11.2010 19:13
von Charlie ex wbx 6
Hi ,

Du musst mit 80 km/h durch die gegend fahren, das ist Fakt. :(

Für die 100 er Zulassung braucht das Zugfahrzeug ABS, ist schlecht nachzurüsten. Der Anhänger braucht für die Abnahme der 100 er Zulassung hydraulische Stossdämpfer und die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.

Gewichtsberechnungen sind nachzulesen bei

https://www.nebe-sachverstaendiger.de/p ... mpo100.pdf

Die Suche im Forum und im Netz fördert einiges zu Tage, seriöse und offizielle Quellen wie TÜV, Dekra, ADAC, etc. sind zu bevorzugen. :mrgreen:

Grüße

Charlie ex wbx 6

Re: 100er zulassung ?

Verfasst: 19.11.2010 19:28
von Jugger64
Hallo Charlie,

leider fördert die Suche im Netz auch Quellen hervor, die das Vorhandensein eines automatischen Blockierverhinderers, als Voraussetzung für die 100er-Regelung, nicht erwähnen. Aber lassen wir das, du hast recht. Ohne ABS nur 80 km/h mit dem Anhänger.

Gruß
Norbert

Re: 100er zulassung ?

Verfasst: 19.11.2010 19:45
von tomruevel
Moin,

hier steht alles drin:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html

Ohne ABS brauchts Du also gar nicht weiter machen.
Stoßdämpfer oder ein Stabilisator sind am Anhänger nicht zwingend nötig.
Dadurch ändern scih aber die Gewichtsverhältnisse, wodurch die Nutzung von Tempo 100 oft auch ausfällt.

Ohne Stoßdämpfer Faktor 0,3
Ohne Stabilisator, mit Stoßdämpfern Faktor 0,8 bei Wohnanhängern und 1,0 bei "nomalen" Anhängern
Dito mit Stabilisator Faktor 1,0 bei Wohnanhängern und 1,? bei "nomalen" Anhängern

Re: 100er zulassung ?

Verfasst: 19.11.2010 19:46
von Ringelchen
charlie ex wbx 6 hat geschrieben:Hi Timo,
hö? ich hatte doch geantwortet und nicht gefragt :D

Re: 100er zulassung ?

Verfasst: 19.11.2010 20:18
von Charlie ex wbx 6
Hi,
Sorry wegen der Namensverwechslung, habe den Beitrag editiert :oops: , auch im hinblick auf seriöse Internetquellen :mrgreen: .

Grüße
Charlie ex wbx 6

Re: 100er zulassung ?

Verfasst: 19.11.2010 20:28
von Jugger64
Hi Charlie,
charlie ex wbx 6 hat geschrieben:Die Suche im Forum und im Netz fördert einiges zu Tage, seriöse und offizielle Quellen wie TÜV, Dekra, ADAC, etc. sind zu bevorzugen. :mrgreen:
guter Versuch, aber leider in diesem Fall auch nicht ganz richtig. ;)

Grundsätzlich gebe ich dir recht, dass man die Quelle entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit beurteilen sollte. In diesem Fall enttäuscht die DEKRA leider, siehe hier. Ich war auch überrascht. Das einzige ABS was sie auf dieser Seite kennen ist die Abkürzung für Absatz (Abs.).

Gruß
Norbert

Re: 100er zulassung ?

Verfasst: 19.11.2010 20:43
von Charlie ex wbx 6
Hallo Norbert,

ist auch bei der Dekra erwähnt im Absatz Weiterhin ist zu Beachten:

Das ziehende Fahrzeug muss einen automatischen Blockierverhinderer aufweisen.

Antiblockiersystem (ABS, Verkaufsbezeichnung der Hersteller) und automatischer Blockierverhinderer (ABV, Gesetzliche Schreibweise) ist das gleiche :mrgreen: .

Grüße
Charlie ex wbx 6

Re: 100er zulassung ?

Verfasst: 19.11.2010 21:04
von wurzelprumpf
Offtopic:
[quote="charlie ex wbx 6"]...automatischer Blockierverhinderer (ABV, Gesetzliche Schreibweise)...[/quote]

War der ABV nicht der Abschnittsbevollmächtigte?

Re: 100er zulassung ?

Verfasst: 19.11.2010 21:21
von Jugger64
Hallo Charlie,

das Problem bei der DEKRA-Seite war nicht, dass ich den automatischen Blockierverhinderer nicht verstanden hätte, den habe ich nämlich weiter oben schon erwähnt. Viel mehr habe ich weiter unten nur noch quer gelesen und die Auflistung der zusätzlich zu beachtenden Dinge schlichtweg übersehen.
Nun bin ich auf jeden Fall beruhigt, dass auch die DEKRA alle relevanten Faktoren aufgezählt hat.

Gruß
Norbert

Re: 100er zulassung ?

Verfasst: 20.11.2010 00:00
von XLspecial
gut, also ohne abs nix 100. soweit die theorie.

nur wenn heutzutage die 100er zulassung unabhängig vom zugfahrzeug erteilt wird, wie wird das ganze dann kontrolliert bzw festgestellt?

oder anderes gefragt: ich habe 2 zugfahrzeuge, eins mit und eins ohne abs. ich nehme also das mit abs, fahre mit dem anhänger so wie er ist zum tüv. der richtet sich nach dem faktor 0,3 wenn der anhänger keine stoßdämpfer hat und sagt ja oder nein. passts, bekommt der anhänger die 100er zulassung. passts nicht, gibt es stoßdämpfer für dieses fahrgestell zum nachrüsten um einen besseren faktor zu erreichen? wenn ja, wie was wo? hat das schon einer gemacht?

Re: 100er zulassung ?

Verfasst: 20.11.2010 01:13
von Jugger64
Hi Axel,

die Erteilung des 100er-Aufklebers hat erst mal nichts mit deinen Zugfahrzeugen zu tun. Ob nun Stoßdämpfer oder nicht, du bekommst das Ding, so oder so. In den Papieren wird dann eingetragen welches Leergewicht das Zugfahrzeug haben muss, mit welchem du den Anhänger dann mit 100 km/h auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen bewegen darfst. Das ergibt sich eben aus der zulässigen Gesamtmasse des des Anhängers und dem Faktor, der aus den technischen Gegebenheiten des Anhängers resultiert.
Nun liegt es in der Verantwortung des Fahrers, dass er nur dann 100 km/h auf den o.g. Straßentypen fährt, wenn auch alle anderen Bedingungen erfüllt sind.

Um es mal anders auszudrücken, um ein Kfz zu fahren brauchst du keinen Führerschein. Nur, dass es mit dem entsprechenden Führerschein legal ist. Genau so verhält es sich mit der 100 km/h-Regelung.

Über die technischen Möglichkeiten zur Nachrüstung von Stoßdämpfern am Rapido gibt es an anderer Stelle hier im Forum genügend Informationen. Bitte verwende erst mal die Suche um dich in dieser Richtung schlau zu machen.

Gruß
Norbert

Re: 100er zulassung ?

Verfasst: 20.11.2010 02:57
von awh2cv
Hallo Axel
Wie das mit dem Stoßdämpfernachrüsten geht kann ich dir bald erzählen
steht demnächst auf meinem Programm, da mein neues Fahrwerk auch keine hat.
Und wegen der Hunderter Zulassung ist es so :
Habe die Kiste mit meiner Ente zum TÜV gefahren und wollte die 100er Eintragung.
Erstaunte Blicke der anwesenden Püfer :shock: => "Doch nicht mit dem Fahrzeug?"
Nach dem ich die Herren aufgeklärt habe das sich auch noch eine Familienkutsche in unserem Besitz befindet,
hätte ich beinahe die begehrte Eintragung erhalten, wenn da nicht die Reifen von 1993 oder 1983
gewesen wären, die bis dahin dort versammelten Herren konnten sich nicht einigen welches Jahr,
da die DOT Nummern damals noch 3-Stellig waren.
Also war Essig mit der Eintragung, deshalb bis zum nächsten mal max.80 km/h

mit entschleunigten Grüßen
armin

Re: 100er zulassung ?

Verfasst: 20.11.2010 08:26
von Tessala
xlspecial hat geschrieben:nur wenn heutzutage die 100er zulassung unabhängig vom zugfahrzeug erteilt wird, wie wird das ganze dann kontrolliert bzw festgestellt?
Servus,
eigentlich ganz einfach durch eine Kontrolle. Sprich, wenn Du mit einem Zugfahrzeug unterwegs bist, das die Anforderungen an die 100 km/h Zulassung des Hängers (ich geh einfach mal davon aus, der Hänger hätte eine) nicht erfüllt mußt Du Dich an die 80 km/h halten. Unabhängig was auf dem Hänger für eine Plakette ist.

Falls Sie Dich dann mit 100 bzw. mit 110 km/h anhalten gibts halt ne Strafe, wenn sie Dich nicht anhalten gibts nix :)
Bei einem Unfall kann es eventuell auch etwas unbequem werden.

Gruß
Marck