Zeltanhänger aus DE in die Schweiz importieren

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
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Stormrider
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Zeltanhänger aus DE in die Schweiz importieren

Beitrag von Stormrider »

hallo zäme

im moment suche ich mir die unterlagen zusammen, die für den import eines zeltanhängers in die schweiz notwendig sind. wer hat damit erfahrung? wie kann ein anhänger am einfachsten überführt werden? gibt es CH oder DE tagesschilder für die fahrt oder ist es einfacher das teil auf einem eingelösten anhänger zu transportieren.

freu mich auf eure hilfe
Cagalj
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Re: Zeltanhänger aus DE in die Schweiz importieren

Beitrag von Cagalj »

Hallo,

die deutschen Überführungskennzeichen gelten nur 5 Tage, und auch nur in Deutschland.
Vermutlich kannst du den Anhänger gleich an der Grenze verzollen und die fällige Umsatzsteuer (7,6%) zahlen.
Frag doch eine GrenzSpedition diesebzüglich telefonisch, die sind oft hilfsbereit.
Vielleicht übernehmen diese auch für wenig Geld den "Papierkrieg"?
Ob du dann innerhalb der Schweiz aber mit dem deutschen Überführungskennzeichen weiterfahren darfst glaube ich nicht.
Ab da wirst du deshalb auch noch das schweizerische Überführungskennzeichen benötigen.
Unklar ist ob du mit schweizer Zugwagen einen Anhänger mit deutschem Kennzeichen ziehen darfst?
Vielleicht weis da Jemand Anderes Bescheid?

Velibor
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Re: Zeltanhänger aus DE in die Schweiz importieren

Beitrag von Combi Camper »

Hallo,

in der Regel werden die Falter vom Vorbesitzer über die Grenze gebracht und dann gehts mit den dortigen Kennzeichen weiter. So kam auch unser Combi Camp nach Deutschland.
Man kann auch den Falter mit großem Hänger über die Grenze bringen. Hat den Vorteil das man keine Schilder braucht. Bei Variante 1 entfällt aber der Papierkram.

Gruss

Günther
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SUBARU
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Re: Zeltanhänger aus DE in die Schweiz importieren

Beitrag von SUBARU »

Hallo
Ich denke du Brauchst dieses Formular hier und dann , musst du den Anhänger bei uns in Bern mit diesem Formular vorführen.

Lese dich mal hier durch

http://www.pom.be.ch/pom/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/import_von_fahrzeugen.assetref/content/dam/documents/POM/SVSA/de/pom_svsa_mb-import-fz.pdf

http://www.pom.be.ch/pom/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/fahrzeuge/import_von_fahrzeugen.html


Vielleicht hilft dir das weiter

Gruss
Christian
Zuletzt geändert von SUBARU am 21.01.2011 23:03, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Zeltanhänger aus DE in die Schweiz importieren

Beitrag von Placy »

Hallo,

Zoll / Überführungskennzeichen gibt es bei der deutschen Zulassungsstelle die nötige Versicherung dazu beim ADAC.
Das Ganze mit unterschiedlicher Nutzungsdauer.

Der Anhänger kann ohne Probleme auch mit dem Schweizer Kurzzeit / Überführungskennzeichen in Deutschland abgeholt werden.

Beim Kauf bei einem Händler gibt es die deutsche Mwst. nur zurück bei Vorlage der deutschen Zollausfuhrbestätigung.

Infos für die Aus- und Einfuhr von Waren gibt es auch beim Zoll unter http://www.zoll.de
http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/steuer_merkblatt_nachweis.pdf

es wir eventuell noch eine Lieferantenerklärung für Waren mit Präfernzursprungseigenschaft nötig, nach EG N° 1207/2001.

Gruß Willam
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Re: Zeltanhänger aus DE in die Schweiz importieren

Beitrag von Niels$ »

Man kann den Anhänger auch mit der Zulassung des Verkäufers nach Hause ziehen und an danach mit dem Kennzeichen zurück nach D fahren um ihn in der grenznächsten Zulassungsstelle abzumelden. Verkäufer sträuben sich oft dagegen, dabei gehen sie kaum ein Risiko ein. Im Kaufvertrag wird der Übergabemoment festgehalten. Damit kann man Knöllchen (sollte beim Anhänger kaum passieren) an den Käufer weiterleiten und bei Versicherungsschäden wird auch der Käufer hochgestuft (so zumindest die Aussage meiner Versicherung). Meldet der Käufer das Fahrzeug nun nicht um, dann erledig das der Verkäufer. Einfach mit dem Kaufvertrag zur Versicherung und eine Stillegung wegen entzogener Versicherungsdeckung erwirken. Klappt wunderbar - ich muste e schon machen, sogar die zuviel gezahlte KFZ-Steuer habe ich zurück bekommen.

Niels
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Re: Zeltanhänger aus DE in die Schweiz importieren

Beitrag von KlappiRappi »

Hi.

Bei den "Schweizern" ist das Problem das die Nummerschilder auf die Person geschrieben sind.
Die Schilder müssen zurück zum Verkäufer!

Dirk
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Niels$
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Re: Zeltanhänger aus DE in die Schweiz importieren

Beitrag von Niels$ »

Ja, aber diesmal soll es ja aus Deutschland in die Schweiz gehen!

Niels
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KlappiRappi
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Re: Zeltanhänger aus DE in die Schweiz importieren

Beitrag von KlappiRappi »

Hihi, sorry ;)
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Re: Zeltanhänger aus DE in die Schweiz importieren

Beitrag von Familiencamper »

Hi

@Stormrider und @Subaru

wir wollen unseren Holtkamper aus D in die CH importieren. Könnt ihr eure Erfahrungen kurz mal zusammenfassen?

an alle: Weis jemand von euch, ob man Ausfuhrkennzeichen auch per Post erhalten kann? Oder muss man da persönlich beim Amt vorbei?

Viele Grüsse
bin für jeden Tipp dankbar :hmpf: :idea:
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Stormrider
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Re: Zeltanhänger aus DE in die Schweiz importieren

Beitrag von Stormrider »

Familiencamper hat geschrieben:Hi

@Stormrider und @Subaru

wir wollen unseren Holtkamper aus D in die CH importieren. Könnt ihr eure Erfahrungen kurz mal zusammenfassen?

an alle: Weis jemand von euch, ob man Ausfuhrkennzeichen auch per Post erhalten kann? Oder muss man da persönlich beim Amt vorbei?

Viele Grüsse
bin für jeden Tipp dankbar :hmpf: :idea:
hallo familiencamper

bevor ich meinen eigenen dingo erhielt, durfte ich ein vorführfahrzeug von frank ausleihen. mit diesem war ich mit einer bewilligung des zollamtes in der schweiz unterwegs. personen mit wohnsitz in der schweiz dürfen innerhalb der schweiz keine fahrzeuge mit ausländischem kennzeichen führen (auch keine anhänger). diesen brachte ich zurück nach DE und führte dann mit einem CH händlerschild meinen eigenen anhänger ein. die kollegen am deutschen zoll spielten dann das spiel, das man aus asterix und obelix kennt. insgesamt bewegte ich mich FÜNF mal vom erdgeschoss in den vierten stock, bis ich sämtliche stempel und papiere beieinander hatte. kurz vor dem nervenzusammenbruch - es ist erstaundlich wie wichtig sich leute in solchen positionen machen können. hatte ich die bewilligung die grenze zu überschreiten. die rückerstattung der deutschen mwst klappte und die prüfung im strassenverkehrsamt war auch problemlos.

ich empfehle dir, vorgängig durch den lieferanten über eine spedition die ausfuhr anzumelden. das kostet zwar etwas, dafür brauchst du am zoll weniger nerven. pass auf, dass die dich nicht einfach durchwinken, sonst kriegst du die deutsche mwst nie mehr zurück (gehe mal davon aus, dass es sich um einen neuwagen handelt).

das deutsche ausfuhrkennzeichen kann auch online angefordert werden. ob du damit jedoch in der CH fahren darfst, musst du abklären. sobald du das aufgebot deiner MFK hast, darfst du ohne kennzeichen zur prüfung und von dort auch wieder nachhause. auch hier empfehle ich dir, einfach mal bei der MFK vorbeizugehen und abzuklären, welche dokumente du zur prüfung mitbringen musst. sicher sind dies die zolldokumente sowie eine händlergarantie (?). irgendwelche TÜV berichte interessieren unser MFK nicht.

ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben
gruss
stormrider

ps: aus welcher ecke bist du? kommst du ans ostertreffen ins emmental?
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Re: Zeltanhänger aus DE in die Schweiz importieren

Beitrag von Campingfamilie »

Offtopic:
Na das nenne ich Einsatz ! Dagegen ist ein Import für einen Deutschen, der einen Klapper/ Falter in NL kauft, der gar keine Papiere hat, ja geradezu ein Spaziergang !
RESPEKT :!:
Darauf sollten wir im Emmental zu Ostern mal einen Schwarzen Ostfriesen :tee: trinken ! nicht rauchen !
.

Grüße aus dem Hohen Norden !
Thomas
Campingfamilie aus Kiel

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Stormrider
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Re: Zeltanhänger aus DE in die Schweiz importieren

Beitrag von Stormrider »

Campingfamilie hat geschrieben:
Offtopic:
Na das nenne ich Einsatz ! Dagegen ist ein Import für einen Deutschen, der einen Klapper/ Falter in NL kauft, der gar keine Papiere hat, ja geradezu ein Spaziergang !
RESPEKT :!:
Darauf sollten wir im Emmental zu Ostern mal einen Schwarzen Ostfriesen :tee: trinken ! nicht rauchen !
.

Grüße aus dem Hohen Norden !
Thomas
da bin ich aber auf den drink gespannt :D

übrigens, der dingo hatte auch keine papiere. die schwierigkeit war ja nur eine ordentliche ausfuhr aus der EU hinzukriegen, denn nur so wurde mir die deutsche märchensteuer rückerstattet.

wenn dann halt der deutsche zöllner (im erdgeschoss) meint, geh mal hoch zur spedition (viertes stockwerk) und der von der spedition dann meint, er mache nur was wenn er eine ausfuhrbewilligung des zöllners (im erdgeschoss) hat, dieser zöllner dann auf ein post it schreibt ausfuhr okay mir danach der spediteur (viertes stockwerk) beinahe 200 euronen abnimmt um ein papier zu drucken, das dann der zöllner (im erdgeschoss) abstempeln sollte, dieser jedoch jetzt im mittag ist und der andere von nichts weiss um mir kurz darauf der schweizer zöllner (zwischen dem erdgeschoss und dem vierten stockwerk) sagt, der spediteur habe eine vollkommen falsche zolltarifnummer verwendet, bin ich nicht unglücklich ennet der EU grenze steuern zu zahlen. leid taten mir fremdsprachige lastwagenfahrer, die durch die selbe mühle gedreht wurden.
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