Seite 1 von 1

1997er Paradiso §21 Abnahme

Verfasst: 25.02.2011 14:49
von Sputz69
Hallo Paradiso-Fachleute,

ich möcht mir morgen 2 Gran Paradiso ansehen:

http://www.speurders.nl/overzicht/caravans-en-kamperen/vouwwagens/paradiso-grand-beach-bj-1997-80694638.html
und
http://cgi.ebay.de/Faltcaravan-Gran-Paradiso-TUV-02-13-TOP-Zustand-Bj-87-/190505638109?pt=DE_Auto_Motorrad_Fahrzeuge_Wohnmobile_wagen&hash=item2c5b0558dd

der obere müsste eine Vollabnahme bekommen, wenn ich ihn kaufe.

Hätte jemand Unterlagen für den TÜV, die die Abnahme vereinfachen?
Ein Bremsenberechnung, oder was sonst noch hilfreich sein könnte?

Danke
Grüße aus Hamburg
Thorsten

Re: 1997er Paradiso §21 Abnahme

Verfasst: 25.02.2011 16:43
von Dieseldoc
Hallo Thorsten Bild

Unterlagen für die Abnahme hab ich alle auf´m Rechner liegen, da ich die Prozedur letztes Jahr durchgezogen habe.

Schau mal hier https://klappcaravanforum.de/viewtopic.php?f=92&t=4307.
Also wenn du etwas brauchst einfach ne PN an mich Bild.
Und wenn noch weitere Fragen sind Bild immer heraus damit.
Aus welcher Ecke von HH Kommste denn ?

Re: 1997er Paradiso §21 Abnahme

Verfasst: 25.02.2011 20:02
von Sputz69
Hallo Dieseldoc,

ich wohne in Hamburg Winterhude.

Der Paradiso, den ich im Auge habe, ist von 1997, also deutlich neuer als deiner.
Ob deine Unterlagen da passen?
Jürgen hatte ich auch schon gefragt, der hat nichts für dieses Baujahr.

Grüße
Thorsten

Re: 1997er Paradiso §21 Abnahme

Verfasst: 25.02.2011 20:33
von Dieseldoc
Hy Thorsten

Ich denke nicht das sich da groß was geändert hat an der Achse.
Also sollte es damit keine Probleme geben.
Denk bloß daran das du einen Kaufvertrag machst, wenn du denn aus NL holst.

Re: 1997er Paradiso §21 Abnahme

Verfasst: 27.02.2011 17:12
von Sputz69
Hallo,

danke schon mal für eure Hilfe.
Der Paradiso gehört jetzt uns. Ich habe jetzt genauere Daten.
Weitere Angaben hier:

(http://klappcaravanforum.de/viewtopic.php?f=110&t=6092)

Grüße
Thorsten

Re: 1997er Paradiso §21 Abnahme

Verfasst: 27.02.2011 17:21
von Rollo
Moin Thorsten,
ruf doch erstmal bei deiner Zulassungstelle an, wenn der Paradiso ein eigenes Kennzeichen hatte und in den NL angemeldet war, braucht er nicht zwangsläufig ne Vollabnahme, da er aus einem EU-Land kommt.

Re: 1997er Paradiso §21 Abnahme

Verfasst: 27.02.2011 18:24
von Dieseldoc
@Roland,

das Problem dürfte da liegen, das Anhänger unter 750kg bei unseren Nachbarn keine eigene Zulasung haben. (hatten wir doch schon öfter)

Also wird Thorsten um eine §21 Abnahme nicht herum kommen.

@ Thorsten,
ruf doch hier mal an und frag nach Infos https://www.al-ko.de/anhaengerkomponent ... ressum.htm