Seite 1 von 1

Import neuer Falter aus den NL nach Hessen/Deutschland

Verfasst: 15.04.2011 08:44
von Pitschefischer
Hallo zusammen,

nun ist es geschafft, ich habe einen Falter bei O in W käuflich erworben und hier in Hessen/Deutschland die Zulassung dafür bekommen. So wie ich es jetzt verstanden habe ist der Weg zur Zulassung eines Falters in Hessen wohl etwas aufwändiger als in anderen Bundesländern bzw. auch aufwändiger als die Zulassung für einen Wohnwagen oder ein KfZ. Daher auch der Hinweis im Betreff auf Hessen/Deutschland, weil wie bereits erwähnt es in anderen Bundesländern wieder anders aussehen kann.

Also zunächst habe ich mir für den Abholtag ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassung besorgt und bin nach Winterswijk den Falter abholen. Vom Händler habe ich folgende Unterlagen bekommen:

ein TÜV Gutachten über die Bremsen u. Reifen (in deutsch)
ein TÜV Gutachten über die Auflaufbremse (in deutsch)
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Trigano (in deutsch)
sowie zwei Gutachten in französisch

mit diesen Unterlagen, dem Prospekt vom Falter (kann evtl. hilfreich sein) und dem Hänger bin ich zum nächsten TÜV gefahren und wollte daß die mir eine Vollabnahme machten. Da hatte ich mich etwas verrechnet :) denn nicht jeder TÜV Prüfer kann eine Vollabnahme für Neufahrzeuge machen, es hat leider nicht jeder die Kompetenz dafür beim TÜV, was mir bis dahin nicht bekannt war. Auch die Überlegung zur DEKRA zu gehen habe ich nach einem kurzen telefonat verworfen, die DEKRA darf eine Vollabnahme nur in den neuen Bundesländern durchführen. Somit war dieser Nachmittag total daneben gegangen, was die Vollabnahme betrifft. Also an's Telefon und verschiedene TÜV Stellen im Umkreis abtelefoniert, in Wiesbanden wurde mir dann geholfen, ich könne am nächsten Tag um 07:30 Uhr mit meinen Papieren kommen und man würde sich das mal ansehen.

Dienstag morgen wurde dann auch tatsächlich die Vollabnahme gemacht. Bevor der Prüfer mit der Arbeit begann durfte ich 118€ in denen ihre Kasse einzahlen. Nach getaner Arbeit wurde mir ein Gutachten, der TÜV-Bericht, versch. Formulare sowie einen Flyer von der Bündelungsbehörde im Landkreis Marburg-Biedenkopf für die Einzelgenehmigung übergeben, das alles schön durchlesen und genau danach vorgehen.

Die Behörde im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist für folgende Landkreise zuständig:

Stadt Frankfurt am Main
Stadt Darmstadt
Stadt Offenbach
Stadt Wiesbaden
Landkreis Gießen
Odenwaldkreis
Landkreis Bergstraße
Landkreis Groß-Gerau
Main-Taunus-Kreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Landkreis Offenbach
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Landkreis Limburg-Weilburg
Landkreis Marburg-Biedenkopf

also ich alles eingescannt, incl. Personalausweis, und per eMail hingeschickt, das ganze dauert min. 2 Tage ist aber abhängig davon wie schnell man bezahlt. Die 39,50€ für die Einzelgenehmigung habe ich per PayPal bezahlt und tatsächlich, nach 2 Tagen war die Betriebserlaubnis in meinem Briefkasten.

So weit, so gut. Mit diesen Papieren bin ich nun zur Zulassungsstelle und habe, nachdem ich 69,90€ (incl. Wunschkennzeichen) bezahlte, hier den KFZ-Brief u. -Schein bekommen, auch wurde hier ohne großen Aufwand die 100er Zulassung gemacht. Allerdings muß man hinten am Hänger ein 100er Schild dran haben, dieses Schild ist noch mit einem Siegel/Hoheitszeichen versehen, ob das in anderen Bundesländern auch so ist weiss ich leider nicht. In Hessen ist halt vieles ein bisschen anders, was mir auch bei der Zulassungsstelle bestätigt wurde :(

Zu den oben genannten Kosten kamen noch 14€ für ein Nummernschild.

so, das war's zum Import u. Neuzulassung nach/in Hessen :lol:

ciao

Mario

Re: Import neuer Falter aus den NL nach Hessen/Deutschland

Verfasst: 15.04.2011 11:14
von Jugger64
Hallo Mario,

genau auf diesen besonderen Umstand bei der Zulassung von Neufahrzeugen, die keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II haben, im Bundesland Hessen wurde kürzlich im Zeltcaravan.info-Forum hingewiesen.
Dort hat ein User beschrieben, wie er seinen neuen Comanche Montana in Hessen zugelassen hat. Siehe hier.
Hier haben wir also einen interessanten Hinweis auf die Besonderheiten dieser Konstellation bei der Zulassung in Hessen.

Nun hast du es ja geschafft, herzlichen Glückwunsch Mario.

Gruß
Norbert

Re: Import neuer Falter aus den NL nach Hessen/Deutschland

Verfasst: 15.04.2011 11:25
von Campingfreak
Anzumerken bleibt noch, das auch hier zb. NRW nicht jeder Tüv Prüfer eine Vollabnhame machen darf. Auch ich musste mit meinem Zeltcaravan dafür extra von hier aus ins 30 Km entfernte Münster. Der ganze Spaß hat mich auch einen ganzen Tag gekostet.

Gruß Dirk

Re: Import neuer Falter aus den NL nach Hessen/Deutschland

Verfasst: 15.04.2011 11:35
von Jugger64
Hallo Mario,
Pitschefischer hat geschrieben:... auch wurde hier ohne großen Aufwand die 100er Zulassung gemacht. Allerdings muß man hinten am Hänger ein 100er Schild dran haben, dieses Schild ist noch mit einem Siegel/Hoheitszeichen versehen, ob das in anderen Bundesländern auch so ist weiss ich leider nicht. In Hessen ist halt vieles ein bisschen anders, was mir auch bei der Zulassungsstelle bestätigt wurde.
natürlich muss auf den 100-Aufkleber ein Siegel der Stadt oder des Landkreises, sonst könnte sich ja jeder so einen Aufkleber kaufen und hinten drauf beppen.
Wenn ich mich richtig erinnere, dann kann man an deine Achse nicht so einfach Stoßdämpfer anschrauben. Welches Leergewicht des Zugfahrzeuges ist denn bei dir nun eingetragen, damit du den Arizona mit 100 km/h über deutsche Autobahnen ziehen darfst?

Gruß
Norbert

Re: Import neuer Falter aus den NL nach Hessen/Deutschland

Verfasst: 15.04.2011 12:48
von Pitschefischer
Jugger64 hat geschrieben:Hallo Mario,
natürlich muss auf den 100-Aufkleber ein Siegel der Stadt oder des Landkreises, sonst könnte sich ja jeder so einen Aufkleber kaufen und hinten drauf beppen.
Wenn ich mich richtig erinnere, dann kann man an deine Achse nicht so einfach Stoßdämpfer anschrauben. Welches Leergewicht des Zugfahrzeuges ist denn bei dir nun eingetragen, damit du den Arizona mit 100 km/h über deutsche Autobahnen ziehen darfst?



Gruß
Norbert

das mit dem Siegel wusste ich nicht, ich dachte man könne diesen Aufkleber auch so einfach an der Tanke kaufen :lol: nun gut, jetzt weiss ich es.

Das Leergewicht des Zugfahrzeuges hab ich nicht gefunden ;)

ciao

Mario

Re: Import neuer Falter aus den NL nach Hessen/Deutschland

Verfasst: 15.04.2011 15:20
von Jugger64
Hallo Mario,

du würfest hier ein paar Sachen durcheinander, befürchte ich.

Um den 100er-Aufkleber incl. Siegel zu bekommen, muss der Anhänger ein paar Bedingungen erfüllen. Aber auch das Zugfahrzeug muss ein minimales Leergewicht (neudeutsch Leermasse) aufweisen. Und genau dieses minimale Leergewicht wird in den Fahrzeugpapieren eingetragen, wenn du denn diese Eintragung hast. Bei mir steht da z.B.:
Anh. ist für 100km/h-Regel. lt. 3. Änd. der 9. ASVO zur StVO v. 07.10.05 ausgel. * Achtung: Zugfahrzeug muss mindest. ein Leergew. von 682 kg aufweisen
Das Ganze hat nichts mit dem Leergwicht des Anhängers zu tun, sondern errechnet sich aus dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers über einen Faktor.
Zu dem Thema haben wir reichlich im Forum stehen, incl. vieler Links auf unterschiedliche andere Quellen, so dass du dir die Details mal reinziehen kannst, wenn es dich interessiert.

Gruß
Norbert

Re: Import neuer Falter aus den NL nach Hessen/Deutschland

Verfasst: 15.04.2011 17:26
von rewinima
wie Norbert schon schrieb, wenn du an deinem Anhänger keine Stoßdämpfer hast, dann
muss das Leergewicht des Zugfahrzeuges mindestens 2167 kg betragen damit du
damit 100 überhaupt fahren darfst, da der Faktor dann 0,3 ist.
Der Anhänger ist für 100 auf jeden Fall geeignet, das das Auto dem entspricht dafür bist du verantwortlich !

Dieser Faktor verändert sich, wenn du Stoßdämpfer drunter hast auf 0,8 bis 1,2 je nachdem was für ein Anhänger
hinter dem PKW hängt und wie er ausgerüstet ist.

Re: Import neuer Falter aus den NL nach Hessen/Deutschland

Verfasst: 15.04.2011 17:31
von Pitschefischer
Jugger64 hat geschrieben:Hallo Mario,

du würfest hier ein paar Sachen durcheinander, befürchte ich.

Um den 100er-Aufkleber incl. Siegel zu bekommen, muss der Anhänger ein paar Bedingungen erfüllen. Aber auch das Zugfahrzeug muss ein minimales Leergewicht (neudeutsch Leermasse) aufweisen. Und genau dieses minimale Leergewicht wird in den Fahrzeugpapieren eingetragen, wenn du denn diese Eintragung hast. Bei mir steht da z.B.:
Anh. ist für 100km/h-Regel. lt. 3. Änd. der 9. ASVO zur StVO v. 07.10.05 ausgel. * Achtung: Zugfahrzeug muss mindest. ein Leergew. von 682 kg aufweisen
Das Ganze hat nichts mit dem Leergwicht des Anhängers zu tun, sondern errechnet sich aus dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers über einen Faktor.
Zu dem Thema haben wir reichlich im Forum stehen, incl. vieler Links auf unterschiedliche andere Quellen, so dass du dir die Details mal reinziehen kannst, wenn es dich interessiert.

Gruß
Norbert
stimmt, habs geändert im obigen Beitrag

ciao

Mario

Re: Import neuer Falter aus den NL nach Hessen/Deutschland

Verfasst: 16.04.2011 07:27
von Jugger64
Hallo Mario,

die Frage ist eigentlich, hast du überhaupt eine Eintragung in Feld 22 stehen, die ähnlich wie:
Anhänger ist für 100km/h-Regelung lt. 3. Änd. der 9. ASVO zur StVO v. 07.10.05 ausgelegt
lautet?
Der Bezug auf die gesetzlichen Regelungen sollte aktuell etwas anders lauten, da diese Regelung seit dem 01.01.2011 in dauerhaft geltendes Recht über gegangen ist. Vorher war es noch eine Ausnahmeregelung.
Wenn du nichts dergleichen in deinen Papieren stehen hast, dann kannst du dir den 100 km/h-Aufkleber bis auf weiteres aus dem Kopf schlagen.

Wie Wiebke schon sagt, würde bei einem Anhänger mit 650 kg zulässigem Gesamtgewicht ohne Stoßdämpfer vom Zugfahrzeug ein Leergewicht von 2.167 kg gefordert werden.

Gruß
Norbert