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Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Verfasst: 08.05.2011 21:42
von Jugger64
Hallo zusammen,

im Thema "abnehmbare AHK Schloss defekt" wird die Behauptung aufgestellt, dass Besitzer einer abnehmbaren AHK diese bei Nichtgebrauch abnehmen sollten. Andernfalls soll im Falle eines Auffahrunfalles die Gefahr bestehen, dass man eine Teilschuld bekommen könnte.

Kennt jemand stichhaltige Belege dafür, dass das wirklich gängige Praxis ist? Mir mag sich diese Logik nicht erschließen und ich habe das hier das erste Mal gehört/gelesen.

Gruß
Norbert

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Verfasst: 08.05.2011 21:56
von Suchender
Mal aus einem anderen Forum.
Suchender

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Verfasst: 09.05.2011 06:45
von Niels$
Teilschuld ist sicher nicht ganz korrekt. Das natürliche Verhalten von Versicherungen ist ja, bei Schadensregulierungen so wenig wie möglich zu zahlen. So sind sie immer auf der Suche nach Möglichkeiten die Kosten hier zu reduzieren. Nun wird also davon ausgegangen, dass der Schaden ohne AHK geringer gewesen wäre. Mir hat ein Versicherungsgutachter auch schon gesagt, dass mein Auto ja 10 Jahre alt ist und die Versicherung mir die verzogenen Halter meiner Stoßstange nur teilweise ersetzt. Auf meine Nachfrage, wo ich denn nun Halter zu dem Preis bekommen solle wurde mir der Schrottplatz empfohlen :evil:
Einem Bekannten hat man die Stoßstange nicht voll ersetzt, da sie an einer nicht verunfallten Stelle Kratzer hatte, welche ja nun mit beseitigt werden.
So sind sie nun mal! Von daher kann ich mir sehr gut vorstellen, dass im Fall AHK auch kräftig diskutiert wird.

Niels

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Verfasst: 09.05.2011 08:37
von Alawir
Hier hat Jemand den ADAC angeschrieben und foldende Auskunft erhalten:

ADAC-Antwort aus dem Freesoft-Board wie weiter oben schon mal verlinkt.

Ich glaube das sagt alles......

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Verfasst: 09.05.2011 15:56
von Kampfhamster
Moin Moin !!!

Da ich Verursacher dieses Thread`s bin, kann ich nur sagen wer den ärger nicht will, sollte den Haken abnehmen und in den Kofferraum packen !!! Da in meinen Augen abnehmbarer Haken teurer ist und man selber nicht möchte, das da ein unschöner Haken bummelt, wegen der Optik und den Haken dann dran lässt, sich die mehr Euros hätte sparen können ( Milchmädchen Rechnung ) ich will kein hässlichen Haken aber bin zu faul den abzunehmen !!!

Gruss Olli

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Verfasst: 09.05.2011 18:47
von SUBARU
Hallo
Mein Senf dazu. In meinem FZG Brief vom Impreza stand ausdrücklich drinn.

" Der lösbare Kupplungsteil ist für Fahrten ohne Anhänger zu entfernen"

Auf anfrage beim Meister in der MFK Halle bekam ich folgende Antworten

" Wenn mit dem Auto ein Unfall gebaut wird und der Haken dennoch dran ist gibts es ärger mit der Versicherung und der Rennleitung."

"Der Kupplungskopf ist direkt im Nummernschild . Die Rennleitung will das Schild eindeutig lesen und Fotografieren können bei Kontrollen."

Das heist wenn ich mit Haken ohne Hänger einen Unfall baue hab ich ziemlich Probleme. :roll: und die Rennleitung kann mir ein Knöllchen aufdrücken wenn sie das Schild nicht lesen kann.

Leider hab ich das Auto nicht mehr. Dennoch möchte einen Lösbaren Haken nicht missen. Man schlägt sich das Schienbein nicht kaputt und bekommt keine Dreckigen Hosen :lol:

Gruss
CZ

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Verfasst: 09.05.2011 18:53
von Piesel
Hallöle,

@Kampfhamster: recht haste, wer ein neues Auto kauft steht tatsächlich vor dieser Entscheidung, ich habe meinen gebrauht geschossen und war froh das eine AHK dran war. Diese ist nunmal einklappbar, aber was solls. :D

Aus meinem Versicherungsverständniss heraus will ich das nochmal aufgreifen und denke:
Mit der Schuldfrage, hat die AHK meines Erachtens rein garnichts zu tun. Ist die Verursacherfrage geklärt, was schwierig genug ist, (da kein Versicherer gerne Zahlt, werden zwischen Versicherern gerne Teilschulden vereinbart um hohe Gerichtskosten zu sparen) kommt es auf den Schaden an. Und natürlich ist dieser Höher, als ohne AHK (wäre bei einklappen zu vermeiden gewesen), so kann dieser höhere Schaden dem mit AHK zugesprochen werden (wenn dieser von vornherein eine Teilschuld hat).

An der Verusacherfrage kann die AHK allerdings keinen Einfluss nehmen, denn schließlich hat ja auch nicht jeder Führer einer Landmaschine eine automatische Teilschuld, wenn ihm einer hinten drauf bratzt, nur weil die Ackerschiene nicht hoch eingestellt ist.!

Aber wie gesagt: deutsches Recht und Rechtsverständniss sind unterschiedlich, auch bei zwei Richtern, die das gleiche bewerten sollen.

mit verwirrenden Grüßen
Piesel

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Verfasst: 09.05.2011 20:19
von KlappiRappi
Ahhh bis zu dem Thread war ich noch gar nicht ;-)

mal aus "Meinem" kopiert ,-)

Beides ist richtig.
Man bekommt Ticket wenn Abnehmbare dran ist und Nummernschild verdeckt.
Sowie bei 1er BMW, hat nen Kollege von mir gezahlt!

Man bekommt eine "Teilschuld" bei einem Auffahrunfall da die abnehmbare AHK den Schaden verringert hätte.
Nicht beim Auffahrenden, da zählt wer auffährt hat Schuld.
Aber bei Dir!
Die AHK muss bei Unfall ersetzt werden und unter Umständen verzhiehen die Kräfte den Rahmen!

Wenn sie nicht ab müsste würde ich mir keine Gedanken machen wegen dem Schloss :idea:

Dirk

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Verfasst: 14.05.2011 07:58
von Noordlicht
KlappiRappi hat geschrieben: Man bekommt eine "Teilschuld" bei einem Auffahrunfall da die abnehmbare AHK den Schaden verringert hätte.
Nicht beim Auffahrenden, da zählt wer auffährt hat Schuld.
Aber bei Dir!
Die AHK muss bei Unfall ersetzt werden und unter Umständen verzhiehen die Kräfte den Rahmen!
Ich würde nicht davon ausgehen dass der am Rahmen montierte Teil der AHK bei einem durchschnittlichen Auffahrunfall intakt bleibt, selbst wenn man den Haken entfernt hat. Und einen verzogenen Rahmen hast du meisstens auch, gerade am Heck geht das leichter als vorn zumal eine AHK dies begünstigt da sie eine zusätzliche Starre Verbindung zwischen beiden Längsträgern dastellt (schiebst du links, ziehst du rechts...). Zumindest bei den meissten Fahrzeugen so konstruiert.
Gruß Thorsten

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Verfasst: 16.05.2011 09:59
von zawiese
Kampfhamster hat geschrieben:Moin Moin !!!

Da ich Verursacher dieses Thread`s bin, kann ich nur sagen wer den ärger nicht will, sollte den Haken abnehmen und in den Kofferraum packen !!! Da in meinen Augen abnehmbarer Haken teurer ist und man selber nicht möchte, das da ein unschöner Haken bummelt, wegen der Optik und den Haken dann dran lässt, sich die mehr Euros hätte sparen können ( Milchmädchen Rechnung ) ich will kein hässlichen Haken aber bin zu faul den abzunehmen !!!

Gruss Olli
Im privaten Bereich mag das stimmen, es gibt aber Situationen, in denen man an einem Tag mehrere Fahrten mit und ohne Hänger unternimmt, da würde ich den Haken auch dran lassen. Oder über den gesamten Urlaubszeitraum zum Beispiel.

Na ja, wie Subaru schon schrieb, hängt es ganz sicher mit den Fahrzeugen zusammen, bei denen zum Beispiel der Haken das Kennzeichen verdeckt. Da wird man auch feststellen, das für ein solches Fahrzeugmodell gar keine starre Variante angeboten wird.

Gruss
Thomas

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Verfasst: 16.05.2011 10:01
von zawiese
Thema Teilschuld,

was auch immer auf der Strasse passiert ist - das wichtigste ist Teilschuld - dann gehen beiden mit den Versicherungsbeiträgen nach oben.

Juhuuuuuuuu!!

Gruss Thomas

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Verfasst: 16.05.2011 10:08
von Jugger64
Hallo Thomas,

ich habe mal, wegen der zweiten Rückschaupflicht, eine Teilschuld bekommen. Schuldiger blieb der andere, ich habe nur meinen Schaden nicht komplett ersetzt bekommen.
Es ging bei dieser Sache also nicht darum, dass auch ich einen Teil des Schadens am anderen Fahrzeug zu bezahlen hatte oder ähnliches, somit hatte meine Versicherung keinen Grund mich hoch zu stufen.

Gruß
Norbert

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Verfasst: 19.10.2011 11:59
von Bernie
zum Thema AHK:

Da vor dem Gesetz alle gleich zu behandeln sind, kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand im Falle eines Unfalls bestraft wird, nur weil er seine abnehmbare AHK nicht entfernt hat.
In der StVZO ist kein Paragraph zu finden, der dies vorschreibt. Die abnehmbare AHK ist dafür vorgesehen, dass man das Teil abnehmen KANN, nicht abnehmen MUSS.
Nicht zuletzt bietet das Horn auch einen gewissen Schutz, wenn einem der Hintermann auffährt. Genau diesen Fall hatte ich vor drei Jahren, als mir an einer Ampel ein unachtsamer Zeitgenosse mit seinem Wagen ins Heck rollte.
Durch das Horn der AHK blieb mein Fahrzeug unbeschädigt. Das des Gegners hatte an er Stoßstange eine dicke Beule.
Übrigens haben die PKW heutzutage in den wenigsten Fällen noch einen "Rahmen".
Ausnahmen wären z.B. der VW Käfer oder die Fahrzeuge der Marke "Jeep".
Bei den meisten PKW ist die Karosserie selbsttragend und bei der nachträglichen Montage einer AHK wird meist nur noch der hintere Querträger ausgetauscht, und durch einen wesentlich stabileren mit Halterung für die AHK ersetzt. :idea:
Dadurch wird der Heckbereich des Autos verstärkt, was sich im Falle eines Unfalls bestimmt nicht negativ auf die Folgen auswirken wird.

Gruß, Bernie :winkend:

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Verfasst: 19.10.2011 12:29
von KlappiRappi
Mahlzeit.

Ui ui ui.....
In der StVZO ist kein Paragraph zu finden, der dies vorschreibt. Die abnehmbare AHK ist dafür vorgesehen, dass man das Teil abnehmen KANN, nicht abnehmen MUSS.
Das sach mal dem freundlichen Schutzmann der dir nen Strafzettel gibt wegen nicht lesbarem Nummerschild!

Dirk

Re: Teilschuld bei Auffahrunfall wg. nicht abgenommener AHK?

Verfasst: 19.10.2011 18:17
von Tessala
KlappiRappi hat geschrieben:Mahlzeit.
Das sach mal dem freundlichen Schutzmann der dir nen Strafzettel gibt wegen nicht lesbarem Nummerschild!

Dirk
Servus,
also bei mir müsste der Schutzman eine Armbinde mit 3 Punkten tragen, wenn er das Kennzeichen nicht mehr lesen kann :D

Gruß
Marck