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Erfahrung mit Haltereintragungen? Was,wie?

Verfasst: 27.07.2011 23:22
von WomoIII
Hallo zusammen,
wenn ich mir so die Lösungen anschaue, welche Konstruktionen angefertigt werden, um die Fahrräder zu montieren, stellt sich mir die Frage:
gibt es da einen gewissen Spielraum in der Art der Befestigung? :?: ( Thema Anhängerkupplung am Hänger fällt hier weg!)
Also: der TÜV-Ingenieur hat mir gesagt, dass alles was ich am ( in meinem Fall Klappi ) befestige und dazu Werkzeug benötige ist Eintragungspflichtig!
Die hier gezeigten Rehlings etc. werden alle irgendwo am Rahmen verschraubt. Die Breite und die Höhe des Hängers ändert sich. also Eintragungspflichtig.
Wenn ich aber die Dinger mit Flügelschrauben, Splinte, oder ähnliches befestige brauch ich das nicht. Denn dann gilt es als Ladung und die Ladungssicherung
obliegt dem Fahrzeugführer. :?
Sorry, was für ein Schei....
Ich habe mir hinten an meinem Record links + rechts am Rahmen eine Halterung montiert. ( Nur mit Schraubenschlüssel zu entfernen )
In diese Halterung kann ich dann meine Profile schieben, auf dem ich einen Fahrradhalter befestigt habe. ( Auch die sind mit einer Schraube fixiert, wozu ich z. Zt. einen Schraubenschlüssel benötige )
Das müsste ich also eintragen lassen! Wenn ich überall Flügelmuttern einsetzen würde nicht!? Wo ist da die Logik?
Hat da jemand in einer Kontrolle oder anders wie Erfahrungen gesammelt?
Über die vernünftige Lastverteilung am Hänger brauchen wir uns hier nicht auslassen :D
Gruß
Tim