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Stützlast

Verfasst: 09.01.2014 15:39
von Turry
Mal doof gefragt... Muss man denn unbedingt die 75kg Stützlast erreichen?

Re: Stützlastwaage

Verfasst: 09.01.2014 16:31
von Jasper am Meer
Musst Du nicht, aber besser ist es. Siehe z.B. hier.

Haben sowohl Dein Zugfahrzeug als auch Dein Anhänger 75 kg max. Stützlast? Es gilt nämlich immer der kleinste Wert.
Auto 50 kg, Anhänger 75 kg ==> dann darf der Anhänger nur 50 kg auf die Waage bringen
Auto 75 kg, Anhänger 50 kg ==> dann auch

Gruß
Jasper

Re: Stützlastwaage

Verfasst: 09.01.2014 16:58
von KSF
Turry hat geschrieben:Mal doof gefragt... Muss man denn unbedingt die 75kg Stützlast erreichen?
Seit wann hat dein Trigano Chantilly GL (2005) 75kg Stützlast.
Wie hast du die Auflastung erreicht, habe mich mal sehr bemüht und vom TÜV dann eine 60kg bekommen, von 50kg auf 75kg ohne Grund geht leider nicht.

Re: Stützlastwaage

Verfasst: 09.01.2014 19:20
von Turry
Auf der Kupplung (vom Hänger) steht was von 75, dachte es wäre die Stützlast. Ich komme auf ca. 60 kg, wobei ich wohl auch ohne Probleme 75kg erreichen könnte. Wieviel kg hat denn der Chantilly?

Re: Stützlastwaage

Verfasst: 09.01.2014 20:43
von KSF
Turry hat geschrieben:Auf der Kupplung (vom Hänger) steht was von 75, dachte es wäre die Stützlast. Ich komme auf ca. 60 kg, wobei ich wohl auch ohne Probleme 75kg erreichen könnte. Wieviel kg hat denn der Chantilly?
Es ist nicht wichtig was auf deiner Kupplung steht, sondern was in deinen Fahrzeugpapiere steht.
Entweder Hänger oder PKW, die kleinste Zahl von der Stützlast.
Die Alko-Kupplung vom Anhänger kann 75kg, deine V-Deichsel nur 60kg, aber in deinem Fahrzeugschein steht sicher 50kg. Also gilt 50kg.
Die Anhänger-Teile sind meisten Zukaufteile, wie z.B. Alko. Die Deichsel ist aber von Trigano. Da es keine kleinere Alko-Kupplungen gibt, baut Trigano halt die Kupplungen ein, die eine größere zul. Stützlast hat. Aber es zählt immer die kleinere Zahl. Wie auch immer (was ich auch nicht begreifen kann, hoffe mal Trigano ändert es) hat Trigano hier in D die Eintragung in den KFZ/Anhänger-Papiere die Stützlast von 50kg eintragen lassen.

Also die zul. Stützlast, die vom TÜV und der Zulassung genehmigt ist, nicht unter-oder überschreiten. Sonst kann es von der Rennleitung ein Ticket oder sogar Punkte geben.
http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_73.php

An sonst Auflastung:
http://www.klappcaravanforum.de/viewtopic.php?f=114&t=6335

Nachtrag: Bitte, bitte Trigano, bringt mal einen schönen Zeltanhänger heraus, mit Teleskopstangen, ohne Stangen-Mikado, der eine zul. Gesamtlast von 750kg und eine Stützlast von 75kg hat. Damit man mal eure teuren Deichselkasten voll machen kann. Aber da die Verkäufer und Hersteller selber nicht mit Falter Camping machen, geht dieser Ruf wieder mal in die Wüste.

Re: Stützlast

Verfasst: 09.01.2014 21:25
von Jugger64
Hallo Turry,

das Thema wurde im Forum schon an verschiedenen Stellen erläutert. Hier noch einmal die Eckdaten:
  • Zur minimalen Stützlast äussert sich die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Diese sagt im §44 Absatz 3 für Starrdeichselanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen aus, dass die minimale Stützlast 4% des tatsächlichen Gesamtgewichtes, aber nicht mehr als 25 kg, betragen muss.
    Hier ein Link zum Nachlesen des genauen Wortlautes: §44 Abs. 3 StVZO
  • Die maximale Stützlast wird vom kleinsten Wert der beteiligten Komponenten bestimmt, also der Stützlast des Zugfahrzeuges und des Anhängers.
  • In den Bestimmungen zur 100 km/h Regelung findet man den Hinweiss, dass man gehalten ist die maximale Stützlast möglichst auszunutzen.
In dem oben beschriebenen Bereich der Stützlast solltest du dich bewegen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten oder im Falle eines Unfalles deinen Versicherungsschutz zu gefährden.
Dem Ausnutzen der maximalen Stützlast sagt man nach, dass es die Fahreingenschaften des Gespanns positiv beeinflussen soll.

Ich persönlich habe den Falter so austariert, dass sich die Stützlast im Normalfall in der Mitte des zulässigen Bereiches bewegt. Damit hat man dann keine Probleme, wenn man während des Urlaubes oder zu bestimmten Zwecken mal anders läd. Auch der Unterschied zwischen einer vollen oder leeren 11 kg-Gasflasche im Deichselkasten lässt die Stützlast den erlaubten Bereich nicht verlassen.

Gruß
Norbert

Re: Stützlast

Verfasst: 10.01.2014 06:52
von Turry
Habe einen Mondeo MK3 Kombi, laut dem was ich gelesen habe hat der mehr als 75kg Stützlast. Könnte aber später zu Hause mal in den Papieren nachschauen.

In dem Fahrzeugschein vom Trigano steht im Feld Nr.13 (Stützlast in kg) 36kg, ist das die minimale Stützlast? Wenn nicht, dann stimmt doch was nicht...

Wo am Hänger ist die Stützlast angegeben?

Re: Stützlast

Verfasst: 10.01.2014 08:53
von KSF
Turry hat geschrieben:Habe einen Mondeo MK3 Kombi, laut dem was ich gelesen habe hat der mehr als 75kg Stützlast. Könnte aber später zu Hause mal in den Papieren nachschauen.

In dem Fahrzeugschein vom Trigano steht im Feld Nr.13 (Stützlast in kg) 36kg, ist das die minimale Stützlast? Wenn nicht, dann stimmt doch was nicht...

Wo am Hänger ist die Stützlast angegeben?
Nun, dann zählt hier der niedrige Wert vom Anhänger. Das ist hier dann 36kg Stützlast. Beim Feld 13 steht auch meine Stützlast drin:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

Entweder Hänger so laden, daß man auf die Stützlast auf 36kg kommt, dabei kann man mehr Gewicht hinten packen, daß vorne weniger Gewicht auf der Deichsel ist oder zum TÜV und eine Höhere Stützlast eintragen lassen.
Siehe auch da, bei Tim. Er hat es schriftlich, daß die Deichsel 60kg an Stützlast hat.

Re: Stützlast

Verfasst: 10.01.2014 09:58
von Turry
Das muss doch ein Fehler sein, wie kommen die ausgerechnet auf 36kg??? Wo steht die Stützlast denn am Hänger?

Re: Stützlast

Verfasst: 10.01.2014 10:04
von KSF
Turry hat geschrieben:Wo steht die Stützlast denn am Hänger?
Im Fahrzeugschein, Feld 13.
Das kann nur der TÜV ändern, oder der Gutachter, die bei euch zuständig sind. Danach muß man zum Landratsamt und bei der Zulassungsstelle den Fahrzeugschein ändern lassen.
Alles andere wird von der Rennleitung nicht anerkannt.

Re: Stützlast

Verfasst: 10.01.2014 10:06
von Turry
Hmmm, so wie ich es in diesem Thread verstanden habe, so ist die Nummer, mehr oder weniger, bedeutungslos:

http://www.klappcaravanforum.de/viewtopic.php?f=110&t=6951

Re: Stützlast

Verfasst: 10.01.2014 10:22
von KSF
Turry hat geschrieben:so ist die Nummer, mehr oder weniger, bedeutungslos
Ich gebe es hier jetzt auf.
Nach einer Kontrolle wirst du das aber wissen. Die Polizei verläßt sich nur, was auf dem Fahrzeugschein steht, und das ist, was der Hersteller und der TÜV-Gutachter auch zuläßt. Und das steht dann später im Fahrzeugschein. Das ist mit der Achse so, Reifen usw.

Re: Stützlast

Verfasst: 10.01.2014 11:35
von Turry
Warum gibts Du denn so schnell auf??? In diesem Thread http://www.klappcaravanforum.de/viewtopic.php?f=110&t=6928&start=15#p57403 steht z.B. das im Fahrzeugschein folgendes steht: Stützlast in kg. Dort steht nichts von max. Stützlast in kg, bzw. Zulässige Stützlast in kg. Somit ist die Zahl bedeutungslos. Die Strafe von der Rennleitung gibt es nur weil sie dieses kleine Detail übersehen.

Soooo, das ließ mir jetzt keine Ruhe und ich habe bei sk-camping angerufen. Herr Nobialek war selbst am Tlefon und sagte mir das die bei mir eingetragenen 36 kg die minimalste Stützlast ist. Entscheidend ist was auf der Kupplung, bzw am Zugfahrzeug steht.

Re: Stützlast

Verfasst: 10.01.2014 12:44
von Jasper am Meer
Turry hat geschrieben:Herr Nobialek war selbst am Tlefon und sagte mir das die bei mir eingetragenen 36 kg die minimalste Stützlast ist. Entscheidend ist was auf der Kupplung, bzw am Zugfahrzeug steht.
Ich kann schwer glauben, dass Eintragungen im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nur Empfehlungen sind... :zwinker:

Re: Stützlast

Verfasst: 10.01.2014 14:36
von Turry
Wie gesagt, dort steht weder zulässige Stützlast oder maximale Stützlast. Auf der Deichsel steht 75kg.