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AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Verfasst: 05.03.2010 19:26
von SI0397
Tach zusammen

Bei folgendem Fahrradträger folgendem Fahrradträger habe ich den Verdacht, dass der in Deutschland nicht betrieben werden darf, weil die Beleuchtung des Fahrzeugs nicht sichtbar ist. Kann das jemand bestätigen oder mir widersprechen?

Schöne Grüße

Stephan

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Verfasst: 05.03.2010 19:29
von Christiaan
bei den Fahrzeug ist die Beleuchtung zu sehen weil die hoch am Wagen ist. Bei ein "Normales" PKW ist die Beleuchtung warscheinlich nicht zu sehen was bei uns in NL auf jedem Fall nicht gestattet ist.

Christiaan

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Verfasst: 05.03.2010 19:43
von Dieseldoc
Naaamn´d

Steht doch auch in der Beschreibung: OHNE ABE !!!! (Allgemeine Bertriebs Erlaubnis)
Das sagt schon alles.

Gruß Jürgen

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Verfasst: 05.03.2010 19:45
von Rollo
Moin,
wenn das Kennzeichen und die Beleuchtung ,auch nur teilweise, verdeckt ist in D nicht gestattet.

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Verfasst: 05.03.2010 19:53
von SI0397
Danke für die schnellen Antworten! :)

Stephan

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Verfasst: 05.03.2010 20:55
von Jugger64
Genau das Teil kriegt man bei Obelink für knapp 10 € oder auch gelegentlich beim Kauf eines Fahrrades dazu.
Ehrlich gesagt wäre es mir egal ob es erlaubt ist oder nicht, das Ding (ich nenne es absichtlich nicht Fahrradträger ;) ) ist mir einfach nicht vertrauenswürdig genug, um dort mein Fahrrad dran zu hängen.

Gruß
Norbert

P.S.: Vergleicht mal die Bilder bei eBay und bei Obelink. Das Teil wird am gleichen Toyota Land Cruiser gezeigt. :lol:

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Verfasst: 06.03.2010 00:21
von Fischkopp
Moin,
habe solche ähnlichen Teile oft in Norwegen im Einsatz gesehen und war wegen des günstigen Preises,des recht einfachen Aufbaus und der damit verbundenen einfachen Lagerung sehr begeistert. Es waren solide "Thule" Produkte in verschiedenen Ausführungen.
Aber wie Rollo schon erwähnt sind sie in D nicht zugelassen.
Gruß Fischkopp

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Verfasst: 06.03.2010 10:20
von stefantom
aber wenn ich ne beleuchtung dran hette werde das doch ok oder ?? zb beleuchtungsleiste an die fahreder gehangen oder

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Verfasst: 06.03.2010 15:31
von MeatLoafDC
Guten Tag,
stefantom hat geschrieben:aber wenn ich ne beleuchtung dran hette werde das doch ok oder ?? zb beleuchtungsleiste an die fahreder gehangen oder
Auch dann hat der Träger noch keine ABE, also nein. Es wäre allerdings denkbar, dass man, wenn man mit der Konstruktion dann zum Tüv fährt dort eine Betriebserlaubnis bekommt, weil dann ja alle in Deutschland geltenden Vorschriften eingehalten würden.
Andererseits gehe ich davon aus, dass es günstiger ist sich einen Träger mit ABE zu besorgen.

Meinerseits habe ich mir bei Obelink auch mal so einen Träger zugelegt, Preis und Funktion fand ich einfach überzeugend, über ABE hab ich mir keine Gedanken gemacht. Für die Urlaubsfahrt ist er natürlich nicht zu gebrauchen, da hängt dann ja schon der Falter hinten dran, aber ich nutze ihn viel auf Kurzstrecken, z.B. Auto in die Werkstatt bringen und mit dem Fahrrad zurück fahren. Bisher hat noch niemand was dazu gesagt und wo kein Kläger...

Gruß David

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Verfasst: 06.03.2010 17:01
von Nachtfalter
Moin,
ein Fahrradträger braucht keine ABE. Der zählt als Ladung.

Benutzen darf man den wenn die Beleuchtung und das Nummernschild nicht verdeckt werden oder halt so wie stefantom es meint mit nem Beläuchtungs u. Nummernschildpaneel. Als Nummernschild reicht dann auch ein gemaltes Pappschild!


Zudem denke ich wird hier ABE wohl mit "Tüv geprüft" verwechselt.

Auch ein Kindersitz ist zB.maximal "Tüv Geprüft" und hat auch keine ABE. ABE ist für Anbauteile die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. So braucht zB. auch ein Gaskasten keine zulassung denn auch das ist Ladung. Für Ladung und deren sicherung ist immer der Fahrzeugführer verantwortlich!

Bernd

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Verfasst: 06.03.2010 18:40
von Kampfhamster
Moin Moin Bernd !!!

Ich muss eben ein Veto einschmeissen !!!

Kennzeichen jeglicher ART dürfen nicht selber gemalt werden, auf Pappe Papier oder sonst wie das ist vom Gesetzgeber her, Urkundenfälschung und dadrauf stehen bis zu 5 Jahre Haft !!!

Kennzeichen gestohlen dann fährste ohne rum, Anzeige machen und mit den Beleg von der Polizei durch die gegend fahren, bis ein neues da ist !!!

Fahrradträger zur Zulassungstelle eins anfertigen lassen musst nicht gestempelt sein !!!

mfl Olli

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Verfasst: 06.03.2010 20:29
von Jugger64
Hi Olli,
Kampfhamster79 hat geschrieben:Fahrradträger zur Zulassungstelle eins anfertigen lassen musst nicht gestempelt sein !!!
Zulassungsstelle? Du meinst den Schildermacher bei der Zulassungsstelle, nicht wahr?

Gruß
Norbert

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Verfasst: 06.03.2010 20:34
von Kampfhamster
Moin Moin !!!

Stimmt Norbert falscher Ausdruck gleiche Baustelle *g hast Recht !!!

mfl Olli

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Verfasst: 06.03.2010 20:53
von Minimax
Nachtfalter hat geschrieben:Moin,
ein Fahrradträger braucht keine ABE. Der zählt als Ladung.

Benutzen darf man den wenn die Beleuchtung und das Nummernschild nicht verdeckt werden oder halt so wie stefantom es meint mit nem Beläuchtungs u. Nummernschildpaneel.
Genau so sehe ich das auch,von der Seite her dürfte es keinen Ärger geben.
Aber natürlich dürfen die Signaleinrichtungen nicht verdeckt sein.Wenn man aber jetzt anfängt für den 10€ Träger eine Lichtleiste und einen Kennzeichenträger zu basteln(oder zu kaufen) ist man wahrseinlich bald auf einem Preisniveau bei dem man auch ein gebrauchtes vertauenserweckenderes Qualitätsprodukt hätte kaufen können.

Zu dem Kennzeichen:Urkundenfälschung wäre ein Pappschild in diesem Fall nicht,weil es eh ein zusätzliches nicht amtliches Kennzeichen ist.Es braucht ja wie Oli schon sagte nicht gestempelt zu werden.Nicht gestempelt= nicht amtlich=keine Urkunde=keine Urkundenfälschung.Allerdings erfüllt ein Stück Pappe nicht die Anforderungen die an ein Kennzeichen gestellt werden,(Normbuchstaben..reflecktierend..sichtbar bei Nacht...) könnte deshalb evtl.schon ärger geben. Also auf Nummer sicher gehen und sich auf der Schilderpräge eins machen lassen

Re: AHK-Träger ohne Beleuchtung?

Verfasst: 06.03.2010 23:10
von dm2md-CT7
Das mit dem Kennzeichen stimmt so.
Es muss den o.g. Anforderungen genügen.
Also ich finde diese Träger vom Prinzip her gar nicht mal so schlecht, würde mir solch einen jedoch schon wegen der unzugänglichen Heckklappe nicht kaufen. Da finde ich Träger ala Paulchen besser.
MFG